IG-L in Österreich

da musst du aber aufpassen, denn ab 22.00 bis 5.00 Uhr gilt dann die „nächtliche Ruhe-Geschwindigkeit“ und die ist bei 110 soweit ich mich erinnern kann und gilt dann auch für uns!!!

…aber das wird wahrscheinlich sowieso fallen! :astonished: :frowning:

Im Zeitungstext steht: „…Die Bezirkshauptmannschaften werden deshalb nicht mehr strafen…“

Daraus sollte man schließen, dass fortan nicht nur Tirol handelt, sondern auch andere Bundesländer in Österreich.

Ich durchfahre mit meinem deutschen Kennzeichen im Land Salzburg häufig eine IG-L-Strecke. Hoffentlich ist auch die Verwaltung dieses Bundeslandes einsichtig.

Naja - um in D als österr. E Fahrzeug durchzugehen, muss man „irgendwo super kompliziert“ ein blaue Plakete beantragen - kostet glaube ich auch einiges? 100,-?

Können wir ja für die D- EVs ebenfalls ein Plakete ausgeben - täglich zwischen 10 und 11h am Rathaus Wien - Kosten 100 Euro… :wink:

Das wäre dann wohl „EU- rechtskonform“ :smiley:

*duckundweg

Nein, das wäre ein klarer Verstoß gegen den EG-Vertrag, der Diskriminierungen untersagt!

Was für eine Posse. Es fehlt eine EU-weit einheitliche Regelung zur Kennzeichnung von E-Fahrzeugen.

Wo hast Du denn den Quatsch her, ein österreichisches E-Kennzeichen wird in DE anerkannt:

gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9a.html

Wenn man nicht über seltsame Drittanbieter geht, sondern direkt über eine ausstellende Behörde, kostet die Plakette auch vielleicht ein Zehntel des von dir angegebenen Betrags.

Wenn Du kein österreichisches grünes Kennzeichen hast, nimm eine französische crit’air gilt auch in DE und kostet über die Behördenwebsite bestellt irgendwas um 5€!

Erst informieren dann schreiben wäre echt wünschenswert!

Gruß Mathie

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So uns was bedeutet das jetzt wohl für uns Schweizer? Braucht es wohl nochmals ein Gutachten von einem Experten für die bilateralen Abkommen. :unamused:

So ist es…und solange diese fehlt, ist der Aufwand eben größer, die Einhaltung von Bestimmungen zu kontrollieren, die an die Eigenschaften eines E-Fahrzeugs gebunden sind. Eine fehlende Regelung zur einheitlichen Kennzeichung von E-Fahrzeugen kann aber nicht Rechtsnormen des EG-Vertrags außer Kraft setzen!

Wäre mir zwischen Wiesing und der Grenze noch nie aufgefallen muss ich mal darauf achten.

Meines Wissens verlangt zB München, wenn man Laden möchte ohne Parkschein - bei ausländischen Fahrzeugen (AUCH mit österr. grünem Kennzeichen) so eine deutsche blaue Umweltplakete.

Und die bekommt man tatsächlich nur an wenigen Stellen direkt in D - jedenfalls nicht so easy wie die grüne, die man bei uns in A beim Automobilclub direkt kaufen kann…

Absolut - die von dir zitierte Gesetzesstelle bestätigt sogar meinen Einganspost - entweder du hast den, oder den von dir zitierten Paragraphen nicht verstanden!?

Ich schrieb, dass man als Ausländer eine zusätzliche Plakette benötigt - was die Angelegenheit dann EU_rechtskonform macht… - genau wie es D eben auch handhabt.

Sorry, wenn ich das jetzt so direkt sage, aber lies den Paragraphen mal bis zum Ende und dann überlege, wer was nicht verstanden hat … :unamused:

Und wie gesagt, falls Du kein österreichisches grünes Nummernschild hast, kannst Du dir ganz einfach eine crit’air für rund 5 € besorgen, geht online und kommt mit der Post. nur nicht auf die seltsamen Plakettenverticker reinfallen, die ein Heidengeld dafür verlangen, dass sie Dir 5 Minuten Recherche im Internet abnehmen.

Und genau das stimmt eben nicht! Genausowenig wie das mit den 100 € stimmte. Deswegen meine recht direkte Antwort, damit nicht irgendjemand aus Unkenntnis 100 € für eine Plakette zahlt, die man meist gar nicht benötigt und wenn ausnahmsweise doch, dann viel günstiger bekommen kann.

Gruß Mathie

Hab jetzt die ganze Diskussion nicht mitbekommen.

Heißt, ich darf nun bei IG-L 100er nun bedenkenlos mit 130 weiterfahren?

Rechtmäßig wäre es ja?

Kaufst Dir eine crit’air oder eine deutsche ePlakette:

Kostet beim Landratsamt/Strassenverkehrsamt 11€

nein, zumindest der Parksheriff den ich gefragt habe, hat gesagt dass es mit Österreichischen Kennzeichen auch passt…

Danke für die Info!

Der „Parksheriff“, den ich letztens in München gefragt hat, hat genau das Gegenteil behauptet :unamused:

Denke mal, die sind da beide nicht so rechtssicher - ich würde mich im Zweifel nur auf eine schriftliche Auskunft verlassen - oder jemand von uns hier prozessiert das in D mal durch :slight_smile:

Die Sache ist viel einfacher! Einer von beiden hatte Recht, da braucht man kein Gericht, da reicht ein Blick in § 9a Abs. 5 FZV. Wieso willst Du da noch eine schriftliche Auskunft?

Die deutsche Legislative hat bei der Gesetzgebung hier mal ans Europarecht gedacht, anders als bei der bescheuerten, von meinem Lieblingshorst wider jede Vernunft durchgedrückten Ausländermaut oder eben bei Hofers IG-L-Ausnahme nur für Österreicher.

Da sind die Gesetze eben europarechtswidrig und müssen notfalls per Gerichtsbeschluss gekippt bzw. angepasst werden. Die Ergänzung der FZV ist was das angeht handwerklich sauber gemacht. Es werden alle europäischen E-Kennzeichen anerkannt und es gibt für Ausländer eine Möglichkeit die entsprechende Eigenschaft des Fahrzeugs auch in DE nachzuweisen.

Gruß Mathie

Leider ist die Sache - wie so oft - nicht ganz so einfach!

Deutsche EV Kennzeichen werden mWn auch für Hybridfahrzeuge vergeben - und für die gilt die Ausnahme vom IG-L hier nicht.

Daher kann man das deutsche EV Kennzeichen eben nicht als alleinige ausreichende Ausnahme vom IG-L nehmen.

Das Problem ist eben sehr komplex, weil jedes europäische Land den Begriff EV anders definiert - mal nur Elektro - mal mehr oder weniger Hybrid inkludiert.

Mir persönlich wäre es auch lieber, wenn es eine europaweite einheitliche Kennzeichnung gebe - aber aktuell kocht da eben jedes Land seine eigene Suppe - und das macht die Sache genau das Gegenteil von „einfach“ - zumal die EU ja nicht nur aus A und D besteht.

@Thomas, das Problem ist überhaupt nicht so komplex, wie es Dir scheint!

AT muss das E-Kennzeichen aus DE ja nicht anerkennen, könnten genauso wie FR eine Website erstellen, wo man die Fahrzeugpapiere als Scan hochlädt und für ein paar Euro ein Pickerl erhält. Das wäre zulässig!

Ich fände ein einheitliches europäisches Kennzeichnungssystem für den Schadstoffausstoß von Autos wünschenswert, aber das ist doch keine Entschuldigung für so einen Murx wie die Ausnahmen beim IG-L! Da wussten ja selbst zahlreiche Österreicher lange nicht, ob die Im Gesetzestext erwähnten Tafeln die IG-L-Tafeln waren oder die wunderschönen Zusatztafeln, die jetzt an den österreichischen Autobahnauffahrten hängen …

Gruß Mathie

Ich habe es schon ein paarmal geschrieben: Haben wir niemand, der die Interna kennt, WIE ein Knöllchen erzeugt wird? Es gibt erstmal nur das Blitzerbild mit Nummernschild. Dann MUSS die Beziehung Nummer-> Halter ermittelt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das ohne Datenbank gehen kann. Und wenn in der DB NICHT hinterlegt ist, was für ein Typ dieses Fahrzeug ist, sprich, alle Daten, die in Brief/Schein existieren, fress ich einen Besen.
Es mag wohl so sein, daß die Abfrage (bisher) nur Zugriff auf die Adressdaten bekommt, aber das wäre mit einem Federstrich zu ändern.

@Karl - Ich hoffe der Besen ist bekömmlich :wink:

Aber für die Beziehung Nummer-Name gbt es jede Menge bi- und multilaterale Abkommen - aber ob die Bezirkshauptmannschaft „Grammatneusiedl“ einfach so Zugriff auf alle KFZ Daten aus Deutschland, Frankreich, Polen, etc bekommt , wage ich mal zu bezweifeln…

Klar - auf die inländischen Daten hat die Behörde sicher vollen Zugriff - kein Problem - aber es geht ja um „ausländische Daten“…
Ich befürchte - hallo Bürokratie - das wird nicht mit einem „Federstrich“ zu erledigen sein - da müssen sicher wieder ganz viele wichtige Minister & Co zig Meetings abhalten, was eh nur ein paar Jahre dauern kann, bis sie sich geeinigt haben :sunglasses: