Ich wurde in der Nähe meines Model 3 tätlich angegriffen, habe nach dem Angriff den Aufnahme Button gedrückt, somit ist der Angriff auf Video zu sehen.
Jetzt hat mich der Angreifer auch angezeigt und nun steht Aussage gegen Aussage. Leider gibt es keine Zeugen. Habe den Vorfall noch an Ort uns Stelle von der Polizei aufnehmen lassen und die Verletzungen beim Arzt aufgenommen.
Weder der Angreifer noch die Polizei weiß von den Aufnahmen meines Model 3. Ich war davon ausgegangen, das die an der Örtlichkeit sowieso vorhandenen Kameras alles aufgezeichnet hätten, dem ist leider nicht so, die Aufnahmen wurden längst überschrieben.
Mein Anwalt sagt das ich die Videoaufzeichnung nicht vor Gericht verwenden kann/sollte da mein Model 3 zu Tatzeit ausserhalb vom Straßenverkehr geparkt war.
Auch meinem Anwalt habe ich die Aufnahmen nicht gezeigt, sondern nur gesagt das es eine Aufnahme von meinem Auto zu dem Hergang gibt.
In den vorhandenen Themen hier im Forum ist immer von den automatischen Sentry Aufnahmen oder Dashcam Aufnahmen während des Fahrens die Rede.
Da ich aber manuell die Speicherung der Aufnahmen ausgelöst habe sehe ich das etwas anders.
Hatte hier im Forum schonmal Jemand einen ähnlichen Fall? Wie würdet ihr euch verhalten?
in der Verhandlung die Videos (aus unbekannter Quelle ) als Beweis vorlegen
selbst wenn die Videos als Beweis nicht zugelassen werden, kann ich mir keinen Richter vorstellen, der Dich trotzdem verurteilt
sehe ich das Risiko für uns alle, dass das Thema wieder die leidige Diskussion bzgl. Datenschutz lostritt und am Ende in D die Funktion von Tesla deaktiviert wird
P.S.: wie kann man die Aufnahme manuell außerhalb des Autos starten?
Ich bin jetzt dafür kein Rechtsexperte. Daher ausdrücklich meine persönliche Meinung (und die gilt ausdrücklich nur für Deutschland…andere Länder, andere Gesetze).
Aber meiner Meinung nach dürfte es dafür kein Beweisverwertungsverbot geben.
Du hast hier meiner Meinung nach schlimmstenfalls eine erlaubte Speicherfunktion (Sentry-Mode) misbräuchlich verwendet (manuell gespeichert) um einen vollendeten Angriff auf Dich verfolgbar zu machen (Notwehr oder rechtfertigender Notstand evtl.).
Selbst wenn auf Dich da eine Strafe zukommen könnte wegen der verbotenen Aufzeichnung dürfte das wohl kein Beweisverwertungsverbot rechtfertigen.
Wenn es eine Zivilsache ist, würde die Zusendung des Videos durch Deinen (neuen) Anwalt an den Gegner vermutlich dazu führen, dass der Gegner aufgibt bzw. sich auf einen Deal einlässt außergerichtlich? Bei einer Strafsache geht das soweit ich weiß nicht.
Daher nochmal der Punkt: ich würde das Video aus dem Nichts auftauchen lassen und gar nicht erwähnen, woher es stammt. Kann ja ein Zeuge Dir zugespielt haben. Dann natürlich sicherstellen, dass das Video keine Marker aus Deinem Fahrzeug enthält…z.b. die relevanten Stellen mit einem Handy abfilmen…so würde ich es machen.
Bei einer Strafsache gibt man die Aufzeichnung lediglich als Beweismittel dem Staatsanwalt. Ich sehe nicht, warum der Staatsanwalt diese Aufzeichnung nicht zur Ermittlung des Täters verwenden darf.
Wenn man den Täter dann gefunden hat, kann er durch die Zeugenaussage und Identifikation des Geschädigten belastet werden.
Anders wäre das meiner Meinung nach nur, wenn der Ankläger (also der Staatsanwalt) selbst die Aufzeichnung illegal angefertigt hätte. Bestes Beispiel dafür vor ein paar Jahren bei den Steuerfahndern: Die haben illegal zusammengetragene Daten über schweizer Bankkonten sogar selbst gekauft und damit durften die betroffenen Leute wegen Steuerhinterziehung verknackt werden.
Was da allerdings passieren kann ist, dass sich der Geschädigte in einem eigenen Verfahren selbst gegen den Vorwurf des illegalen Aufzeichenens zur Wehr setzen muss, aber das dürfte unter einen rechtfertigenden Notstand fallen.
Wie weit weg von dem Auto war denn die Auseinandersetzung. ggf. könnte das Auto ja auch automatisch eine Aufnahme gestartet haben, z.B. auch als Du zum Auto zurückgekehrt bist. Ich bin auch sehr häufig beim Einkaufen auf den Sentry Aufnahmen. Vermutlich kann anhand des Videos ohnehin niemand unterscheiden ob das eine Dashcam oder Sentryaufnahme war.
Such Dir einen Anwalt der Dich vertritt und nicht Deinen Gegner, das ist nämlich seine Aufgabe.
Worum ging es bei dem Angriff? Eine typische Ladesäulenkeilerei?
Ich wünsche mir als Feature auch schon länger eine Panik-Taste in der App, damit ich in einem Notfall schnell in meinen Tesla huschen kann unterstützt von lautem Hupen und Blinken
Möchte nicht vom Ernsten Thema des TE abweichen. Aber ich fände das echt eine gute Sache mit dem „Panik Car“ besonders für meine Frau oder für alle Frauen wäre das echt ne feine Sache! Vielleicht mal dem EM Twittern…
Habe eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei gemacht, der Täter ist auch ermittelt worden hat dann aber auch eine Anzeige gegen mich gemacht.
Hätte auch gerne eine Panic Funktion in der App und eine die ich mit dem Schlüssel auslösen kann.
Durch Corona wird sich das Verfahren wohl noch hinziehen.
Wenn es darum geht, dass ihr beide euch gegenseitig der Körperverletzung bezichtigt, dann kann ich evtl. sogar den Rat des Anwalts etwas nachvollziehen. Was auf dem Video zu sehen ist, wird nämlich auch gegen Dich in Deinem eigenen Strafverfahren verwendet werden.
Wenn er Dich nur wegen der Aufnahme angezeigt hat, dann sehe ich da durchaus rechtfertigenden Notstand.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass es unzulässig sein soll so eine Aufnahme zu verwenden um eine Straftat aufzuklären. Eventuell war es rechtlich nicht einwandfrei die Aufnahme anzufertigen, aber das ist dann ja eine andere Geschichte. Wenn du tatsächlich inaktiv warst und angegriffen wurdest, wäre doch das mindeste dass sich der Anwalt das anschaut. Kommt mir unprofessionell vor dass er das nicht will.
Bin kein Anwalt und kann deshalb ned beraten. Aber in meiner persönlichen Erfahrung passiert folgendes : du bekommst einen Brief mit „ wegen mangels öffentlichen Interesses ein Verfahren einstellt“…
Sprich: A sagt xxx, B sagt yyy…
vielleicht über Privatklage kannst dann was erreichen… in dieser Hinsicht ist unser deutsches Recht manchmal ein Witz…
Na, lass Dir nicht alles aus der Nase ziehen
Er hat Dich offensichtlich verletzt, da Du beim Arzt warst.
Wenn auf dem Video aber nur zu sehen sein sollte, wie Du den Gegner auf die Nase haust (Notwehr), dann würde ich das Video auch nicht zeigen
Das befürchte ich auch. Es waren keine schweren Verletzungen. Er hat sich klar den falschen Ausgesucht für solch einen Angriff, mich lässt nur der Gedanke nicht los was gewesen wäre wenn er eine körperlich unterlegene Person so angegriffen hätte. Er wird wohl damit durchkommen
Du hast doch die speicherung manuell aktiviert somit sollte das eindeutig verwendet werden. Ich meine das nur das grundlose aufzeichnen nicht verwendet werden kann. Deswegen sind auch nur dashcam erlaubt die automatisch überschreiben! Und durch einen vorfall speicherung auslösen!
Verstehe ich nicht. Er hat dich warum auch immer angegriffen und du hast dich gewehrt. Zwischen den Zeilen verstehe ich, dass du gewonnen hast („den Falschen ausgesucht“).
Nun möchtest du die Welt retten und denjenigen auch für Zukunft aus dem Verkehr ziehen, weil du dir Sorgen machst, dass er in Zukunft Schwächere angreift. So fürsorglich sind noch nichtmal unsere Gesetze. Vorsorglich sperrt man niemanden weg.
Für Österreich kann ich bestätigen, dass hier Videos bei Gerichten zugelassen sind und auch verwendet werden. Ich habe mit der Dashcam mal einen Unfall vor mir gefilmt. Zwei Männer gegen eine ältere Frau. Ich bin stehen geblieben und habe zur Frau gesagt, wenn es Probleme gibt soll sie sich bei mir melden. Zwei Tage später rufen die Polizei und ihr Anwalt bei mir an. Die Schilderung der beiden Männer hat absolut nicht dem Unfall entsprochen. Das Verfahren wurde über den Film im Sinne der Frau geklärt.