Förderrichtlinie kommunale eMobilität (DE) vom 29.06.2015

Aufruf an alle deutschen Forumakteure. Macht diese Richtlinie in Eurem kommunalen Umfeld bekannt und unterstützt die Erarbeitung von sinnvollen Förderanträgen (bis 50%). EILT - kurze Fristen beachten! Kann das bei Bedarf, soweit sich kein lokaler Akteur findet, auch mit meiner intekma GmbH als KMU unterstützen. Auszug:

2 Gegenstand der Förderung
Die Förderung durch das BMVI im Rahmen dieser Förderrichtlinie erfolgt mit folgenden Schwerpunkten:
2.1 Unterstützung kommunaler Elektromobilitätskonzepte einschließlich der Fahrzeugbeschaffung und des Aufbaus von Ladeinfrastruktur
2.1.1 Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Förderfähig ist die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur, sofern diese öffentlich zugänglich gemacht wird. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrkosten berechnet, die zur Erreichung der Umweltziele des Fördervorhabens erforderlich sind. Pro Antrag sollten in der Regel nicht weniger als fünf Fahrzeuge beschafft werden.

2.1.2 Erarbeitung kommunaler Elektromobilitätskonzepte

Gefördert wird die Erstellung von Umweltstudien nach Abschnitt 7 Artikel 49 AGVO. Die Studien sollen technische Eignung, Wirtschaftlichkeit und Umweltnutzen von Maßnahmen zur gesamtsystemischen Integration der Elektromobilität in kommunale oder regionale Nachhaltigkeitsinitiativen bzw. -konzepte zum Inhalt haben.
Beispiele sind kommunale Stadtentwicklungs- oder Mobilitätskonzepte, verkehrsbezogene Klimaschutzinitiativen oder CO2-Einsparprogramme bzw. Verordnungen, die die Elektrifizierung kommunaler oder gewerblicher Flotten, den Ausbau elektrischer Fahranteile im Öffentlichen Verkehr, den Aufbau von elektrisch betriebenen Carsharing-Systemen (auch im ländlichen Raum), die Umsetzung nachhaltiger City-Logistikkonzepte mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen oder innovative elektrisch betriebene Schwerlast- oder Güterverkehre zum Gegenstand haben. Die geförderten Studien sollen einen konkreten Umsetzungs- bzw. Beschaffungsplan enthalten.
Studien, die hohe Multiplikatoreffekte erwarten lassen, werden bevorzugt bewilligt.

2.2 Förderung von Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen, insbesondere in folgenden Bereichen:
– Vorhaben zur Erprobung elektromobiler Nutzungs- bzw. Betriebskonzepte in entsprechenden Fahrzeugsegmenten,
– Anwendungsorientierte Vorhaben zur Batterie und zu Batteriekomponenten mit dem Schwerpunkt auf der Fahrzeugintegration,
– Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ladetechnologien,
– Vorhaben zur Entwicklung integrierter Ansätze zur Vernetzung von Infrastruktur und Fahrzeug,
– Vorhaben zur technischen Umsetzung von Systemlösungen und Dienstleistungen im breiteren Kontext der Elektromobilität,
– Vorhaben zur Stärkung der Elektrifizierung in den Bereichen Öffentlicher Verkehr, Güter- und Sonderverkehre, maritime bzw. andere verkehrspolitisch relevante Anwendungen.

3 Zuwendungsempfänger
Zur Durchführung des Vorhabens muss der Zuwendungsempfänger eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
3.1 Zuwendungsempfänger für Fördermaßnahmen nach Nummer 2.1.1
Antragsberechtigt für Maßnahmen nach Nummer 2.1.1 sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen oder gemeinnützigen Zwecken dienen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind antragsberechtigt, sofern die Kommune bestätigt, dass die Maßnahme Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.
Um eine geeignete Projektgröße für die Antragstellung zu erreichen, können sich mehrere, gleichartige Antragsberechtigte zusammenschließen und das Vorhaben gemeinsam durchführen.

3.2 Zuwendungsempfänger für Fördermaßnahmen nach Nummer 2.1.2
Antragsberechtigt für Maßnahmen nach Nummer 2.1.2 sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, kommunale Unternehmen und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen oder gemeinnützigen Zwecken dienen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Um eine geeignete Projektgröße für die Antragstellung zu erreichen, können sich mehrere, gleichartige Antragsberechtigte zusammenschließen und das Vorhaben gemeinsam durchführen.

3.3 Zuwendungsempfänger für Fördermaßnahmen nach Nummer 2.2
Antragsberechtigt für Maßnahmen nach Nummer 2.2 sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen.
Aufruf_zur_Antragseinreichung_Final.pdf (520 KB)
Richtline_BMWi-NFST_2015-06-23.pdf (56.2 KB)
Foerderrichtlinie_EM_Bundesanzeiger290615.pdf (502 KB)

Was ein Bullshit!

Betriebe die zu 100% von Steuergeldern leben muss man nicht fördern. Denen kann man auf Wunsch das Geld einfach hin schmeissen. Es ist so wie so verschwendet. Die paar Taler für ein nicht oder wenig genutztes EV machen den Bock dann auch nicht fett. Aber das währe ja eine indirekte Subvention der Industrie. Das will eigentlich niemand.

Vielen Dank für diesen hilfreichen Beitrag. Typisch deutsch. Erstmal meckern und dann selbst nichts tun.

Wenn ich das richtig sehe, muss es in der Gemeinde erst mal ein eMobility Konzept geben, damit ich mich als privates Unternehmen dann da einbinden kann ?

Oder habe ich das falsch verstanden ?

Da steht nichts davon das ein Privatunternehmen oder Privatleute eine Förderung beantragen können.

Oder habe ich das falsch verstanden ?

Der Schreiber kommt aus der Schweiz. Keine Ahnung, warum er sich immer in bundesdeutsche Angelegenheiten einmischt.

Bitte erstmal alles intensiv durchlesen. Vielleicht unter 2.2. erster Anstrich. Bin gerade in Südfrankreich auf der Küstenstrasse Richtung Barcelona, 500 km vor dem soeben aktiviertem SuC Girona. Bearbeite die Fördersachen erst ab kommenden Montag.

Vielleicht auch einfach nicht alles von Anfang an gelesen?

Gelesen schon, es steht nichts davon da das ‚Normalsterbliche‘ gefördert werden.