Hallo,
nach meiner Kenntnis gibt es keinen europaweiten Datenaustausch.
Die Grundlage für die Post, die Du aus Österreich erhalten hast, ist ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich, das es übrigens in gleicher Form auch zwischen Deutschland und Österreich gibt. Demnach verpflichten sich die Vertragspartner bei Verkehrsverstößen, die mit einem Fahrzeug aus dem Nachbarland begangen wurden, die Halterdaten an das Nachbarland zu übermitteln und im Falle einer Nichtentrichtung des Verwarnungsgeldes an das Nachbarland mit Hilfe der eigenen Exekutive das Verfahren in die nächsthöhere Eskalationsstufe zu bringen und die Forderung zu vollstrecken.
Für der Fall, dass Du die Forderung aus Österreich nicht begleichen solltest, werden also die schweizer Behörden auf Dich zukommen.
Da die übermittelten Halterdaten von der Zulassungsbehörde stammen, die auch Fahrzeugdaten vorrätig hält, sollte man eigentlich glauben, dass es nicht allzu schwierig sein dürfte festzustellen, ob das Fahrzeug des Halters die Kriterien eines batterieelektrischen Fahrzeugs erfüllt.
Beste Grüße!
P.S. Schau mal hier:
oesterreich.gv.at/themen/fr … html#daten
[i]"Grenzüberschreitender Datenaustausch
Österreich hat die EU-Richtlinie 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte umgesetzt. Wird ein Verkehrsdelikt durch eine ausländische Lenkerin/einen ausländischen Lenker begangen, kann künftig der EU-Mitgliedstaat, in dem das Delikt begangen wurde, die Zulassungsdaten des Fahrzeugs abfragen, um z.B. eine Lenkererhebung und/oder eine Anonymverfügung zu übermitteln. Dies geschieht durch einen automationsunterstützten Abruf beim Staat, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Der Datenaustausch wird nur bei bestimmten Delikten, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden, durchgeführt (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Verstoß gegen die Gurtenpflicht, alkoholisiertes Fahren, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung). Voraussetzung für den Datenaustausch ist die Umsetzung der EU-Richtlinie durch die einzelnen Mitgliedstaaten…
…Mit Liechtenstein und der Schweiz hat Österreich 2012 einen Polizeikooperationsvertrag samt Durchführungsverordnung geschlossen. Dieser Vertrag ermöglicht unter anderem die grenzüberschreitende Eintreibung von Verkehrsstrafen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten."[/i]
Die Zeiten des bilateralen Abkommens sind also offensichtlich schon vorbei - zumindest bei EU-Mitgliedern. Mittlerweile gibt es eine EU-Richtlinie. Mitglieder der EU sind verpflichtet, EU-Richtlinien in nationales Recht unzusetzen.