Ich habe folgendes Problem :
Zweitbesitzer seit 6/2019 MS Bj. 03/2018 - in den Optionscodes war SC05 (Supercharging kostenfrei) enthalten. Zuerst funktionierte das auch wie folgt. Beim Laden wurde im Konto von 400 kWh Guthaben der geladene kWh-Betrag abgezogen. Beim nächsten Laden war das Guthaben jedoch wieder auf 400 kWh hochgesetzt. Dies ging dann so bis ca. August 2019. Danach wurden die geladenen kWh-Beträge jedoch vom 400 kWh-Guthaben bei jedem Ladevorgang abgezogen, Ende November 2019 hatte ich dann noch 70kWh Restguthaben zur Verfügung. Zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass wohl der Zweitbesitzer nur noch einen kostenfreien Betrag von 400 kWh/ ca 1600 km im Jahr zur Verfügung hat, was auch so in meinem Kundenkonto stand. Nun habe ich Anfang 2020 zweimal am SuC geladen, es wurden zweimal die entsprechenden Beträge angezeigt und auch meinem Kreditkartenkonto belastet,obwohl zu dem Zeitpunkt noch die 70 kWh Restguthaben zur Verfügung standen und zudem keine Autorisierung, weil die hinterlegte Kreditkarte abgelaufen und von mir im Kundenkonto nicht erneuert wurde, mehr vorlag.
Die erfolgte Reklamation an Tesla blieb trotz zweimaliger E-Mail ohne Reaktion.
Wie kann jetzt hier weiter verfahren werden. Was könnte ggf. Tesla machen, wenn meine Kreditkartengesellschaft nunmehr die Abbuchungen zurückweist?
Hat jemand schon ähnliches Erfahren mit dem kostenfreien und doch berechneten Superchargern gemacht?
Hast du nochmal in den options Codes geschaut? Sc05 gilt nur für den erst Besitzer! Wenn auto verkauft wird switcht er auf SC04 bezahlte Aufladung zurück
SC01 war Supercharge lebenslang kostenfrei
Zu deiner Frage was sollte man machen im SeC vorbei schauen oder Termin machen mit den Hinweis des Superchargens
Was kann passieren? Es kann sein das Sie dich ab einen gewissen Austehenden Betrages vorübergehend sperren - bis du eine bezahlmethode ausgewählt hast
O.k. mit dem Wegfall des free Supercharging beim Zweitbesitzer habe ich so auch schon gehört, aber was ist mit der Funktion free 400 kWh im Jahr für den Zweitbesitzer, die ja so in meinem Kundenkonto hinterlegt war und bei der ich zumindest noch die 70 kWh Restguthaben aus 2019 habe und trotztem Tesla mir das Aufladen nun berechnet. Das verstehe ich nicht.
Vermutlich war das nur für 6 Monate gültig gewesen.
ist eine zeitliche Begrenzung irgendwo nachvollziehbar bzw. dokumentiert?
Hallo zusammen,
schön finde ich es auch nicht, aber Ihr macht Euch schon klar, dass Ihr über eine Summe von nicht mal 30 € diskutiert? Tesla ist wegen ganz anderer Beträge ggf. ziemlich Dickfellig, bei dem Betrag ist IMHO jede Mühe übertrieben.
Nur so als Hinweis am Rande,
Gruß
Dieter
@Dieter
Es geht mir hier nicht um den „geringfügigen“ Betrag sondern um m.E. ein grundsätzliches Problem mit Kundenversprechen/zugesicherten Eigenschaften. Nochmal zu den Punkten:
- Free Supercharging für Erstbesitzer mit der Option, das der Zweitbesitzer dies nicht mehr erhält, dafür jedoch ein jährliches Budget von 400 kWh, was ca 1600 km entspricht, erhält. Dies war so auch bei der Eröffnung meines Kundenkontos abgebildet. Nunmehr kann oder will von Tesla niemand mehr dazu eine Aussage treffen.
- Offensichtlich funktionierte der Teil mit den 400 kWh im Jahr 2019, was ebenfalls in den Aktivitäten meines Kontos ersichtlich ist, bis Ende November, wo ein Restguthaben von noch 70 kWh verblieb. Auch in der Annahme, dass Anfang 2020 dann wieder der Jahresbetrag von 400 kWh aufgebucht wird, habe ich dem Ablauf der hinterlegten KK keine Beachtung geschenkt.
- Nunmehr habe ich, wie schon beschrieben, Anfang 2020 erneut am Supercharger geladen und mich gewundert, dass plötzlich eine Gebühr entstanden ist, die dann auch noch (ohne das zu diesem Zeitpunkt eine Autorisierung vorlag) vom KK-Konto abgebucht wurde. Eine zweimalige Reklamation an Tesla, mit Fristsetzung über das Kundenkonto blieb unbeantwortet!
Dies ist das Problem, was soll man da denn nun machen, es bleibt als nächstes ja nur der Weg über den KK-Anbieter zur Rückbuchung wegen nicht autorisierter Belastung des KK-Kontos.
Hallo futura,
Tesla „beseitigt“ gelbe Ränder mit einer UV - Bestrahlung (ich vermute mal, dass das eingelagerte Wasser durch die Bestrahlung aus dem Kleber herausgeht …), obwohl ich als Kunde in der gesetzlichen Gewährleistungszeit zwischen Umtausch und Reparatur wählen kann. Mal sehen, wie lange der Spaß am Display so anhält. Man stellt sich dickfellig und ich müsste in München Klage einreichen … ist mir zu dumm. Anständige Qualität? Nun ja …
Du hast bestimmt recht (ich bin Erstbesitzer und kann free SUC nutzen, wenn ich denn dazu komme …) mit der Gutschrift - aber Tesla - Zusagen sind häufig nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Frag mal die ganzen Leute, denen im letzten Jahr 30 und mehr km Reichweite per „Update“ geklaut worden sind … da ist mein gelber Rand (der aktuell beseitigt ist …) noch ein richtiges Luxusproblem.
Und sie sind nicht den Ärger und die Zeit wert, die Du darin investierst - daher mein Kommentar mit den vielleicht 30 €. Ich hoffe sehr, dass andere Hersteller zeitnah mit vergleichbaren Produkten auf den Markt kommen. Dann wird sich Tesla angesichts eines dichten Werkstattnetzes und einer guten Ersatzteilverfügbarkeit bei den Marktbegleitern warm anziehen müssen. Ich vermute, dass die Tesla - Preise purzeln, wen die neue VW-Plattform in Stückzahlen in den Verkauf kommt.
My two cents,
Gruß
Dieter
Im SeC können die nachschauen, welche Konfiguration du hast, und wann die geändert wurde! Wie bereits erwähnt könntest du ein termin auf machen oder vorbeifahren
Wo steht das man in der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wählen kann? Und ich nehme an du beziehst dich da auf Deutschland? War das nicht selbst dort so das der Hersteller entscheidet wie er mit den Mangel umgeht bzw ob er repariert oder austauscht?
Vorausgesetzt er erkennt diesen als Mangel an, was scheinbar Tesla ja nicht direkt tut sondern es als kosmetische Problem darstellt?
Ich weiss es ist OT, aber das hat mich gerade interessiert
it-recht-kanzlei.de/reparat … eufer.html
Da hier die Kosten der Neulieferung der Kaufsache (also des Fahrzeugs) ziemlich sicher unverhältnismäßig sind, wird Tesla hier bestimmt das Recht der Wahl der Nachbesserung haben, was sie ja auch tun
Danke dafür, daß war auch mein „Wissensstand“, wobei ja gleich im ersten Satz steht: „Nicht selten kommt es vor, dass sich nach dem Kauf eines neuen Produkts herausstellt, dass es nicht einwandfrei funktioniert.“ - bei dem gelben Rand, den Tesla ja als kosmetischen Mangel klassifiziert, gibt es ja keine Einschränkung in der Funktion? - Wie ist es da zu Werten?
Oder bei digitalen Werten, wie" kontigent" kostenlose SC Nutzung? Kann sich ein Gewährleistungsfall daraus ableiten?
Hallo. Habe gerade deinen Post gelesen. Ich habe genau dasselbe Problem. Habe meinen MS 75 D Bj 2017 im Januar 2019 von privat gekauft. Hatte dann auch 400 kwh gutgeschrieben. Zunächst füllten sich diese beim supercharging immer wieder auf 400 auf. Ab Mitte 2019 verbrauchten sie sich allerdings korrekt. In 2020 habe ich bis heute allerdings kein erneutes Guthaben bekommen. Im Account steht auch nur Supercharger eigene Bezahlung. Auf Emails antwortet Tesla nicht. Das SEC Hannover hat keine Ahnung von 400kwh Gutschriften.
Hast Du inzwischen etwas erreicht?
Grüße
@Limbo1969
Ich bin z.Zt. noch in der Abklärung bei einem MA im SeC Berlin, der sich um den Sachstand bei Tesla bemüht.
Ansonsten bleibt hier nur der Weg über einen RA, da mir bisher auch in der direkten Kommunikation mit Tesla Deutschland keine Antwort gegeben wurde.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Klärung, wo die 400kwh Gutschrift für Zweitbesitzer dokumentiert wurden. Hast Du ggf. dazu irgendwelche offizielle Beschreibungen von Tesla?
Leider nein. Ich habe nur die Aussage meines Vorbesitzers und irgendwo im Netz von elektrek oder so mal ne Aufstellung gelesen. Suche ich nochmal. Ausserdem natürlich die Abrechnungshistorie mit den 400 kWh Guthaben.
Hab die Stelle im Netz gefunden:
Also Rückbuchung würde ich lassen, möglicherweise schließen sie dich ganz vom Laden aus
@JS60
Nachdem mir auf mehrfache Anschreiben und E-Mails in dieser Angelegenheit von Tesla keinerlei Antwort gegeben wurde habe ich in der Tat zwei Abbuchungen am SuC Anfang 2020 rückbuchen lassen, zumal zu diesem Zeitpunkt die Gültigkeit meiner KK im Kundenaccount abgelaufen war. In Erwartung einer nunmehrigen Reaktion von Tesla habe ich auch mit einer Sperrung des SuC-Zugang gerechnet. Jedoch erfolgte weder eine Sperrung, noch eine sonstige Reaktion von Tesla!
@Limbo1969
Danke für die Recherche und die Informationen.
Bei der Durchsicht ist mir aufgefallen:
„Pro Jahr erhielt der Kunde ein Supercharger Guthaben von 400 kWh Strom kostenlos zur Verfügung gestellt. … Das Kontingent war aber nicht auf ein Folgejahr übertragbar. … Für Bestellungen ab 15.Januar 2017 war die kostenlose Nutzung aber nur noch für den Erstbesitzer des Fahrzeuges gültig. Sobald das Fahrzeug verkauft wurde, galt für den neuen Besitzer die 400 kWh Guthaben Regelung.“
Bedeutet dies nun, dass der Zweitbesitzer im Jahr des Erwerbes das noch bestehende kostenfreie Guthaben nur nutzen konnte und dann im Folgejahr kein neues Guthaben von 400 kWh erhält?