GF 4 - BB --> Diskussion, Fragen und Antworten zur Produktion

Wenn ich mir die unzähligen schmutzigen MY anschaue (Sahara- und Baustaub), dann frag ich mich, welcher arme Teufel die wieder putzen muss… :sweat_smile: Außenrum geht ja in der Waschstraße ganz gut (wo ist die in der Giga 4?), aber es geht ja auch um die vielen Stellen, die nach der Waschstraße immer noch putzenswert sind. Bei meinem MS bin ich wegen der relativ weit innen sitzenden Dichtungen an Türen, Frank und Trunk jedenfalls regelmäßig gut beschäftigt…

Mod-Info:
Dieser Thread wurde durch Auslagerung neu angelegt, deshalb ist dieser Eingangspost
nicht unbedingt so, wie es normalerweise läuft.

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Braucht keiner putzen, da keines dieser Autos verkauft werden darf. Die kommen alle in den großen Schredder, auch wenn es echt weh tut.

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Und deshalb werden die auch vorher nochmal geladen, damit der Schwachsinn auch wirklich System hat.

denke nicht das die (direkt) in den schredder kommen. Vorführer, ranger fahrzeuge etc ist ja weiterhin möglich

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Die wertvollen Komponenten wie Batterie und Motoren sind ja zugeliefert und dürfen für den Verkauf verwendet werden.
Ich frage mich, ob Tesla ein neues Fahrzeug, dass die Komponenten aus diesen nicht veraufsfähigen Fahrzeugen verwendet, als Neufahrzeug verkaufen darf.

…ich kannte mal Jemanden, der hat in einem Kranwerk gearbeitet und dort kamen aus dem Ausland fertige Kranelemente an und es wurden im Prinzip nur drei große Elemente zusammen gekoppelt. Und es wurde das Schild aufgeklebt, Made in Germany.

Was ich sagen will: was bedeutet das Produktionsdatum? Na der Fertigstellungstag. Die dort stehenden BEV sind vielleicht noch nicht ganz fertig und machen vielleicht einen zweiten Produktionsdurchlauf bei dem das Vorhandene kontrolliert und an den aktuellen Produktionsprozess angepasst wird. Alle Stationen an denen etwas gemacht werden müsste das schon vorhanden ist, werden natürlich ausgelassen. Und am Ende wird die VIN registriert.

Das soll jetzt nicht die Unterstellung eines fiesen Tricks sein, sondern eine ganz nachvollziehbare und verständliche mögliche Vorgehensweise. Es geht ja darum, dass die Wagen dem aktuellen Stand entsprechen und dafür muss man irgendwie sorgen. So, oder so ähnlich…

Ich bin gespannt ob wir erfahren ob es so gemacht wurde oder ob die die BEV echt demontieren.

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In Zeiten einer stetig wachsenden Verknappung von Rohstoffen (wir stehen da m.M.n. erst am Anfang, will nicht wissen wie das in einem halben Jahr aussieht) müsste doch dem allerletzten Bürokraten auffallen, daß man schwachsinnige Anordnungen (auch die eigenen) durchaus widerrufen kann.
Schließlich ist der Kopf rund damit das Denken die Richtung wechseln kann.

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Ich gehe davon aus das die Autos wieder zerlegt und die Komponenten der Umwelt zu Liebe soweit möglich wieder verwendet oder recycelt werden.

Denkst Du tatsächlich, die Akkus werden weggeschmissen? Wenn das nicht passiert, wäre es vielleicht sinnvoll, einen vernünftigen Ladezustand zu erreichen.

Nochmal für alle, die nicht weit genug hochscrollen oder die Suchfunktion nutzen wollen:
Die vor der finalen Genehmigung produzierten Teile in der Giga4 dürfen bis zur finalen Genehmigung nicht in Verkehr gebracht werden. Ein Export, auch in Teilen, in andere Länder ist untersagt.
Über den Verbleib der produzierten Teile ist Buch zu führen und muss auf Verlangen des Umweltamtes vorgelegt werden inkl. Entsorgungsnachweise, falls die Teile verschrottet oder eingeschmolzen wurden.
Umlabeln ist also verboten.

Meiner Meinung nach ist das einzige Schlupfloch, dass die Fahrzeuge nicht verkauft werden dürfen. Von interner Nutzung, Dienstfahrzeugen, Loaner oder Servicefahrzeuge wurde nicht explizit geschrieben.

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Wir dürfen davon ausgehen, dass noch einige Teile zugeliefert wurden. z.B Akkus. DieseTeile dürfen natürlich weiter verwendet werden.

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Deshalb sprach ich auch von den produzierten Teilen und nicht dem fertigen Endprodukt.

Ich glaube auch immer noch, dass die Produkte nach der jetzigen Genehmigung nur dann verschrottet bzw. Ausgeschlachtet werden, wenn sie nicht dem Qualitätsstandards von Tesla genügen. Die restlichen Fahrzeuge werden europaweit unternehmensintern verteilt und eingesetzt bzw. Für Crashtests etc. verwendet.

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DANACH aber schon!?
… falls das der Originaltext ist … oder wo findet man den rechtlichen Wortlaut?

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Bitte SuFu benutzen. Ich habe das Original hier mehrfach gepostet inkl. Quelle Verlinkung.

Moins @christopher,

wie innerlich deutsch nur

zu schreiben, anstatt nebenbei auch die Quellenverlinkung.

:-1:

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Das Thema ist jetzt schon diverse Male durchgekaut worden.
Warum soll man den Leuten die Sachen immer Mundgerecht liefern?
Sorry, oben auf die Lupe klicken ist nun wirklich nicht zu viel verlangt…

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Aber sicher, @harlem24 - wenn man jedoch schon sich die Mühe macht einen längeren Beitrag zu verfassen als bloß

wäre es aus meine Sicht besser den Link zuzufügen, und einen Satz à la:

„Da du, @xyz, anscheinend Schwierigkeiten mit der Bedienung des SuFu hast, hier etwas Beihilfe“.

zu schreiben.

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Ich habe jetzt nur den Betrag/Link von StefanD gefunden:

Klingt nicht danach, dass die bisher produzierten Autos verkauft/selbst genutzt werden dürfen.
Ich denke, da bleibt nur abwarten und schauen, was raus kommt …

Woraus liest Du, dass sie nicht selbst genutzt werden dürfen? Es steht doch eindeutig da, dass sie nicht verkauft werden dürfen.

Gleichzeitig wurden schon zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Raum gesehen, die in der GF4 produziert wurden.

Also ist doch ganz eindeutig, dass sie bereits benutzt werden und da die Autos zugelassen sind auch ganz offensichtlich mit wissen der Behörden.

Gruß Mathie

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Diese Frage ist hier schon seit Beginn der Vorproduktion ausführlich diskutiert worden und an sich war Stand der Dinge, daß ausschließlich der Verkauf der Fahrzeuge verboten ist. Tesla darf die Autos selbstverständlich zerstören, wenn ihnen danach ist, aber viel sinnvoller ist es doch, sie zuzulassen und in die Schauräume zu stellen, sie als Loaner zur Verfügung zu stellen, für Tests in verschiedenen Klimazonen der Erde zu verwenden oder in Crashtests kaltzuverformen. Keines dieser Fahrzeuge müßte zur Erfüllung eines oder mehrerer dieser Zwecke verkauft werden.

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