Dienstwagenregelung

Hat sich schon jemand Gedanken gemacht wegen der 1% Regelung.
Klar die 400,-- Euro pro Kwh die bei 9000,-- Euro gedeckelt ist.
Allerdings ist bei Tesla einzigartig das Lebenslang das Tanken am Supercharger dabei ist.
Da Tesla nicht bei der Wohlfahrt ist müßten jetzt vom Neupreis der lebeslange Kraftstoff runtergerechnet werden.
Bei 50.000 km jährlich sind im Kaufpreis rund 3000,-- Euro Strom pro Jahr enthalten über die Batteriegarantie von 8 Jahren
würde das den Fahrzeugneuwert um rund 24.000,-- Euro reduzieren.

Hat in dem Bezug schon jemand steuerliche Erfahrung gemacht?

Ja, ich :smiley:

Meinst Du deutsche Finanzämter? Da kannst Du nicht Deine eigene Rechnung aufmachen :wink:

„Listenneupreis abzgl. 9.000,- Euro“ ist das, was Du mit der 1%-Regelung versteuern musst.

Ich hab mal bei Tesla den Denkanstoss gebracht. Vielleicht kann Tesla die „Tankfüllung“ separat ausweisen.
Wäre auf jeden Fall ein Vermarktungsargumet.

Es ist dem Finanzamt egal, ob Dein Auto 15 Liter Diesel/100km, 4 Liter Benzin/100km, 8 kg Erdgas/100km, 12 Liter Wasser/100km oder kostenlosen Strom braucht! Es zählt nur der Listenneupreis des Fahrzeugs.

Das Einzige, was diesen senken könnte, wäre ein Mietakku.

Ich bin der Ansicht dass Tesla eine gesplittete Rechnung stellen könnte.
Also:
Fahrzeug 80.000,-€
Laden am SuC: 20.000,-€

Dann ist der Listenpreis niedriger. Bin aber kein Steuerexperte.

Jup. Sowas in der Art wäre für AT auch hoch interessant zwecks geplantem, teilweisem Vorsteuerabzug bei <80T€

In AT wird nach meinem aktuellen Info Stand gerade rechtlich geprüft was da möglich ist in Hinblick auf Rechnungssplitt.