Durchlaufzeit bei der Beantragung der BAFA Umweltprämie

So funktionieren Zuwendungen eigentlich nicht. Ich denke eher, dass man (auf Verlangen der Bewilligungsbehörde) nach einer bestimmten Zeit nochmals nachweisen muss, dass das Fahrzeug immer noch auf einen zugelassen ist. Ob das aber alle machen müssen, wage ich mal ein wenig zu bezweifeln, kann aber sein. Was sagen die Zuwendungsempfänger dazu? :stuck_out_tongue:

Ich habe unseren Antrag für einen neuen Smart ED am 22.5.2018 gestellt und den Zuwendungsbescheid am 18.6.2018 erhalten.

Frage: Ab wann ist die Antragstellung möglich? Ab Kaufdatum? D.h. wenn man sein Model 3 am 30.06.2019 bestellt, kann man sofort den Antrag stellen? Oder braucht man erst eine Bestätigung seitens Tesla? Bekommt man den Kaufvertrag per Mail? :slight_smile:

Kaufvertrag ist in deinem Teslaaccount den du ja anlegen musst für eine Bestellung, den Antrag kannst du damit schon stellen, dann bekommt man schon den Zuwendungsbescheid, das Geld erst nach Kauf, da Zulassung etc. hochgeladen werden muss bei der Bafa. Danach gibts den endgültigen Bescheid und die Förderung ausgezahlt.

Aber Achtung : Der Zuwendungsbescheid ist nur neun Monate gültig. Dann muss man spätestens die Zulassung nachweisen.
Daher würde ich den Antrag erst stellen, wenn man sicher weis, daß die Auslieferung und auch Zulassung spätestens 9 Monate nach Erteilung des Bescheids erfolgen wird.
Ich musste mit meinem Smart auch mit dem Antrag stellen warten, da die Auslieferung des Fahrzeugs erst ab Dezember zu erwarten ist.

Wunderbar, vielen Dank! Das heißt, wenn die Lieferzeit nicht zu extrem sein wird, kann man mit dem Kauf, aus welchen Gründen auch immer, ruhig bis kurz vor dem 30.06.2019 warten. Falls bis dahin überhaupt schon der Kauf eines Model 3 möglich sein wird… :smiley:

So wie ich das sehe muss der Kaufvertrag und Antrag bei der BAFA vor dem 30.6.2019 eingereicht sein.
Allerdings hieß es ja mal, dass das Programm erst dann beendet wird, wenn die Mittel ausgeschöpft sind. Wenn der Topf bis zum 30.6.2019 nicht leer ist könnte es gut sein, dass das Programm weiter läuft.
Wenn bis dahin die deutschen Hersteller von BEV’s aus dem Quark kommen könnte ich mir vorstellen, dass diese dann Druck auf die Regierung machen und auf eine Erhöhung der Förderung drängen. Im Jammern sind die ja gut.
Könnte also durchaus sein, dass sich dann die Förderung sogar positiv verändert.

Bin mal gespannt, wie es sich dann verhält.

In Bezug auf Förderhöhe, Dauer der Förderung und Höchstgrenze.
Ob dann für deutsche Fahrzeuge die 60.000 € Grenze fällt? :smiley:

Speziell bei deutschen Fahrzeugen ist dann wichtig, ob es um den Preis für die gewählte Ausstattung oder den des Grundmodells geht. Zubehör kann den Preis ja - wie ich neulich bei einem VW-Händler festgestellt habe - den Endpreis mehr als verdoppeln ….
:slight_smile: