E-Plakette für Ausländer in Deutschland

Ich habe die beiden Themen zusammengelegt.

Welches Amt genau ist das in Rheinfelden? Das wäre ja ums Eck. So ne Vignette würd ich mir auch rein kleben. Bei der getönten Heckscheibe sieht man dann eh so gut wie nix mehr :laughing:

Ich grabe mal das alte Thema hier aus. Bekommt man die auch beim TÜV oder nur beim Straßenverkehrsamt?
Die nächste Stadt in Deutschland wäre für mich Konstanz, würde die dann gerne mit der grünen Umweltplakette zusammen holen.

Die gibt es m.W. nur bei den Strassenverkehrsämtern.

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Die grüne Plakette bekommst du für 5€ bei der DEKRA. Fahrzeugscheun mitnehmen und alles klappt. Die blaue Plakette bekommst du bei der Zulassungstelle.

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In dem Fall kann ich dann ja auch beides bei der Zulassungstelle bekommen, oder?
Und wenn ja, braucht man dafür einen Termin?

Zur Zeit wohl ja. Zumindest zur KFZ-Anmeldung brauchst du wohl einen Termin, ob nur für die beiden Plaketten kann ich dir nicht sagen.

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Man kann den Regelungen nach nur die Eine oder die Andere bekommen::

  • inländische Zulassung: grüne Plakette und „E-Kennzeichen“
  • ausländische Zulassung: grüne Plakette und blaue Plakette als Ersatz für „E-Kennzeichen“

2 x Edith: 2 x Freudsche Fehlleistung korrigiert

Das stimmt nicht. Gerade die blaue E-Plakette ist explizit für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wurde hier auch schon zigmal durchgekaut.

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Es war natürlich nicht so gedacht, daß ich zweimal „grün“ schreibe…

Deine Aussage stimmt dennoch nicht, natürlich muss ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland die grüne Umweltplakette haben, wenn man damit in Städte mit Umweltzonen fahren möchte.
Die blaue E-Plakette ersetzt so gesehen nur das fehlende E beim KFZ-Kennzeichen des ausländischen Fahrzeugs.

I stand corrected… heute war der Tag ganz offensichtlich schon vor Stunden zu lang…

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Noch eine Ergänzung zum Thema blaue Plakette:
Diese ist nicht erforderlich bei Fahrzeugen, die anderweitig entsprechend gekennzeichnet sind. Dazu zählen z.B. (vermutlich):

  • AT: grünes Nummernschild/Kontrollschild (für CH soll auch so etwas kommen, oder?)
  • generell: grüne Crit’Air Plakette

Ob es hierzu eine umfassende Liste gibt und eine solche Liste auch der jeweiligen Verkehrsüberwachung bekannt ist, steht auf einem anderen Blatt :slightly_smiling_face:

Für die Schweiz ist nichts geplant.
Habe gerade beim Straßenverkehrsamt Konstanz angerufen und folgende Information erhalten: Sowie ich den Fahrzeugausweis habe, soll ich nochmal anrufen, dann werde ich für die Plaketten dazwischengeschoben.

Ich lebe in der Schweiz und diese Aussage gilt möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr!

War heute in Konstanz.
Wenn man nur die Plaketten braucht, kann man ohne Termin hinfahren und man wird zwischengeschoben. Ich hab keine 10 Minuten gewartet, da war ich schon dran.
Da aber blaue E-Plaketten eher selten verlangt werden, musste die sehr nette Dame am Schalter erstmal Kolleginnen fragen, wo diese gelagert werden. Das hatte etwas gedauert.
Mitbringen muss man das entsprechende Fahrzeugpapier, in meinem Fall den Fahrzeugausweis (Schweiz).
Dann werden die Plaketten (grüne Umweltplakette und blaue E-Plakette) mit dem Kennzeichen des Autos bedruckt.
Ich habe 16,-€ für beide zusammen bezahlt. :slight_smile:

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Genau so ist es. Ich habe mich da sicherheitshalber noch beim ADAC erkundigt. Auch ein Tesla oder anderes E-Auto braucht eine grüne Feinstaubplakette und da hilft auch die französische crit air (wie auch umgekehrt in Paris oder Lyon oder Strassburg umgekehrt die deutsche Feinstaubplakette) nicht weiter. Das ist alles wunderprächtig nationalstaatlich geregelt nach jeweils anderen Kriterien.
Man bekommt dann laut §9a Abs. 4 der FZV (§ 9a FZV - Einzelnorm) zusätzlich auch noch eine blaue Plakette für das Heck des Fahrzeugs: „Bei einem Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3a, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist. Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben. Mit dem Antrag ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen…“ Steht dann alles im Link oben.
Bei mir klebt das Ding von innen in der Heckscheibe und hat 11 Euro gekostet.
Es kann in Deutschland nur passieren, dass sich Zulassungsbehörden auf den rechtlich sehr zweifelhaften Standpunkt stellen, dass weil sie keine Vorteile für E-Autos laut EMOG (Elektromobilitätsgesetz oder so ähnlich) gewähren (also z.B. Busspurenbenutzung oder kostenloses Parken), sie auch keine blauen Plaketten vorrätig haben oder gar ausstellen müssten. Daher ist es sicher eine gute Idee, das vorher ggf. telefonisch abzuklären, bevor man extra dort hinfährt. So stellt z.B. die Zulassungsbehörde der Stadt Freiburg i. Br. aus diesem Grund keine blauen Plaketten aus, sehr wohl aber das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (welches aber zum Glück nicht allzu weit entfernt am Stadtgarten liegt). Dort kann man prima einen Termin online vereinbaren, sollte aber Zeit für Überzeugungsarbeit mitbringen. So zumindest meine Erfahrung.
Ich wünsche allseits viel Erfolg!

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Die grüne Crit Air-Plakette ist eine Alternative zur blauen Plakette, welche wiederum ein Ersatz für das E-Kennzeichen ist. Somit korrekt: Diese drei Sachen haben nichts mit den Feinstaubplaketten zu tun.

Edit: „grün“ ergänzt

Das hat mir der ADAC anders mitgeteilt, die französische crit air hat in etwa die gleiche Bedeutung wie die deutsche Feinstaubplakette, denn auch diese gibt es in unterschiedlichen Farben, je nach Schadstoffklasse oder auch Alter des Fahrzeugs. BEVs bekommen die grüne crit air, evtl. auch PHEVs, aber die interessieren mich hier weniger.
Aber letztlich ist das wurscht, man braucht für jedes Land eine eigene Plakette. Möglicherweise mehrere, weil eine für Feinstaub und eine für Elektro… Deswegen kommt hoffentlich bald autonomes Fahren, wenn wir dann alle nichts mehr sehen vor lauter Plaketten.

Hier haben wir schon einen kompletten Thread dazu: D: Bunte Plaketten und E-Kennzeichen

Im Zweifelsfalle haben die Zulassungsbehörde und Ordnungsamt recht und nicht der ADAC

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