Diskussion zu Fahrzeugsoftware V11.1 2023.26

Ich glaube, dass 50 W nicht allzusehr für negative Effizienzwerte sorgen werden. :wink:

Trotzdem sollte man einfach die hinteren Lichter bei Tagfahrlicht hinzuschalten können. Bei anderen Marken geht dies auch und ist ein echter Gewinn.

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Hat Tesla keine Kühlung in den Hauptscheinwerfern für die LEDs? Bei vielen anderen Herstellern ist der Verbrauch 50W nur für die Leuchtmittel. Gesamtverbrauch ist da oft über 100W/pro Scheinwerfer.
Aber 50W für etwas was ich nicht brauche sind bei fast 40000km/Jahr auch eine Menge. Rückleuchten kann ich verstehen aber das Tagfahrlicht reicht aus, damit mich andere auch bei schlechtem Wetter sehen können und mein MY ist echt früh dran bei Dämmerung das Licht ein zu schalten.
Für mich ist diese Neuerung, eher nicht relevant.

Die Funktion „Always on Taillight“ wurde meines Wissens mal eingeführt bzw. von Notateslaapp angekündigt. Ich dachte das wäre bei 3/Y bereits drin.

Das Tagfahrlicht vorne und hinten aktiv zu haben, wäre eine sehr gute und wichtige Funktion.

Zusätzlich sollte sich bei Starkregen auch das Hauptlicht aktivieren (was ja nun eingeführt wird).

Sagen wir mal so, ich hatte im Winter mal das Problem das wohl reif auf den Scheinwerfern war (Windschutzscheibe habe ich mit enteiser eingesprüht um die Scheinwerfer musste ich mich bei reif früher nie kümmern und Schnee wurde eben abgewischt). Während der Fahrt dachte ich aber das vermutlich die Scheinwerfer verstellt sind (früher vor dem Facelift habe ich das regelmäßig gehabt) und 50km später zuhause habe ich dann gesehen das die Scheinwerfer noch befroren sind. Temperatur war so ~-2°C laut Anzeige im Fahrzeug.
Also entweder haben die eine ziemlich kräftige Kühlung oder sehr effiziente Leuchtmittel.

Oder die Temepratur wird nicht nach Vorne abgestrahlt sondern nur in hinteren Bereich. Der Fall sagt somit nichts über eine Kühlung aus.

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Wie sieht es denn in D mit der Verteilung der Version aus?

Tesla verwendet hier die Samsung PixCell LED.
Sieht so aus als wären diese passiv gekühlt.

Kühlung benötigen üblicherweise nur die Hochleistungs Scheinwerfer, die dann auch eine Scheinwerferreinigung benötigen.

Du bist demnach permanent nur bei Regen unterwegs? :wink:

Folgendes steht in den Versionshinweisen:

Die Scheinwerfer schalten sich automatisch ein, wenn die Scheibenwischer aktiviert sind und die Scheinwerfer unter Bedienelemente > Licht > Scheinwerfer auf Auto eingestellt sind.

Das bedeutet: Fahrlicht bei Regen und Scheibenwischerautomatik. Ein bisschen mehr Sicherheit mit minimalem Energieaufwand.

Nachtrag: Im übrigen wird mit dieser Änderung lediglich der Bußgeldverordnung genüge getan. D.h., dass du ggf. zwischen 25,00 und 90,00 EUR, sowie einen möglichen Punkt einsparen kannst, ohne dafür einen Finger krumm zu machen. Das sollte die „Effizienzverluste“ locker ausgleichen.

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Das kam nur für bestimmte Märkte. Bei uns ist das doch offiziell gar nicht erlaubt, wenn ich es richtig im Kopf habe (also Kombination mit vorne „nur“ Tagfahrlicht).

Es gibt noch kein einziges Kundenfahrzeug mit der 2023.26 und du kannst schon beurteilen, dass an keinen Problemen „unter der Haube“ gearbeitet wurde, obwohl wir wissen, dass viele Änderungen (insbesondere Bugbehebungen) in den Release Notes meist gar nicht drinstehen?

Die Meinung darfst du natürlich haben, meine hingegen ist, dass ich voreilige Urteile eher kritisch sehe.

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Das mit dem Tagfahrlicht hinten kann eigentlich in allen modernen Autos mit Body-Computer über das Werks-Setup aktiviert werden. In Skandinavien ist es ohnehin schon Pflicht.
Hierzulande wird da aber keiner ran wollen, sonst müsste man bei den Verbrennern die Abgaswerte nach oben korrigieren.

Dann sind wir wieder beim Standlicht. Das wollte man ja gerade nicht. Man sollte nicht vergessen, wozu das Tagfahrlicht eigentlich war und ist. Nämlich um früher heran nahende Fahrzeuge zu erkennen. Nicht mehr und nicht weniger.

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Doch, das wollen wir zusätzlich. :slight_smile:

Immer TFL + Standlicht hinten

Abblendlicht, wenn Regen/Nebel erkannt (Regen ≠ Scheibenreinigungsfunktion)

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Da ist auch noch die StVO (§ 17 ABS. 2 Satz 1) vor:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

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@WhiteThing Ich glaube Standlicht meint hier keiner wirklich. Ich zumindest möchte mit der vollen Rückbeleuchtung, wie eben auch nachts und vorne Tagfahrlicht fahren können. Beides hat nichts mit Standlicht zu tun.

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Hat mittlerweile schon jemand das Update? Mich würde am meisten die Überarbeitung der Spotify App interessieren.