Du irrst dich! Waypoints haben alle drauf gewartet Beides vorerst nicht für EU!!
Tja wie das so ist. Hat man das, wodrauf man schon immer gewartet hat, ist es plötzlich irrelevant und was anderes ist der neue heiße Scheiß auf den man nun „schon immer“ gewartet hat.
Moin, laut green kann man durchaus zumindest Supercharger manuell in die Route einfügen:
Moin.
Auch bei meinem bleibt der grüne Pfeil sichtbar, und auch in der App ist der Vorgang noch nicht abgeschlosen.
Wie kann ich denn im Servicemenü den Vorgang beenden bzw. neu starten? Ich finde da keinen passenden Menüpunkt.
Michael
Schau mal hier
Danke, werde ich mal versuchen.
Michael
Bei mir hat es vor 3 Tagen einwandfrei geklappt mit dem runterladen & installieren. Top
Ja leider, darauf hätte ich natürlich auch gewartet. In der neuen Android App Version steht u.a. als neue Funktionen: Zugriff auf die Live Kamera im Wächter Modus …in ausgewählten Ländern.
Wenn es in Deutschland nicht kommen würde, wäre für mich nicht überraschend, aber bei uns in Austria habe ich schon gehofft…leider nix bis dato.
Selbiges hier in Luxemburg. Vermute, dass es momentan nur in USA funktioniert (vielleicht noch in Kanada?).
Auch bei uns gilt die DSGVo!
Nein, nur USA.
Naja wir unterscheiden uns dann doch ein wenig.
Ich denke an das bei uns übliche Section Controll, wo sollte das wer nicht wissen, über einen definierten Straßenabschnitt ALLE Fahrzeuge fotografiert werden und mit einem Zeitstempel versehen werden. Am Ende werden wieder ALLE fotografiert und die durchgefahrene Zeit errechnet. Ist die zu kurz bekommst Post.
In Deutschland, so war mal die Diskussion, ist das aus Datenschutz Gründen nicht möglich.
Seit .40
TuneIn Sender Favoriten werden beim Einsteigen nicht mehr angezeigt. Nur ein graues Symbol. Früher lief der Sender weiter, welchen ich beim Auto abstellen zu letzt gehört hatte.
Jemand eine Ahnung was hilft, Reset natürlich schon 2x gemacht
LG aus Leipzig
Naja, das DSGVo gilt europaweit:
Artikel 16
Recht auf … Einschränkung der Verarbeitung
Die Mitgliedstaaten können Gesetzgebungsmaßnahmen erlassen, die zu nachstehenden Zwecken das Recht der betroffenen Person … teilweise oder vollständig einschränken…
zur
…
Gewährleistung, dass behördliche oder gerichtliche Untersuchungen, Ermittlungen oder Verfahren nicht behindert werden,
Und die Fotos von nicht betroffenen Lenker werden danach sofort gelöscht.
Also DSGVo konform.
Soweit ich mich erinnern kann wurde das in Deutschland schon deshalb abgelehnt, weil ALLE erfasst werden und man aus Datenschutz Gründen nicht VORAB alle mal auf Verdacht fotografieren darf, im Gegensatz zum klassischen Radar wo nur Temposünder geblitzt werden.
Ich dächte mittlerweile wurde das Verfahren freigegeben.
Automatisierte Kennzeichenerkennung gibt’s in D schon ewig, hier ein Beitrag aus 2014: