IG-L in Österreich

Thomas,
den Besen fress ich nicht, denn irgendwie muß auch Grammatneusiedl an den Halter ran, sonst gibt’s kein Knöllchen in meinem Briefkasten in D.

„An die ausländischen Daten“ ist insoweit kein Problem, als das der Datenschutz mittlerweile ja EU-Sache ist.
Dazu kommt, der Anfrager bekommt diese Daten ja überhaupt nicht zu lesen.
Die Abfrage nach dem Halter prüft auf dem Server, ob die Typeigenschaft gegeben ist, dann kommen entweder die Adressdaten zurück, oder „Tatbestand nicht anwendbar“ und der Gendarm kann das abhaken.
Das man das Ganze beliebig kompliziert machen kann, ist klar. Aber eigentlich hat keiner was davon…

@FFF
"Zitat Anfang Ich habe es schon ein paarmal geschrieben: Haben wir niemand, der die Interna kennt, WIE ein Knöllchen erzeugt wird? Es gibt erstmal nur das Blitzerbild mit Nummernschild. Dann MUSS die Beziehung Nummer-> Halter ermittelt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das ohne Datenbank gehen kann. Und wenn in der DB NICHT hinterlegt ist, was für ein Typ dieses Fahrzeug ist, sprich, alle Daten, die in Brief/Schein existieren, fress ich einen Besen.
Es mag wohl so sein, daß die Abfrage (bisher) nur Zugriff auf die Adressdaten bekommt, aber das wäre mit einem Federstrich zu ändern "Zitat Ende
Ich kann, eventuell, zu einer Lösung dieses Problems beitragen.
Hatte vor ein paar Tagen ein Knöllchen aus Österreich (in die Schweiz zugestellt) in der Post.
„Verkehrsdelikt“ gemäss Art. 2 der EU-Richtlinie 2015/413/EU (Speeding) über € 30.- :imp:
Es wurde alles durch die Bezirkshauptmannschaft Murtal erledigt. Die werden eben Zugang zu den entsprechenden Datensätzen, europaweit, haben.
Gruss rundum
P.S.: Wenns nicht so ist - ich hätte einen Besen zu vergeben. :unamused:

Ich verstehe nicht ganz, wieso ich den Besen fressen soll. Das Murtal die „Details“ nicht prüfen ließ/lassen konnte, belegt doch nicht, daß die Info nicht vorhanden wäre? :confused:

Ich denke ja, dass Du richtig liegst!
Gruss rundum

Hallo,

nach meiner Kenntnis gibt es keinen europaweiten Datenaustausch.

Die Grundlage für die Post, die Du aus Österreich erhalten hast, ist ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich, das es übrigens in gleicher Form auch zwischen Deutschland und Österreich gibt. Demnach verpflichten sich die Vertragspartner bei Verkehrsverstößen, die mit einem Fahrzeug aus dem Nachbarland begangen wurden, die Halterdaten an das Nachbarland zu übermitteln und im Falle einer Nichtentrichtung des Verwarnungsgeldes an das Nachbarland mit Hilfe der eigenen Exekutive das Verfahren in die nächsthöhere Eskalationsstufe zu bringen und die Forderung zu vollstrecken.

Für der Fall, dass Du die Forderung aus Österreich nicht begleichen solltest, werden also die schweizer Behörden auf Dich zukommen.

Da die übermittelten Halterdaten von der Zulassungsbehörde stammen, die auch Fahrzeugdaten vorrätig hält, sollte man eigentlich glauben, dass es nicht allzu schwierig sein dürfte festzustellen, ob das Fahrzeug des Halters die Kriterien eines batterieelektrischen Fahrzeugs erfüllt.

Beste Grüße!

P.S. Schau mal hier:
oesterreich.gv.at/themen/fr … html#daten

[i]"Grenzüberschreitender Datenaustausch

Österreich hat die EU-Richtlinie 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte umgesetzt. Wird ein Verkehrsdelikt durch eine ausländische Lenkerin/einen ausländischen Lenker begangen, kann künftig der EU-Mitgliedstaat, in dem das Delikt begangen wurde, die Zulassungsdaten des Fahrzeugs abfragen, um z.B. eine Lenkererhebung und/oder eine Anonymverfügung zu übermitteln. Dies geschieht durch einen automationsunterstützten Abruf beim Staat, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Der Datenaustausch wird nur bei bestimmten Delikten, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden, durchgeführt (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Verstoß gegen die Gurtenpflicht, alkoholisiertes Fahren, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung). Voraussetzung für den Datenaustausch ist die Umsetzung der EU-Richtlinie durch die einzelnen Mitgliedstaaten…
…Mit Liechtenstein und der Schweiz hat Österreich 2012 einen Polizeikooperationsvertrag samt Durchführungsverordnung geschlossen. Dieser Vertrag ermöglicht unter anderem die grenzüberschreitende Eintreibung von Verkehrsstrafen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten."[/i]

Die Zeiten des bilateralen Abkommens sind also offensichtlich schon vorbei - zumindest bei EU-Mitgliedern. Mittlerweile gibt es eine EU-Richtlinie. Mitglieder der EU sind verpflichtet, EU-Richtlinien in nationales Recht unzusetzen.

Hallo, hab nun diesen Thread versucht über Tage hinweg durchzugekauen. :frowning:
Wir fahren im Oktober über Stuben auf der A9 durch Graz in Richtung Spielfeld, leider wird bis dahin wohl der Tempomat ( und vieles mehr ) beim M3 noch defekt sein, sonnst wäre es entspanter.
Mit deutschen E-Kennzeichen darf ich, nur wenn IG-l 100 angezeigt wird, nur 100kmh fahren weil ich ja kein grünes Kennzeichen habe und beim Deutschen E-Kennzeichen nicht klar ist ob das Fahrzeug 100% Elektrisch ist.
Eine Datenübermittlung um zu sehen ob mein Fahrzeug rein Elektrisch ist, findet zwischen D & A nicht statt, also muss ich bei Überschreitung Strafe zahlen.
Ist da so Richtig :question:

Derzeit: ja.
Es wurde zwar offenbar schon entschieden dass das EU rechtlich nicht hält, aber noch ist das Gesetz wie es ist. Also wenn du kein grünes Kennzeichen hast, würde ich mich an das igl Limit halten.
Ausnahme: du hast Zeit und Nerven das durch zu streiten und möchtest einen Präzedenzfall schaffen.

Servus miteinand,
wir wurden auf der Inntal AB mit 128km/h im IG-L Bereich geblitzt.
Anbei unser Schriftwechsel mit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz.

Sehr geehrter Herr XXXX
Bei der Anonymverfügung haben wir leider noch keinen Zugriff auf das Verfahren, Bilder oder Sonstiges.
Sie haben die Möglichkeit , zu warten bis das Strafverfahren eingeleitet ist damit wir das Verfahren nochmals überprüfen.
Wenn die Zahlungsfrist von der Anonymverfügung abgelaufen ist, wird das Strafverfahren eingeleitet, dann bekommen Sie eine ,Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe‘‘ , bei dieser haben Sie die Möglichkeit sich bei uns zu melden damit wir das Verfahren nochmals überprüfen."

Sehr geehrte Frau Stubler,
die Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe ist bei uns eingegangen. Wir bitten Sie deshalb nochmals die Tatsache zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug M-UH 4477E ein rein elektrisch angetriebenes Fahrzeug Tesla Model S 90D ist und den Ausnahmebedingungen des IG-L Gesetzes entspricht.
Mit freundlichen Grüßen aus Bayern

"Sehr geehrter Herr XXXXX

Wir benötigen bitte die Daten des Lenkers da das Gesetz nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge gilt.
Sollten Sie uns keinen Lenker bekanntgeben, erhalten Sie eine Strafe bezüglich ,Nichtbekanntgabe‘‘ laut § 103/ 2 KFG.

Meine Frage in erster Linie an unsere österreichischen TFFler. Mit welcher Strafe muss man bei ,Nichtbekanntgabe‘‘ laut § 103/ 2 KFG rechnen? Wird der Fahrer dann noch weiter ermittelt? Dass die derzeitige Auslegung des IG-L für EU Bürger diskriminierend ist und wohl keinen Bestand haben wird ist klar.
Wir fahren relativ häufig nach/durch Österreich und ich will zukünftig halt kein „Gschiss“ mit den Behörden haben. Gibt es schon vergleichbare „Leidensgenossen“ mit mehr Erfahrungen, soll ich es einfach aushocken?
Grüße Karl

Dass das „sooo klar“ ist würde ich jetzt gar nicht so als gesetzt annehmen - da werden sich bestimmt noch Topp-Juristen gegenteilige Meinungen dazu eines Tages liefern.
„Klar“ ist vor Gericht so gut wie nie etwas - sonst würde man sich ja nie vergleichen… :wink:

Wie auch immer - das hilft dir aktuell mal gar nichts - denn du musst die Strafe so oder so zahlen (oder eben Ärger mit der Behörde bekommen) - denn erst im Anschluss kannst du das irgendwo in Straßburg ausjudizieren - wird aber sicher ein paar Jahre dauern…

