Hilfe - Doppelbestellung / Tesla trifft zu früh ein

Nun, im Vertrag steht lt Fragesteller 4.Q 2021. Das ist erstmal gültig. Mündliche Nebenabreden gelten erstmal als nicht getätigt, steht so in vielen Verträgen. Sollte das nicht schriftlich festgehalten worden sein, ist das also sowieso gelaufen.

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Nö…hätte das auch genauso gemacht :wink:
Hast bei Tesla ja keine Abnahmeverpflichtung und kannst auch jederzeit schieben :wink:

Haben da auch immer min. zwei Bestellungen in Warteposition

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@ChristianH

Das war auch der Grund, weshalb ich den Tesla bestellt habe. Die 100€ sind mir dann egal, wenn ich stornieren muss.
Dachte nicht, dass es bei Tesla schneller geht als angekündigt :sweat_smile:

Habe übrigens mit dem Tesla Betreuer vereinbart, dass ich erstmal anzahle und die Anmeldung nach den 26.02. lege (wenn ich bei VW widerrufen habe). Wenn der ID wider Erwarten doch vor dem 26.02. kommt, bekomme ich meine Anzahlung zurück.

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Da sag nochmal einer, Tesla wär nicht flexibel.

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Also an deiner Stelle würde würde ich deine Äuglein öffnen. Da steht nix von Leasing bei Tesla sondern nur bei VW!

Der Kollege dachte bis der VW kommt fahr ich Kostenlos einen Tesla nutz den Staat aus und kassiere für den Tesla die 6K und verkaufe nochmal für ein zwei k mehr an die Dänen und dann klappt das schon.

Nur macht ihm aber VW einen Strich durch die Rechnung und hält die Frist.

Karma Punkt

Na da kann man für dich nur hoffen, dass es für deine absolut unnötigen Unterstellungen kein Karma gibt :+1:t2:

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Das ist doch ne super Lösung!

Trotzdem war die Zweitbestellung vermutlich unnötig: wenn du den Händler nach 6 Wochen in Verzug setzt und weitere 2 Wochen verstrichen sind, kannst Du Schadenersatz, bspw. die Kosten für einen Mietwagen, geltend machen. In der Regel wird das der Händler vermeiden wollen und Dir ein Ersatzfahrzeug stellen. So geschehen beim Auto meiner Frau.

Als Leihwagen gabs übrigens nen vom Händler gemieteten Citroën C2 - eine ganz schlimme Karre und eigentlich peinlich, dass ein VW-Händler sowas als Ersatz hinstellt. Hatte aber keinen Bock auf weiteren Ärger, und immerhin sind wir so mobil geblieben.

Du tauschst eine Möhre gegen einen Granatapfel. Ich wünsche dir viel Glück daß es klappt.
:muscle::star_struck::+1:

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eine andere Alternative wäre, beide Fahrzeuge anzunehmen, aber nicht zuzulassen sondern die Abnahme über ein Kurzzeitkennzeichen über die Bühne zu ziehen. Sprich: ohne Eintragung im Brief und dann einen sofort als Neuwagen zu verkaufen. Den Verkauf würde ich bereits jetzt schon anschieben. Bei dem Run auf E-Wanzen sollte das ja kein Problem sein.

Du musst nur entscheiden, welchen du behalten willst.

Und wo ist hier jetzt das Problem? Ist doch eindeutig erlaubt, falls nicht, gerne eben nachweisen, bevor man die Moralkeule schwingt.
Des Weiteren kommen dadurch immer mehr E-Autos auf die Straße, ob das jetzt in DE oder Dänemark ist, ist ja vollkommen egal. Zusätzlich unterstützt man die Wirtschaft. Also in meinen Augen wäre das eine WinWinWin-Situation.
Man kann sich natürlich aber alles schlecht reden, ist ein typisch deutsches Problem :wink:
Und ich bin noch nicht mal ein Befürworter dieser Sache, weil ich mir diesen Aufwand gar nicht geben wollen würde. Aber dafür jemanden an den Pranger zu stellen ist doch einfach nur lächerlich. Internet halt.

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Alles muss man dir erklären, weil du wirklich gar nix weißt, höchstwahrscheinlich nicht einmal, was eine

heißt…

Aufklärungskommando: Anzahlungsrate ist die 1. Rate beim Leasing, im Fall von E-Fahrzeugen ist sie i.d.R. so ziemlich genau die Bafa-Prämie.
Und dieses Wort ist ein eindeutiges Indiz für Leasing. Erst lesen, dann verstehen, dann schreiben.
Und sie das schöne Ärzte-Lied anhören und den Refrain so richtig reinziehen.

P.S. Sonderbar finde ich aber, dass ein nicht-Tesla-Besitzer schon so gut über das „Abziehen des Staates“ Bescheid weiß. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Kurz gesagt - Herr Priester sie müssen entweder das Kreuzkettchen ablegen oder die Unterhose anziehen.

Da frage ich mich doch, wie sich Leute mit so bescheidenen Kalenderkenntnissen einen Tesla leisten können.
Selbst mit der Aussage vom KdF-Händler, dass der Hobel am 28.02 geliefert wird - ist VW bereits rein rechtlich gesehen raus aus dem erlaubten Rahmen. Der Wagen muss vor dem 26.02 kommen.

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Mein Vater hat auch einen ID4 bestellt, dessen Lieferung immer weiter verschoben wurde. Mittlerweile hat er einen Golf 8 Diesel von VW zum Überbrücken bekommen… Ich hätte mich nicht drauf eingelassen, aber gut….

Mein Rat: Immer alles schriftlich machen, Gespräche nur mit Zeugen. Händler haben leider oft Erinnerungslücken…

Frist setzen und bei fruchtlosem Ablauf Rücktritt. Den Händler wirds nicht schmerzen, denn die Kiste ist schneller verkauft als man gucken kann.

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