E Nummernschild (Kennzeichen) für Elektroautos

Ich hab ein amtlich verordnetes Kennzeichen am Auto. Gefallen tut es mir nicht. Auch hätte ich es gerne anonymer, so wie in vielen Ländern. Warum muss ich mir meinen Landkreis auf die Stirn kleben?

Aber was da ansonsten für Buchstaben und Zahlen draufstehen ist mir sowas von …

Ich kann nicht nachvollziehen wie man sich an einem E auf dem Kennzeichen freuen kann.

Tut das hier einer?

oder so etwas hier:
mobile.twitter.com/TeslaMotors/ … 8216591360
:laughing:

Bis hierhin volle Zustimmung!

Das E als Kennzeichen für Elektrofahrzeuge finde ich gut, weil es ermöglicht, Sonderregelungen für E-Fahrzeuge ohne zusätzliche Aufkleber zu realisieren. Anwohnerparkausweis, grüne Plakette und bei einer längeren Tour durch Europa unzählige Mautkleber, irgendwann braucht man autonome Fahrzeuge, weil man nicht mehr durch die Frontscheibe schauen kann.

Gruß Mathie

Nee klar, da sind Tusatzbuchstaben auf dem Kennzeichen viel besser :open_mouth:
Alte E-Autos haben dann ein EH oder HE drauf ? Ist wirklich eine gut durchdachte, langfristige Lösung, nur für das eigentliche Kennzeichen bleiben dann irgendwann nur 3 Zeichen übrig, aber bei der Förderung braucht man ja dann vielleicht auch nicht mehr für E-Autos ?

Auch die E-Fahrer mit amtlichen „E“-Zeichen im Kennzeichen (z.B. Norwegen) brauchen laut dem Gesetz zukünftig eine E-Zusatzplakette in Deutschland, falls sie sich hier noch an eine Ladestation stellen wollen.

Und genau so eine E-Plakette z.B. in blau, welche bei E-Fahrzeugen die grüne Umweltplakette ersetzt, wäre der „E“-Zwangsumkennzeichnung vorzuziehen gewesen. (Die alte Umweltplakette abkratzen und eine neue aufkleben wird man ohnhin müssen, wenn sich das amtliche Kennzeichen ändert.)

Wenn durch den eingeschränkten Zahlenkreis aufgrund des Zusatzbuchstaben „E“ dann auch noch nennenswerte Neuzulassungszahlen bis 2030 verhindert werden (weil es nur noch für Verbrenner verfügbare Kennzeichenkombinationen gibt), hat die Politikerlobby ihr Ziel erreicht.

Persönlich würde ich es besser finden, anstelle des Zusatzbuchstaben auf dem Kennzeichen eine (oder gar mehrere) weitere Stufe(n) der Umweltplakette einzuführen:

  • Schadstoffgruppe 5: z. B. HEV
  • Schadstoffgruppe 6: z. B. BHEV
  • Schadstoffgruppe 7: BEV / FEV (0% giftige Abgase)

Somit bräuchte man keine weitere Plakette oder Buchstaben auf dem Kennzeichen, sondern tauscht die bisherige Plakette gegen eine andere aus und behält weiterhin sein bisheriges Kennzeichen.
Vorteil: Auch ausländische Fahrzeuge könnten auf die gleiche Art und Weise gekennzeichnet werden, was die Verkehrsüberwachung vereinfacht.

Dadurch könnte man auch die Umweltzonen weiter verschärfen, denn die meisten erlauben jetzt schon (oder in Kürze) nur noch SG4 (grün).
(Ich möchte an dieser Stelle keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Umweltzonen vom Zaun brechen.)

Bzgl. der Bevorrechtigungen könnte man die SG6 und SG7 weiter unterteilen:

  • SG6-xx: xx = rein elektrische Reichweite
  • SG7-e: BEV
  • SG7-h: Wasserstoff

An öffentlichen Ladesäulen dürfen dann nur Fahrzeuge aller SG6 bzw. der SG7-e parken.
Steuerbefreiung gibt es dann nur ab SG6-30, später nur noch ab SG6-50, SG6-90, …, SG7.

Ganz anders, alle Kennzeichnungen gehören wohin wohl? Na aufs Kennzeichen!

Schadstoffklasse gehört aufs Kennzeichen, nicht auf die Windschutzscheibe. Maut gehört, wenn sie erhoben wird, nutzungsabhängig abgerechnet, nicht mit Vignette. Den Blödsinn mit Stadt oder Landkreis auf dem Kennzeichen kann man sich sparen, mit 6 alphanumerischen Stellen kann man genügend Fahrzeuge kennzeichnen, dass jeder mehrere Fahrzeuge anmelden kann. In sofern halte ich den Schritt nicht noch einen Aufkleber einzuführen für begrüßenswert, wenn auch noch nicht zu Ende gedacht.