Also gib Ihnen mal den Lenker bekannt - und dann kannst ja im Strafverfahren auf Milde hoffen.
Wennst aber schon vorher mit „klarer Rechtswidrigkeit österr. Gesetze“ kommst, wird die Behörde wahrscheinlich nicht „milde gestimmt“ sein… :sunglasses:

just my 2 cent…

Leider stimmt das so nicht, weil Du dazu auch eine „Kennzeichentafel mit grüner Schrift gemäß § 49 Abs. 4 Z 5 KFG 1967 i.d.g.F.“ haben müsstest. Die gibt’s aber nur bei österreichischer Anmeldung.

Das Gesetz ist Scheisse und wird vermutlich irgendwann von der EU kassiert werden, aber das wird dauern und inzwischen würde ich es nicht darauf ankommen lassen, dass eine österreichische Behörde da ein Auge zudrückt (weil das darf sie gar nicht).

Das ist so klar, dass es klarer nicht sein kann! Lies Dir das Urteil zur deutschen Ausländermaut durch, da findest Du alle Referenzen, die Du brauchst, um Dir klar zu werden!

Zahlen musst Du doch erst, wenn die Strafe rechtskräftig wird oder ist das in AT anders?

Kann man in Österreich eine Busse erst im Anschluss an die Zahlung auf dem Rechtsweg anfechten? Würde mich überraschen, zumindest ist es in DE, IT und UK, den drei EU-Staaten bei denen ich mich mal darüber informiert hatte anders.

Lenker bekanntgeben ist wahrscheinlich nicht verkehrt, aber gibt es bei Euch in Österreich tatsächlich gleich ein Strafverfahren, wenn man das IG-L-Limit überschreitet, ohne das allgemeine Limit zu überschreiten?

Welche Behörde willst Du denn in einem Strafverfahren milde stimmen? Zumindest in DE finden Strafverfahren vor Gericht statt und da sollte man das Gericht milde stimmen und ein Gericht ist zumindest in DE keine Behörde.

Vielleicht hast Du mit allem was Du schreibst (abgesehen von der EU-Rechtswidrigkeit) ja Recht, aber ich kann mir das als Juralaie, der sich im deutschen Rechtssysrem ein kleines Bisschen auskennt kaum vorstellen. Deshalb prüfe Deine Aussagen doch bitte nochmal, nicht dass hier irgendwelche Fehlinformationen für bare Münze genommen werden.

Gruß Mathie

Ich war heute wieder in Österreich unterwegs und hab mich einfach ans IG-L gehalten (Salzburg). Spart mir Ärger und Stress und kostet auch nur 2-3 Minuten Zeit.

@Mathie - du hast offensichtlich keine juristische Ausbildung - aber gibst bei jeder dementsprechenden Frage deine laienhafte (und oft sehr falsche) Meinung zum besten - verstehe ich nicht? - wieso? - aus Prinzip?

Strafverfahren kann man auch das Verfahren in Verwaltungsstrafangelegenheiten nennen…

Und ja - die „Busse“ musst du zahlen, da sie ja nach österreichischem Recht korrekt ist - im Anschluss kannst du in Folge gegen das Gesetz vorgehen aufgrund dessen sie verhängt wurde - so du da irgendwelche Widersprüche mit zwingenden europäischen Vorschriften findest.

Und mit der deutschen Maut hat das ÜBERHAUPT nicht das geringste zu tun - das ist wie Äpfel und Birnen - da geht es um völlig andere Problematiken…

Und ja - du kannst Behörden milde stimmen - und zwar bei Strafbemessung, wenn du dich entsprechend einsichtig zeigst…

Speziell da das Gesetz - wie ein Kollege vorher treffend geschrieben hat - schei** ist - die Behörde weiß das natürlich auch - aber es ist aktuell gültiges österr. Recht - und daher MUSS es umgesetzt werden - aber wird bestimmt mit Augenmaß bei der Strafe vorgehen…

Aber du wirst wahrscheinlich als „juristischer Experte für alle Angelegenheiten“ auch hier wieder gegen alles aus Prinzip widersprechen - ich wollte bloß dem Fragesteller, der ausdrücklich nach der Meinung von österr. Kollegen gebeten hat, antworten…

*facepalm…

Bevor ich in den „Häfn“ geh und bevor hier auch noch was „gerichtsmassig“ wird, werde ich mich vor der Behörde outen und warten was noch alles auf mich zukommt. Danke für die Ratschläge!
Grüße Karl

Sehr gerne Karl! :slight_smile:

In den „Häfn“ - die Gefahr sehe ich zwar nicht direkt - maximal die Beschlagnahme deines Tesla beim nächsten Grenzübertritts :wink: (scherz)

Aber ich würde wahrheitsgemäß von einem „Rechtsirrtum deinerseits“ der Behörde berichten, dass dir das mit den grünen Kennzeichen nicht bewußt war, dass kein Schaden eingetreten ist (Luft wurde ja nciht verschmutz :wink: ) - und um entsprechende Milde bei der Strafbemessung bitten…

Viel Glück und Erfolg! :sunglasses:

Grüße aus Wien,
Thomas

Servus Thomas,
die Beschlagnahme des MS käme mir sehr recht, erspart mir ellenlange Diskussionen mit meiner Frau, ich spekulier nämlich mit einem Raven MX. Sie liebt aber das MS und findet das MX zu groß.
Grüße ins schöne Wien
Karl

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Ich denke auch das ist am Sinnvollsten. Du wirst dann eine Strafverfügung erhalten, gegen diese kannst Einstpruch erheben.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/verwaltungsstrafrecht/1/Seite.1020110.html

ich würde vorher aber (trotzdem) nochmal diesen Link an die BH Schwaz schicken

tt.com/politik/landespoliti … -Rz31OCOHM

bzw. an die Ingrid Felipe (Grüne) wenden (am bestern per Twitter), das kommt nämlich von IHR, dass die Bezirkshauptmannschaften (EU-Bürger) nicht mehr strafen werden…

ich glaube aber die sind bei der BH etwas „kurz angebunden“ weil es gegen Anonymverfügungen eigentlich keine Einspruchsmöglichkeit gibt…

ob etwas korrekt ist oder nicht wird im Zuge eines ordentlichen Strafverfahrens und bei Bedarf dem Weg durch die Instanzen festgestellt
oesterreich.gv.at ist dazu auch dieser Meinung
„Beendet wird das ordentliche Strafverfahren durch Erlassung eines Strafbescheides („Straferkenntnis“), eines Bescheides, mit dem eine Ermahnung ausgesprochen wird, oder mit der Einstellung des Verfahrens.“

außerdem als Beispiel wie erstmalig als Beschuldigter dagegen vorgegangen werden kann

Sie erheben Einspruch:
Richtet sich der Einspruch gegen die gesamte Strafverfügung, tritt die Strafverfügung außer Kraft und kann nicht mehr vollstreckt werden. Die Behörde leitet ein ordentliches Strafverfahren ein, indem Sie angehört werden und alle erforderlichen Beweismittel vorbringen können.

verwaltung.steiermark.at/cm … 127384147/
bezüglich Einspruch erhebung, zum Zahlen ist übrigens nichts bis die Sache nicht abgeschlossen ist und das kann durchaus zur Klärung bis auf EU-Ebene gehen

Instanzenzug:
oesterreich.gv.at/themen/do … rkeit.html

ris.bka.gv.at/GeltendeFassu … r=10005770

Kann mir nicht vorstellen, dass ein LH-Stellvertreterin eine Behörde anweisen kann, gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Sowas kann relativ „lästig“ werden denke ich. Aber vielleicht weiss sie das ja besser mit ihrem BWL-Studium :slight_smile:
Beim Strafmaß hingegen wird wohl Spielraum sein, kann man ja auch mal Verwarnungen aussprechen (soll in der erste Hälfte des Jahres für Österreicher auch schon passiert sein wegen der blöden Zusatztafeln). Kann man sich natürlich nicht darauf verlassen.

Egal, was aber nicht passieren sollte ist, dass über den Umweg EU das ganze Gesetz gekippt wird und dass dann Österreicher UND Deutsche wieder 100 fahren müssen.

Weil gerade den Grünen würde ich sowas durchaus zutrauen. Die haben ja irgendwie generell was gegen den Individualverkehr, egal ob E-Auto oder Stinker.

Genau da liegt ja das (juristische) Problem - die Deutschen haben durch eine Bekämpfung des Gesetzes ja nichts zu gewinnen - denn maximal kann man die Aufhebung erreichen - mit dem Ergebnis, dass alle wieder 100 fahren…

Gehe auch davon aus, dass die Bestimmung bald gekippt wird - dann natürlich ersatzlos - dh wir fahren alle wieder 100…

Bis dahin würde ich unseren Nachbarn aber raten, in der IG-L 100er Zone auch wirklich 100 zu fahren - es wird tatsächlich gestraft - auch wenn es vielleicht ein wenig „unfair“ ist… :sunglasses: