Fahrzeugtausch Model 3 auf Y

Hi zusammen, wir sind gerade am Rätseln, daher würde ich die Frage gerne mal an die Runde weitergeben.

Folgender Sachverhalt: Ich habe ein Model 3 bestellt und bereits zugelassen. Ausgeliefert wurde das Auto noch nicht.
Wäre es zum aktuellen Zeitpunkt noch möglich und wenn ja wie, auf ein Model Y zu wechseln?

Ich bin ganz klar der Meinung, dass das nicht geht, aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungswerte oder eine Idee?

Du kannst bis zu 14 Tage nach Auslieferung widerrufen, das sollte auch in deiner Bestellvereinbarung stehen. Wenn du deinen Entschluss gefasst hast, dann wende dich an deinen SA. Dieser wird dich über alles weitere informieren. Ggf. fällt ein Wertersatz an - auch das wird dir Tesla erläutern.

Entstehen hierdurch nicht Schadensersatzspüruche seitens Tesla, da bereits angemeldet?

Das meinte ich mit Wertersatz. Im speziellen Fall des Tauschs, habe ich keinerlei Erfahrungen. Daher der Verweis auf den SA. Wobei es offiziell keinen Tausch gibt. Es wird also ein Widerruf und eine neue Bestellung.

Genau das ist der Kern aller Fragen. Wäre auch bereit etwas zu zahlen, wenn es sich in Grenzen hält.

Darf ich fragen, weshalb? Also bezogen darauf das du auf ein Y wechseln möchtest?

konnte mich zunächst nicht mit dem Y auf Grund der Größe anfreunden. Wollte lieber ein sportlicheres Auto mit dem M3. Hatte jetzt aber längere Zeit ein Y als Mietwagen und konnte mich damit mehr als anfreunden. Während der Mietdauer wurden eigentlich alle „Bedenken“ beseitigt, die ich zuvor hatte. Das wurde mir aber erst jetzt richtig bewusst, als ich das Auto wieder zurück gegeben habe. Ist jetzt auch kein Drama, aber wenn es eine Möglichkeit gäbe, würde ich diese glaube ich nutzen.
Glaube wenn man das Auto ein wenig tiefer legt, kann man auch damit sehr viel Spaß haben UND das enorme Platzangebot nutzen.

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nur zur Info an jeden, den es interessiert. Tesla verlangt 20% Wertminderung, wenn das Fahrzeug zurück genommen werden soll. Damit hat sich das Thema für mich erledigt :wink:

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Ohne eine Rechtsberatung machen zu wollen: Tesla unterliegt dem Fernabgabegesetz. Wenn eine Sache nich nicht in Besitz genommen wurde, kann man kaum eine Nutzungsentschädigung verlangen. Ob Tesla Dir danach noch ein MY verkaufen möchte, ist eine andere Frage. Was man hier öfter liest, ist dass Tesla einem das Fahrzeug wieder wegnimmt, wenn man es nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernimmt. Selbst wenn es schon zugelassen ist…