Seit heute (oder evtl. auch seit ein paar Tagen, man hat ja auch noch was anderes zu tun) steht in der (neu gestalteten) Beschreibung der Gebrauchten auf der Tesla Webseite folgender Text:
Erst das, was wir schon kennen:
„Jedes Model S wird einer gründlichen Inspektion unterzogen und verbleibende Garantielaufzeiten für Batterie und Antriebsstrang werden auf den Käufer übertragen. Zudem ist das Fahrzeug durch eine begrenzte Gebrauchtfahrzeuggarantie über 4 Jahre oder 80’000 km einschliesslich 24h-Pannenhilfsdienst gedeckt.“
Jetzt das Neue:
"Ausschliesslich lokaler Verkauf
Hiermit stimmen Sie zu, dass das Fahrzeug an Sie vor Ort im Lieferland verkauft wird und dass Sie uns nicht an Exportverfahren beteiligen und/oder in unserem Auftrag keine zugehörigen Exportdokumente vorlegen. Wir behalten uns das Recht vor, diese Vereinbarung zu kündigen, sollten Sie gegen eine dieser Verpflichtungen verstossen."
Ich dachte erst, dass nur in der Schweiz der Fall sei (weil ja bekanntlich nicht EU), aber in den Niederlanden steht das jetzt auch (soweit mein Niederländisch reicht… ).
Was hat das denn nun wieder zu bedeuten? Nur keine Unterstützung durch Tesla beim Export („dass Sie uns nicht an Exportverfahren beteiligen“) oder wird der Kaufvertrag gekündigt, wenn man doch z.B. nach DE exportiert („Wir behalten uns das Recht vor, diese Vereinbarung zu kündigen, sollten Sie gegen eine dieser Verpflichtungen verstossen.“)?
Und wie verträgt sich das mit dem freien Warenverkehr innerhalb der EU?
In jedem Fall sehr merkwürdig. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass Tesla plötzlich kein Interesse mehr am Verkauf von Gebrauchten hat, vermute ich eher mal, dass denen der ganze Papierkram mit der ganzen Exportiererei NL -> DE / AT, etc.) und vermutlich auch mit der Gebrauchtwagengarantie, die ja dann im Ausland, wohin der Wagen exportiert worden ist, gewährt werden muss, zuviel geworden ist.
Denn das würde ja im Extremfall bedeuten, dass der Käufer in den Niederlanden („Hiermit stimmen Sie zu, dass das Fahrzeug an Sie vor Ort im Lieferland verkauft wird“) das Fahrzeug dann selber z.B. nach DE exportiert, also quasi privat weiterverkauft - und dann dürfte die Tesla-Gebrauchtwagengarantie von vier Jahren ja wegfallen, denn die wird ja anders als die 8-Jahresgarantie auf Batterie und Antriebsstrang nicht anteilig auf den neuen Eigentümer übertragen, oder wie ist das? Und wenn die Garantie im EU-Ausland nicht mehr gewährt wird, ist das kein Handelshemmnis? Oder gelten da für Autohersteller / -händler Sonderregelungen? Aber vielleicht ist das ja auch alles ganz anders und die Garantie wird auch bei einem Privatverkauf zumindest anteilig mit übertragen?
Hmmm, Fragen über Fragen.