Gratisladen laut Gesetz nicht mehr möglich? Wer weiß mehr?

Hallo zusammen,

bei mir im Ort gibt es seit kurzem keine Gratis-Lademöglichkeit mehr. Kein Problem, da sie ohnehin immer besetzt war. Ich hatte mit den zuständigen Stadtwerken allerdings Kontakt und diese haben mir erzählt, dass der Grund für den Wegfall dieser Möglichkeit in einem seit Anfang 2023 gültigen Gesetz liegt. Er erzählte mir was davon, dass das Gesetz vorschreibt, dass die zur Verfügung gestellte Infrastruktur nicht mehr kostenfrei abgegeben werden darf.

Nun habe ich mal die anderen kostenlosen Lademöglichkeiten bei mir in der Region geprüft und festgestellt, das tatsächlich alle Ladepunkte weggefallen sind.

Aus Neugier würde mich dieses Gesetz mal interessieren, kann dazu im Netz nichts finden. Weiß hier jemand mehr?

Gruß Crunchy

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Wenn man sein Strom verschenken will, dann verschenkt man ihn und bei uns gibt es den Strom auch noch so.
Also kaum vorstellbar, denn selbst in Hotels gibt es noch Strom wo man nichts bezahlen muss, wenn es auch weniger wird, ist ja auch logisch.

Im Hotel ist es im Preis drin, eben noch gratis. Und bestimmt nicht für alle Nachbarn da

Auch in nicht Hotels bekommt man den Strom. :wink:

Wo ist das Gesetz?

Darum geht es und das es auch Ladesäulen gibt, wo man den Strom noch kostenlos bekommt. :wink:

Hotels, Geschäfte etc sind privat. Jeder weiß, dass man bei Ikea gratis Strom ziehen kann. Es geht hier um öffentliche Infrastruktur (-> Stadtwerke).

Hast du ja gar nicht geschrieben und ja, gibt es auch noch. :wink:

Eventuell Strom- & Gaspreisbremse?

Bei Vattenfall wurde ja auf Grund dessen das Bonusprogramm eingestellt (my Highlights | Vattenfall Vorteilswelt)

Liebe Kundin, lieber Kunde,
das Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse beschränkt Energieversorger, ihren Kundinnen und Kunden beispielsweise Einkaufsvorteile, Gutscheine oder Boni als Vergünstigungen und Zugaben zu gewähren. Die momentane Auslegung des Gesetzes schließt leider auch die Gutscheine und Gewinnspiele des my Highlights Programms ein. Deswegen müssen wir diese bis auf weiteres pausieren. Wir werden laufend prüfen, ob und in welcher Höhe etwaige Vergünstigungen gemäß den genannten Gesetzen wieder aktiviert werden können.

Bin kein Jurist, aber wenn man § 39 ließt, kann man schon rauslesen, dass quersubventionierte Rabatte bis Dezember 24 ausgeschlossen sind. Ist sinnvoll, wenn ein Unternehmen 50 ct für den Strom verlangt, der Kunde dann 10 ct aus Steuermitteln zurückbekommt und das gleiche Unternehmen kostenlosen Strom über Ladesäulen anbietet. Dann ist ja wohl noch Luft im Strompreis.
Könnten die Unternehmen aber einfach umgehen, indem sie ihre Preise unter dem Anwendungsbereich des Gesetzes halten.

Das halte ich für weit hergeholt. Im Falle der Ladesäulen sind die Stadtwerke ja selbst Verbraucher. Und dem Nutzer der Strompreisbremse kann ich ja nicht vorschreiben, was er mit dem günstigen Strom macht.

Dass es moralisch, politisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll oder nachhaltig ist, teuren oder subventionierten Strom (der dann immer noch nicht billig ist) zu verschenken, müssen wir hier hoffentlich nicht diskutieren.
Aber die Aussage, dass es da ein Gesetz gäbe, erscheint nicht glaubwürdig.

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Wieso ist das Stadtwerk Verbraucher, wenn ich ihn in meinen Akku stopfe? Wovon bezahlen die denn den verschenkten Strom? Doch wohl aus den Einnahmen aus dem Verkauf der übrigen kWh. Und die sind steuergefördert, wenn der Preis über 40 ct/kWh liegt.

Und das Gesetz kannst du gerne nachlesen
http://www.gesetze-im-internet.de/strompbg/BJNR251210022.html

Jeder wusste, dass man bei IKEA gratis Strom ziehen konnte!
Tempi passati: IKEA Lyssach um 55 Rappen pro kWh.
Gruss Urs

Gibt es in Neuss noch

Maingau ähnlich

Liebe Kundinnen und Kunden, das Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse beschränkt Energieversorger wie die MAINGAU Energie darin, ihren Kundinnen und Kunden verschiedene Vorteile und Vergünstigen zu gewähren. Aufgrund dessen müssen wir den geltenden MAINGAU-Kunden Rabatt im Bereich Autostrom leider auf 50 Euro pro Energievertrag begrenzen. Kunden, die ihren Gas- und/oder Stromvertrag vor dem 24.12.2022 abgeschlossen haben, können die MAINGAU-Vorteile wie gewohnt nutzen. Wir bitten um Ihr Verständnis