Hast Du schon geklärt, wie die Übernahme nach dem Leasing bei Dir funktioniert? Kaufst Du das Auto direkt von der Leasingfirma oder gibt die Leasingfirma das Auto an Tesla zurück und Du kaufst es dann von Tesla?
Letzteres wäre bei meinem 2015er MS, welches ich über Tesla vermittelt von Alphabet geleast hatte der Fall gewesen. Bei dieser Konstellation kann Tesla frei entscheiden ob und wenn ja zu welchen Bedingungen sie Dir den Wagen verkaufen. Hatte ich dann damals nicht gemacht, weil das freie Ludicrous Upgrade für Leute die ihr Model S tauschen plus die Preissenkung im März 2019 dann attraktiver waren, als nen alten zu behalten. Kann also nicht sagen, ob mir Tesla das freie SuC weitergegeben hätte.
Wenn Du direkt von der Leasingfirma kaufst, kommt es darauf an wen oder was das freie Supercharging bei Bestellung gebunden war.
Im Account steht bei meinem Model S aus dem August 2019 lediglich kostenlose Superchargernutzung, nichts zur Übertragbarkeit. Wenn das Auto aus Deinem Accont verschwunden ist, und Du keinen Screenshot davon hast, wirst Du Dich im Streitfall schwer darauf berufen können.
Ich habe eine Mail, mit der mir persönlich das freie Supercharging für meine Bestellung vom Juni 2019 nachträglich zugesagt wurde. In der Rechnung und Bestellvereinbarung steht davon nichts, weil das nachträglich dazu gebucht wurde, damit ich nicht storniere und neu bestelle.
Hast Du die Bestellvereinbarung? Die dürfte ja auf Deinen Namen gelaufen sein, wenn da etwas vom Erstbesitzer steht, dann solltest Du auf der sicheren Seite sein, denn beim Leasing bist Du ja (soweit ich das als Juralaie verstehe) von Anfang an der Besitzer nur nicht der Eigentümer.
Sollte etwas vom Eigentümer in der Bestellung stehen, wirst Du wohl keinen Anspruch haben, dass nach dem Verkauf des Autos an Dich das freie Supercharging zu behalten.
Gruß Mathie