Entscheidung des Bundesrates zur LSV

So extrem würde ich es nicht sehen. Mein Carport ist auf meinem Privatgrund und kann, darf aber nicht von jedermann befahren werden. Mein Garten ist schließlich auch kein öffentlicher Raum obwohl er nicht angemessen gegen unbefugten Zutritt gesichert ist.

Für die Supercharger sehe ich aber auch noch nicht den Ausweg.

Na dann lies den Text der LSV nochmal genau :wink:
Darüber diskutieren wir hier schon seit über einem Jahr…

Solange so formuliert wird das nur Gerichte es klären können ist garnichts erreicht.

Es ist nicht einfach so verquirlte Texte zu formulieren. :wink:
LGH

Kacke alles! So hat die LSV schon extreme Auswirkungen auf das Laden von Kunden und Gästen an unserem Ladepark Kreuz-Hilden. Es besteht schon die Gefahr, dass wir die sechs Ladeplätze im öffentlichen Raum schließen könnten, die neun auf dem Firmengrundstück (inkl. der CHAdeMO) nur noch für den Eigenbedarf nutzen und dazu absperren müssen. Und dass jetzt, wo die E-Mobilität durch eine mögliche Kaufprämie ab 1.7. endlich Fahrt aufnehmen könnte.
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Was ist denn jetzt mit dem Zeitpunkt der Geltung?
Edit: Ah, wahrscheinlich im März beschlossen, drei Monate später gültig. Das ist also geblieben wie zuvor. Bis dahin Bestandsschutz, aber trotzdem der Melde- und Wartungs-Scheiß.

Man könnte das mal auf Präzedenzfälle ankommen lassen. Das wäre echt was für die Medien… vor allem bei einem Engagement wie am Ladekreuz Hilden, wobei das ja Bestandschutz hat

@ Ralf: Der Bestandsschutz bezieht sich aber doch nur auf die Stecker-Nachrüstpflicht. Den ganzen permanenten Bürokratie-Scheiss habe ich doch trotzdem an der Backe.

Aber was sind die Konsequenzen, wenn man dagegen verstößt? Wer ist dafür zuständig?

An der Stelle sehe ich auch den zivilen Ungehorsam: Darauf, dass jemand alle Ladestationen durchforstet und mit der Datenbank abgleicht werde ich es einfach ankommen lassen.

Meine Ladestelle im Büro wird nicht registriert und wenn doch jemand kommt, werden wir gerichtlich klären lassen, wie der Murks zu verstehen ist.

Hoffentlich beschäftligen sich nicht meine Nachbarn mit der LSV, ich hab da ein paar klagefreudige alte Spießer zu bieten… :angry:
Gruß conni

Wie wäre es mit einem Fond hier im Forum, aus dem die Kosten für die erste Klage bis ganz nach oben bezahlt werden :wink:

Keine Sorge…
Niemanden interessiert ernsthaft die LSV, ebenso wenig wie die meisten Leute immer noch Stinker kaufen…
Finde diesen expertenwahnsinn auch langsam zum Lachen. Da kann sich doch jeder das raussuchen was er meint…
Klare Worte und auch klare Verbote und Rechte sind Mangelware.

Gruss

Mario

Da währ ich dabei :exclamation: Schade das es in Deutscheland keine Sammelklage gibt …

Der Community-Gedanke ist natürlich großartig… aber: Das hört sich so an, als wenn Ihr die Hoffnung habt, ein Gericht würde „das Richtige“ entscheiden. Ein Gericht spricht leider Recht im Namen des Gesetzes. Wenn dieses Gesetz nicht in unserem Interesse gestaltet wurde, wird uns auch ein höchstrichterliches Urteil niemals helfen.
Ja - ich weiß… das ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung. Der Gesetzgeber darf aber solche Verordnungen erlassen. Solange diese einem Gesetz nicht widerspricht, sehe ich leider keine Chance gegen eine sauber formulierte, aber für uns ungünstige Verordnung vorzugehen.

Ok - „sauber formuliert“ ist dann ein anderes Thema…

Oder was sagen die Juristen dazu?

Nein, darum geht es nicht. Aber vor Gericht und auf hoher See … Das kann durchaus auch mal gegen den Gedetzgeber gehen. Verteilt auf viele Schultern brauch jedenfalls dann keiner das Risiko zu scheuen, es darauf ankommen zu lassen.

Jaja, der Melde- und Wartungs-Scheiß. Ist ja mein Reden, wenn man zuviele Deppen ausbildet die eigentlich nix können und für die es nix richtiges zu tun gibt schafft man dann einfach per Verordnung die passenden Jobs dafür. Der Bürger muß es blechen.

Im Wesentlichen wurde nur dieser Halbsatz gestrichen:

Unverändert bleibt die Formulierung:

Ich sehe keine rechtliche Veränderung, denn jeder Supercharger- oder Drehstromkistenparkplatz kann von einem unbestimmten Personenkreis befahren werden, selbst wenn die Drehstromkiste abgeschlossen sein sollte und nur von einem bestimmten Personenkreis nutzbar wäre.

„Nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbare Personen“ schließt aus, dass es sich um Personen handelt, die individuell bekannt sind. Muss also künftig vor dem Befahren von neu errichteten Superchargern-Parkplätzen nicht das Auto, sondern die Person identifiziert werden?

Für neue Drehstromkisten bleibt die Möglichkeit einen Poller oder ein Tor aufzustellen. Aber wer wird das kontrollieren?

Für Tesla besteht die Möglichkeit die Parkplätze vor neuen Superchargern mit versenkbaren Pollern zu versehen, die sich nur für einen „bestimmten Personenkreis“ absenken. Das hätte wenigstens den charmanten Effekt, dass Supercharger nicht mehr zugeparkt werden. Bestehende Supercharger haben Bestandsschutz,

Wer jetzt noch mit dem Gedanken spielt einen SuperCharger, eine CHAdeMo- oder CEE-Ladestation an einem von einem unbestimmten Personenkreis befahrbaren Parkplatz einzurichten, hat nach Veröffentlichung der Ladesäulenverordnung (Voraussichtlich in den nächsten Wochen) noch 3 Monate Zeit, bevor die Verordnung inkrafttritt.

Über eine Antwort würde ich mich freuen, Eberhard. :slight_smile:

Wahrscheinlich leider nix. Oder aber die Chance, dass bei der Konkretisierungsrunde im (?) November, durch das Engagement aller Beteiligten um die Verbände, P&C und TFF e.V., bei den Entscheidern doch noch die Vernunft Einzug hält. Wenn die Kaufprämie bis dahin in trockenen Tüchern ist, ergibt sich eine neue Argumentationskette für uns.

Sorry, bin nicht Eberhard. Sein Einsatz war echt klasse! In den Bundesländern ist einiges angestoßen worden. Ohne diese Tätigkeit, wären die für unser Thema nicht ausreichend sensibilisiert. - Abwarten, ich hoffe die Früchte können uns doch noch verspätet in den Schoß fallen.

Was ist eigentlich an dem Gerücht dran, dass das Model 3 mit CCS Anschluss ausgeliefert werden soll? [emoji15]

Ist zwar Spekulation und hier OT, aber gut wäre es. Denn es kommt auf jeden € an beim Preis des MIII und Typ2 für DC mitzunutzen kostet ein paar Komponenten im Auto die man sich ersparen kann wen DC über separate Pins kommt.