Gruß Mathie

Das Kennzeichen muss auch aus der Entfernung mit bloßem Auge gut erkennbar sein. Man denke z.B. An Fahrerflucht etc.
Daher ist der Platz dort sehr begrenzt und größere Kennzeichen wollen wir alle nicht.

Bleibt die Windschutzscheibe ( da bekommt man die Aufkleber wenigstens runter ), dann aber nicht noch Eine und noch Eine.

Elektronisch wäre toll, aber bis sich da allein Europa auf einen Standard einigt, Beamen wir uns nur noch durch die Gegend.

  • Mercedes Benz B-Klasse Electric Drive
  • Ford Focus Electric

Für eine komplette Übersicht empfehle ich electricar.guru/

Hier das zum E-Kennzeichen komplementäre [b]Zusatzzeichen /b

EFZ.png

laut der neuen Verwaltungsvorschrift der STVO (D) ist es gültig mit diversen Verkehrszeichen: eingeschränktes(!) Halteverbot (Z. 286), „P“ (Z. 314), KFZ-Durchfahrverbote usw.

Als „Parkbevorrechtigungen“ für elektrisch betriebene Fahrzeuge an Ladestationen soll in erster Linie Z. 286 (eingeschränktes Halteverbot) zur Anwendung kommen.

So, bin jetzt 2mal im Kreis gelaufen :confused:
Gibt es das E-Schild jetzt?

m.W.n nicht, da der Bundesrat (D) den Änderungen der Verwaltungsvorschriften 254/15 und 255/15 noch nicht zugestimmt hat.

Näheres im GE-Forum ab dieser Threadposition

Ob man sich wünschen soll, dass der Bundesrat der Verordnung (unverändert, noch vor der Sommerpause) zustimmt? Ich denke nicht, da besonders der Verkehrszeichen-Situation an Ladesäulen keine besondere Beachtung geschenkt wird. Alles was bislang drin steht, ist, dass Parkbevorrechtigungen für elektrisch Betriebene Fahrzeuge vorrangig mit Zeichen 286 mit Zusatzzeichen anzuordnen sind (das ist „eingeschränktes Halteverbot“, offenbar mit dem Zusatzzeichen wie oben) und dass die maximale Parkdauer an Ladesäulen tagsüber 4 Stunden nicht überschreiten soll.

Was stört Dich denn an diesen Regelungen konkret? Ist Dir die Ladedauer zu lang oder zu kurz, hättest Du lieber die Ausschilderung als Parkplatz mit Beschränkung auf E-Fahrzeuge ähnlich Behindertenparkplatz?

Gruß Mathie

Naja, ein absolutes Halteverbot mit Zusatzschild wäre wahrscheinlich effektiver. Aber ein Verbotsschild ist immer noch abschreckender als ein Gebotsschild. (P-Schild)

Sorry für die infantile Rückfrage :confused:
War das „E“ nicht als Zusatzbuchstabe auf dem Nummernschild nach der Zifferngruppe gedacht?

Schadstoff Klasse 5 und 6 gibt es schon für Verbrenner

Ein E oder 0 wäre gut!

  • die max. Ladedauer wäre ok, aber derzeit gibt es in der Verwaltungsvorschrift keine Hinweise, dass bei der 4 Stunden Parkdauer das Elektrofahrzeug i.S.d. EmoG überhaupt aufgeladen (angesteckt) werden müsste;

  • die Ausschilderung mit „P“ (Z. 314) ist „in Ausnahmefällen“ (z.B. Parkraumbewirtschaftung) weiterhin zulässig, und zwar anscheinend mit dem gleichen in der Verordnung geführten Zusatzschild

EFZ.png

(siehe zu §45 1g) S. 9f)

Hier sollte aber „nur für E…“, genauer „nur für E… während des Ladevorgangs“ stehen. Denn bei „frei“ kann für den Verbrennerfahrer auch (korrekt) schlussfolgern, dass Elektroautos eben keinen Parkschein brauchen, er sich (mit Parkschein) aber hinstellen darf.

Ja, so ist es für „Inländische Kraftfahrzeuge“ weiterhin vorgesehen. Die blaue Plakette mit dem „E“ gibt es nur für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge i.S.d. EmoG, es sei denn, die haben schon eine besondere Kennzeichnung (evtl. das „EL“ bei den Norwegern).

(siehe S. 6ff)