Jetzt habe ich es endlich gefunden: Im Muster für „Technische Anschlussbedingungen TAB 2019“ des „BDEW Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft“ ist auf S. 16 von 47 eine Tabelle mit anmelde- und zustimmungspflichtigen Geräten und Anlagen. Dort steht als anmelde- und zustimmungspflichtig:
Einzelgeräte, auch ortsveränderliche Geräte, mit einer Nennleistung von mehr als 12 kVA
Etliche Netzbetreiber - auch meiner - haben dieses Muster unverändert übernommen oder bauen darauf auf. Für mich sind damit meine Zweifel geklärt: Auch für den Betrieb von JB2 und Konsorten ist die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen!