Fragen zu Tesla Dienstwagenregelung

Leider fand ich zu den folgenden Fragen per Suchfunktion keine existierende Diskussion (sorry, wenn ich was übersehen habe).

Es geht um Fragen zur Nutzung eines Tesla Model 3 als Dienstwagen (fahre zur Zeit M3 privat nach 16 Jahren Verbrenner-Dienstwagenleasing). Mein Arbeitgeber ist ein grosser Konzern, der über einen externen Anbieter Leasings anbietet und dabei einen hohen Zuschuss gibt; Erfahrungen mit Tesla-Leasing scheinen nicht vorzuliegen.

a) Supercharger-Nutzung: Dazu wurde mir gesagt, dass diese nicht möglich sei, weil dort keine Tankkarten eingesetzt werden können und die Säulen nicht eichrechtkonform sind. Auf die Frage, ob ich Zugriff auf den Web-Account habe und eine private Kreditkartennummer hinterlegen kann, wusste man keine Antwort.

b) Nutzung von App, Spotify, Live-Traffic, Browser, etc.: Bereits bei meinen früheren Dienstwagen wurde dies aus Datenschutzgründen eingeschränkt. Bei Teslas wäre das fatal z.B. weil ich die App für den SeC-Kontakt brauche. Auf die Frage, ob diese Dienste voll nutzbar sind wusste man keine Antwort.

c) Private Wallbox: An meinem Haus habe ich eine Heidelberg Home Eco. Diese müsste ich auf eigene Kosten nachrüsten oder ersetzen um einen eichrechtkonformen Zähler zu haben. Auf meinen Hinweis, dass dies auch pauschal abrechenbar sein sollte (siehe z.B. haufe.de/personal/entgelt/e … 26076.html ) wusste man leider auch keine Antwort.

Wie Ihr seht, ist das Thema Tesla bei meinem Arbeitgeber noch weitgehend unbekannt. Habt Ihr Erfahrungen, wie dies bei anderen Arbeitgebern gehandhabt wird ?

Oh, das hört sich nach einem sehr unflexiblen Arbeitgeber an.

Ganz ehrlich? Mein erster Gedanke war: „Er/sie sollte sich vorsorglich schon einmal woanders bewerben.“

Denn sämtlich aufgeführten „Probleme“ sind im Grunde keine und ließen sich mit wenig Aufwand aus dem Weg räumen.

Mein Arbeitgeber ist auch ein grosser Konzern g. Ich nutze natürlich die Tesla App und Spotify und alle anderen Funktionen im Tesla und auf meinem Firmen-Smartphone. Als Wallbox habe ich die von Tesla. Mein Elektriker hat die auch angeschlossen und mit einem Zähler versehen. Damit rechne ich gegenüber der Firma ab. Supercharger hab ich frei, deshalb kann ich dazu nichts sagen. Aber da die Abrechnung über Tesla an die Firma kommt, sollte das kein Problem sein. Bei mir funktioniert das seit 1 1/2 Jahren problemlos.

a) Kann man über Reisespesen abrechnen. Genauso wie Laden an anderen Säulen. Analog: Parktickets (keine Ahnung, ob die Uhren dort geeicht sind)

b) Typisches „Angstargument“. Fast alle modernen Fahrzeuge haben ein „Business Paket“ das bei viele Arbeitgebern sogar vorgeschrieben ist. Da werden auch die Adressbücher der Handy synchronisiert. Offensichtlich gibt es damit aber kein Problem.

C) Entweder Pauschal oder die Firma kann Hybride Tankkarten nutzen z.b. bei Shell ([url]https://www.shell.de/geschaefts-und-privatkunden/shell-card/mobilitaet-von-morgen/alternative-antriebe/emobility.html#iframe=L2Zvcm1zL2RlX2RlX3RvcGljc19mb3Jt[/url])

Mein letzter Arbeitgeber hat auch jahrelang rumgezickt. Ein Grund, aber nicht der Hauptgrund, woanders hin zu gehen. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber gibt es seit kurzem auch Hybrid und E-Autos als Dienstwagen.

Ich habe meinen Dienstwagen allerdings noch über „car allowance“ laufen. Heißt; Mein Arbeitgeber zahlt mir monatlich einen fixen Betrag für Mobilität. Was ich damit mache ist meine Sache.

Das Leasing ist Privat natürlich teurer, keine 0,5% und 0,03% Versteuerung und die Dienstkilometer gebe ich bei der Steuer an (Fahrtenbuch)… und ich muss mich nicht mit schwachsinnigen Vorgaben für Dienstfahrzeugen der Petrolheads im Fuhrpark rumärgern. :smiley:

Oh, Dein Arbeitgeber scheint aber recht kompliziert zu sein.

a) ich habe vollen Zugriff auf den Tesla Account und dort meine Firmenkreditkarte hinterlegt. Supercharger Nutzung ist kein Problem. Ich reiche einfach die jeweilige Rechnung zu meiner Kreditkartenabrechnung ein.

b) alle Online Dienste sind ohne Probleme erlaubt inkl. App auf dem Handy, Telefonbuchsynchronisation und SMS Synch.

c) betrifft mich nicht da ich hauptsächlich einer der Ladesäulen an der Firma benutze. Unser Fuhrparkleiter meinte aber, das ich eine Wallbox inklusive Zähler auf Kosten der Firma installieren lassen könnte und damit den Stromverbrauch mit der Firma abrechnen könnte.

Bei meinem Kollegen läuft es so.

Supercharger rechnet er über Barauslagenformular gegenüber Leasinggesellschaft ab. Für alle Ladevorgänge, die nicht an Superchargern stattfinden hat er die APP / RFID Karte der MVV. Die MVV bezahlt der Ladevorgang und rechnet mit dem Leasinggeber ab.
Tesla App kann er frei verwenden.
Zuhause hat er durch die MVV eine eichrechtkonforme Wallbox installiert bekommen. Der Strom wird erfasst und vergütet. MVV rechnet wieder mit Leasinggeber ab. Am Monatsende sendet der Leasingggeber seine Rechnung an unsere Firma. Dazu muss ich sagen das unsere Firma die Ladestationen in der Firma auch von MVV hat. Die sind, glaube ich, von ABL. Er ist mit dem System zufrieden.

Meines Wissens braucht man für „Erstattung Auslagen“ vom Arbeitgeber für den zuhause geladenen Strom keine eichrechtskonforme Wallbox, sondern lediglich einen MID Zähler.

VG
Seb

Tronity bastelt wohl gerade an einer einfachen Fahrtenbuch Lösung mit dem Tesla. Ich nutze Tronity rein informativ aber vielleicht ist die Fahrtenbuch Funktion ja für jemanden interessant.

[url]https://tronity.io/home[/url]

Bei mir ist es wie folgt gelöst:

Habe von meinem Chef den vollen und alleinigen Zugriff (eigenes Passwort) auf das Teslakonto bekommen.
(Vermutlich auch wegen Datenschutz, da der Chef sonst ja auch sehen könnte wo ich genau bin, auch bei Privatfahrten)

Supercharger wird über meine Private Kreditkarte (gibt bei uns keine Firmenkreditkarten) abgerechnet und die kosten reiche ich als Reisekostenabrechnung ein.
Gleiches gilt für Kosten für das Aufladen an externen Ladesäulen.

Zusätzlich hat der Betrieb sich eine (alte) EWE Karte angeschaft, über welche wir eine Flatrate zum laden haben.
Dort bin ich nur angehalten, hauptsächlich diese Karte zu nutzen, wenn nicht anders möglich über andere Karten die ich vom Privatwagen noch habe. Diese kosten reiche ich ein, wie oben genannt.

Premium bezahle ich selbst, Argument war: „Solange das Navi läuft ist alles gut. Der Rest ist Ihre Sache.“
Finde ich aber Fair, da ich dadurch Spotify gekündigt habe.

Alle sonstigen Kosten (z.b. Wäsche usw) werden ebenfalls über die Reisekostenabrechnung eingereicht und mir erstattet.

An meiner Eigentumswohnung lade ich (noch) nicht, da ich dort keine Ladesäule habe. Mir wurde aber angedeutet, dass mir dies Anteilig bezahlt wird, da ich sonst eine der günstigsten Wallboxen hätte nehmen können. (Muss ja geeicht sein)

Die Tesla-App benutze ich aber nur über mein Privathandy und alles im Fahrzeug läuft auch über dieses. Kein Datenschutzproblem für meinen Arbeitgeber.

Hallo,
mein erster Beitrag hier.
Es ist ja jetzt eine spannende Phase mit den gestern beschlossenen Konjunkturpaketen.

Da ich mich derzeit in Gesprächen mit meinem AG bzgl eines Dienstwagens befinde ergeben sich für mich hier völlig neue Möglichkeiten.
Dazu hätte ich an die erfahrenen Dienstwagennutzer hier einige Fragen:

1.)Ich nutze aktuell den Konfigurator von ALD Leasing, hier sind die Preise immer netto angegeben - Habt ihr andere Tipps?
2.)Bei Der Webseite von tesla selbst habe ich verstanden, dass der Herstelleranteil von 3000€ bereits berücksichtigt ist, stimmt das?
3.)Kann ich beim Leasing eine weitere Sonderzahlung in Höhe der bisher 3000€ und zukünftig wohl 6000€ angeben? Andernfalls fiele bei mir keine Anzahlung an, und auf den monatl. Leasingbetrag hat das ja durchaus Auswirkungen.
4.) Wie verhält sich das mit der 0,25% Versteuerung. Meines Wissens bisher auf Fahrzeuge mit einem GESAMTPreis von 40.000€. Das Wäre bisher lediglich das Standard Range ohne jegliche zusätzliche Ausstattung - richtig?
5.) Alle anderen Modelle würden bisher mit 0,5% versteuert, da der Preis zu hoch wäre - richtig?

Wie ich gehört habe wurde diese Grenze wohl auf 60.000€ angehoben, das wäre natürlich was. Die 0,25% Versteuerung macht das nochmal viel interessanter und würde bei mir im Notfall dazu führen, dass ich einen Eigenanteil aufbringe wenn sich der AG sperrt, weil ich das bei der Steuer ja wiederrum kompensieren kann.

Danke für die Hilfe!
VG

Zu 2.: Ja bei Tesla sind die 3000€ von Tesla selbst bereits berücksichtigt.
zu 3.: Eigentlich müsste eine Sonderzahlung bei Leasing ja immer möglich sein. Bei Tesla, keine Ahnung.
zu 4./5.: Für die Versteuerung ist der Bruttolistenpreis wichtig, soweit ich weiß, heißt das mit den 60.000€ (neu) sogar ein Standart M3P drin wäre. (Mit 40.000€ müsste glaub ich sogar das SR+ rausfallen)

Bei mir fällt der Steuervorteil komplett weg, mein Eigenanteil war schon höher obwohl ich noch mit 0,5% hätte versteuern müssen.

Das Kriterium für 0,25% ist der Blp. 0,25% GWV müsste also bereits ab dem 1.1.2020 für das SR+ Model 3 auch schon vor der Erhöhung auf 60.000€ gegolten haben, weil der BLP unter 40.000 ist. Die 0,25% werden dann auf den tatsächlichen Wert des Autos angewendet.

Der Vorteil ist hier aber auch tatsächlich der, dass auch für Fahrzeuge aus 2019 mit einem damals höheren Listenpreis als 40.000€ und niedriger als 60.000 in den Genuss der 0,25% kommen da die Grenze auf 60.000€ angehoben wurde und die Regelung auch für Fahrzeuge aus 2019 gilt. Der Gültigkeitszeitraum ist allerdings noch unklar. Entweder rückwirkend 1.1.2020 oder 1.7.2020.

Das wäre auch für mich interessant. Statt die 0,5% noch die 0,25% zu bekommen wäre echt top.

Zu den ursprünglichen Fragen:

Ich arbeite in einem mittelständischen Betrieb mit ca. 60 Mitarbeitern, bei dem ich (wie auch alle Anderen) mit dem Chef per Du bin. Das bringt so einige Vorteile mit sich. Ich hab mich einfach selbst um mein M3 gekümmert, nachdem die Konfiguration und das Leasingangebot genehmigt wurden. Somit habe ich auch direkt das Tesla-Konto auf meinen Namen und Firmen-Mail erstellt. Die Abrechnung des SuC läuft über meine Firmen Kreditkarte, sowie auch die zusätzliche ADAC/EnBW Ladekarte. Für beides muss ich dann nur die Rechnungen zur Kreditkartenabrechnung der Buchhaltung zukommen lassen. Zuhause lade ich quasi nicht, sondern hauptsächlich in der Firma. Damit komme ich sehr gut zurecht.

Welche Quelle gibt es hierfür? Klar, bei der Einführung der 0,25% Regel zum 1.1.2020 galt diese auch für Fahrzeuge ab EZ 1.1.2019. Aber bei der Einführung der 0,5% Regel zum 1.1.2019 gingen ältere Fahrzeuge leer aus. Ich denke auch, dass die Interpretation oben der wahrscheinliche Fall ist aber es könnte auch sein, dass die neue erweiterte 0,25% Regel nur auf EZ ab 1.7.2020 angewandt wird. Das macht eine Zulassung vor dem 1.7.2020 zum Risiko.

Die Grenze wird angehoben, das steht wörtlich so im Beschluss. Ich gehe davon aus dass das so angewendet wird.
Warum sollte man hier auch einen anderen Weg gehen alls Anfang 2020 und wieder eine neue Grenze und Zulassungsdatum einführen? Das macht es nur komplizierter und unübersichtlicher.

Verdammt! So kommt einen FSD in die Quere. Ohne könnte ich dann wohl mit 0,25% versteuern.

FSD kannst du doch nachträglich dazu kaufen.

Zu spät; habe das Fahrzeug ja schon :wink:

Besteht denn die Möglichkeit mehrere Konten mit dem Fahrzeug zu verknüpfen?

Du meinst für die Nutzung? Ja.
Was genau willst Du machen?

Also man kann das Fahrzeug ja zB mit anderen Familienmitgliedern teilen, die bekommen dann einfach auch Zugriff.
Und Du kannst sogar zusätzliche Konten für zB Apps anlegen, wenn Du nicht willst, dass der ABRP mit Deinem Hauptkonto zugreift o.ä.

Abrechnung ist etwas schwieriger, da ist Tesla nicht wirklich mandantenfähig.

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