Hab ich Dir ja gesagt, dass es klappen wird… freut mich für Dich, super!

Was ist das Fazit/Bedeutung aus deiner Aufhebung für uns andere?
Kann man als Deutscher auch damit Rechnen?
Vermutlich nicht da im „Gesetz“ für diese Regelung explizit die Grünen Kennzeichen als Vorraussetzung stehen.
Habe ich in Deutschland mit meiner Grünen Nummer dieselben Berechtigungen wie du mit dem „E“ im deutschen Kennzeichen? (Ist eine ernst gemeinte Frage, keine rhetorische)
Nein, dazu brauchst die die blaue Plakette mit dem ‚E‘ drauf und musst diese irgendwo am Heck befestigen.
Sicher? Ich meine, dass die blaue Plakette nur für Fahrzeuge benötigt wird, die im Heimatland kein „E-Kennzeichen“ haben. Ich schau mal, ob ich den entsprechenden Gesetzestext finde.
Gruß Mathie
P.S. Hat ein bisschen gedauert, da ich zwischendurch noch arbeiten muss ![]()
Steht in § 9a FZV:
gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9a.html
Wer in Österreich ein grünes Kennzeichen hat oder eine Elektroauto-crit‘air aus Frankreich, braucht in Deutschland kein E-Kennzeichen.
Spannend wäre, ob es eine solche Gleichwertigkeitsregelung auch in Österreich gibt. Wo sind da die Grünen Kennzeichen gesetzlich geregelt? Die crit‘air für BEVs ist ja faktisch gleichwertig wie das grüne Kennzeichen, da diese auch nur an reine BEVs vergeben wird und die bekommt man auch für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.
Ohne eine solche Regelung oder eine Möglichkeit für EU-Ausländer eine entsprechende Plakette o.ä. Zu erhalten, wäre die aktuelle Regelung in Österreich IMHO EU-rechtswidrig.
Respekt! Da hätte ich jede Wette verloren dass man das bei „Vergehen“ vor dem 1.7. durchbringt.
Mathie, du kannst recht haben. Hier im Forum hat joergen eine gute Übersicht zusammengestellt. Ist zwar nicht der Gesetzestext, aber er schreibt, dass die blaue Plakette nur für ‚nicht in ähnlicher Weise gekennzeichnete Fahrzeuge‘ notwendig ist.
Danke für den Link, hab jetzt auch den Gesetzestext gefunden und oben in meinem Posting verlinkt.
Gruß Mathie
Im KFG § 49 Abs. 4. Z 5
Und im IG-L steht, dass die Ausnahme nur für KFZ gilt, die nach exakt diesem Paragraph gekennzeichnet sind.
Du meinst bestimmt „braucht in Deutschland keine blaue Plakette“ ![]()
Die auch nicht, aber so wie ich die Regel lese, gilt die crit’airßPlakette auch auf in Deutschland zugelassenen Autos als Ersatz fürs E-Kennzeichen. Für diejenigen, die aus irgendwelchen Gründen kein E-Kennzeichen wollen, wäre das auch meiner Laiensicht wohl eine Alternative.
Gruß Mathie
Über Bande gespielt - interessanter Ansatz 
Jedenfalls hab ich die Strafen eskalieren lassen (Anonymverfügung, Lenkererhebung, Einspruch) und ENDLICH kam die finale Abmahnung! Die Strafen wurden aufgehoben.
Nochmal Danke! Echt super, dass es wirklich geklappt hat ![]()
[Meine IG-L Strafen wurden endlich aufgehoben]
Im Zeitraum März bis Mai habe ich 3 IG-L Strafen kassiert (rund um Graz West) - ich war mit 130 unterwegs. Aus (falscher) Überzeugung, dass der 100er seit 1.1. für E-Autos nicht gilt. Forumsdiskussionen, ÖAMTC Stellungnahmen und schließlich die Ausnahmetafeln, die mit 1.7. aufgestellt wurden, haben das Gegenteil belegt.
Jedenfalls hab ich die Strafen eskalieren lassen (Anonymverfügung, Lenkererhebung, Einspruch) und ENDLICH kam die finale Abmahnung! Die Strafen wurden aufgehoben.
Vorab ich freue mich für dich dass du nichts zahlen musstest.
Aber eigentlich ist es unsinnig dir die Strafen zu erlassen oder? Wenn dort zu der Zeit als du gefahren bist die Regelung/Gesetze anderst waren, dann hast du dich falsch verhalten und es sollte eigentlich nicht aufgehoben werden.
Wenn gestern irgendwo Freilandstraße 70 beschränkt war und ich fahre mit 100 und nächste Woche wird umgeschildert auf 100 (warum auch immer), kann ich ja auch nicht sagen, ich will das nicht zahlen heute ist ja 100 erlaubt.
Verstehe ich nicht ganz diese Logik.
Aber nochmal, ist keine Kritik an dich sondern ans System.
Ja, aber genauso unsinnig ist es ein Gesetz zu erlassen, was am 22. November 2018 (siehe BGBl) theoretisch in Kraft trat, aber aufgrund seltsamer Rechtsmeinungen, die ein Laie nicht nachvollziehen konnte (und die auch nirgends schriftlich so eindeutig standen im einem Gesetzestext) noch dämliche Zusatztaferln für Steuergeld notwendig waren, obwohl für jeden auch ohne Tafeln klar war, was gemeint sein musste. Es steht ja wohl auch nicht an jeder Autobahnauffahrt „Für Autos mit Anhänger gilt 100 km/h“
Im wahrsten Sinne des Wortes ein „Schild“-bürgerstreich
Auf Deinen Beitrag bezogen will ich sagen, dass der eigentliche Wille des Gesetzgebers seit November sonnenklar war. Deshalb passt Dein Vergleich nicht ganz.
Und darum finde ich es okay, wenn man in diesem speziellen Fall ein Auge zudrückt.
Gestern in Tirol war alles gut. Statt Tempo 100 mit Zusatz IG-L stand Großteils „100 - Staugefahr“
so geht’s natürlich auch…
Ja, aber genauso unsinnig ist es ein Gesetz zu erlassen, was am 22. November 2018 (siehe BGBl) theoretisch in Kraft trat, aber aufgrund seltsamer Rechtsmeinungen, die ein Laie nicht nachvollziehen konnte (und die auch nirgends schriftlich so eindeutig standen im einem Gesetzestext) noch dämliche Zusatztaferln für Steuergeld notwendig waren, obwohl für jeden auch ohne Tafeln klar war, was gemeint sein musste.
Ich kann Dich beruhigen. Einer meiner Freunde, zufällig Rechtsanwalt, fand diese seltsame Rechtsmeinung mit den Zusatztafeln auch, naja, seltsam.
Aber so ist das in Österreich. Vielleicht meinen die Sesselwärmer in den Amtsstuben ja, dass ein grösserer SchilderWALD dem Klima hilft ![]()
Gerade von einem Kollegen (der offensichtlich noch echte Zeitungen aus Papier liest) zugespielt bekommen…
Es dürfen aus Copyright Gründen keine Zeitungsauschnitte gepostet werden. Ich musste ihn deshalb entfernen.
LGH
War absehbar: „Dass nur österreichische E-Auto-Besitzer mit grünem Kennzeichen 130 km/h in Abschnitten fahren dürfen, in denen der Lufthunderter gilt, widerspricht klar dem EU-Recht. Das hat gestern Europarechtsexperte Walter Obwexer klargestellt. Deutsche E-Mobilisten, die geblitzt wurden, können deshalb nicht zur Kasse gebeten werden. „Die Bezirkshauptmannschaften sind nach EU-Recht verpflichtet, allen Adressaten von Strafmandaten wegen Überschreitung des Lufthunderters die Strafe zu erlassen. Sie müssen lediglich mit den Fahrzeugpapieren nachweisen, dass die Übertretung mit einem in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassenen E-Auto stattgefunden hat.“ Vor allem deutsche Pkw-Lenker hatten sich zuletzt über die verhängten Strafen wegen Schnellfahrens beschwert.“
Quelle: tt.com/politik/landespoliti … -Rz31OCOHM
LG, Mike ![]()
Endlich da hab ich darauf gewartet. Bin viel in Tirol unterwegs
und auch viel abends wo man die 130 auch wirklich fahren kann. 