Die Sorgen meiner Nachbarn...

Dazu passt folgendes:

Quelle

Diese Aussage ist nicht richtig.

  1. Die Ladebox ist demontierbar, also keine dauerhafte bauliche Veränderung
  2. Ist ausschließlich der gebrauchsgemäßen Nutzung des Stellplatzes untergeordnet.

Was nach EWG noch nicht geht ist die Einrichtung einer halböffentlichen Ladestruktur zu Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums.

Solange der Funkstrom, der einen gewissen Nikola Tesla vorschwebte, noch nicht funktioniert, genügt die Wallbox alleine nicht. Um selbige unter Strom zu setzen, sind manchmal durchaus dauerhafte bauliche Veränderungen erforderlich:

Eberhard, wenn Du über Wohnungseigentümergemeinschaften sprichst, klingt es ein bisschen so, wie wenn mir ein Audi-Fahrer etwas über Tesla erzählen will… :wink: Das ist leider ziemlich theoretisch.

Ich hatte die gleiche Situation. ETW + Stellplatz in der TG.
Hatte die baulichen Maßnahmen angezeigt nachdem eine gemeinschaftliche Lösung abgelehnt wurde.
Wollten das zunächst auch ablehnen.
Aber der Verwalter sah auch keine Möglichkeit der Verweigerung wenn die Installation sachgemäß von einer Fachfirma ausgeführt wird.

Eine sachgemäß ausgeführte Bohrung durch die im Gemeinschaftseigentum befindliche Wand (zur TG) zählt wohl zur ordnungsgemäßen Verwaltung, weil keine Nachteile für die anderen Miteigentümer entstehen. Falls aber im Gemeinschaftseigentum z.B. ein neuer, sichtbar verlegter Kabelkanal hinzukommt, könnte die Installation zustimmungspflichtig werden.

Gut, danke für die Erläuterung. Ich nehme meinen Vorwurf zurück. Bleibt nur noch zu ergänzen, dass es halt immer sehr auf die individuelle Situation ankommt. Selbst wenn man formal im Recht ist, hat man unterm Strich manchmal mehr verloren als gewonnen, wenn man mit dem Kopf (oder mit dem Bohrer) durch die Wand geht und dabei diversen Leuten auf die Füße tritt…

Mod. Note: Die Diskussion über :arrow_right: Aufladen im Doppelparker (Parklift) hat einen eigenen Thread bekommen.

Ich hatte hier ([url]Danke für Ihre Bestellung!]) berichtet, wie ich ursprünglich geplant hatte, zuerst die benötigte Zustimmung für die Ladestation in der gemeinschaftlichen Tiefgarage von allen 66 Miteigentümern einzuholen und dann erst mein MS zu bestellen. Die angekündigte Preiserhöhung hat mich aber mutig werden lassen und ich habe vor Abschluss des „Vorprojekts“ bestellt. Heute kann ich berichten, dass ich nach 5 Wochen sämtliche 66 Zustimmungen erhalten habe und nächste Woche dem Elektriker den definitiven Installationsauftrag werde erteilen können. Grosse Erleichterung und noch mehr Vorfreude auf mein rotes Model S.

Hi Viella, wissen die Nachbarn, dass du in die Garage ein rotes Auto stellen willst? Falls ja wundere ich mich über die 66 Unterschriften doch sehr. [emoji6]

Viel Spass, mit dem roten Blitz

Jetzt hast du mich entlarvt :smiley: !

Heute wurde die Installation meiner KEBA Ladestation abgenommen und die Box wartet jetzt mit mir zusammen auf das neue rote MS. Wir mussten genau überlegen, wo wir die Box genau hinmontieren, damit man gut einparken kann ohne einen Aussenspiegel, die Box oder den Verbrenner des Nachbarn zu beschädigen. Ich denke, das ist soweit gelungen aber erst der Praxistest wird es beweisen. :confused:

Jetzt wird aber zuerst die Box (und die zus. 230V Steckdose) stromlos gemacht, denn der rote Flitzer kommt erst Mitte August. :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:

Herzliche Glückwünsche dazu von mir! :sunglasses:

Bei uns in der TG der Eigentümer-Gemeinschaft will jetzt (endlich) ein erster Eigentümer eine „Steckdose und Zähler für eine Ladestation für Elektroautos“ installieren und beantragt dazu die Genehmigung von der EV.
Wunderte mich schon, dass sich da bei unseren immerhin 100 Wohnungen bzw. TG-Plätzen (in München Mitte) bislang nichts in diese Richtung getan hat.
Ich denke, dass das auch glatt durchgehen wird.

Meine Frage hierzu:
Wenn nun in den nächsten Jahren immer mehr Leute auf den Trichter kommen, dann wird es recht bald bei lauter individuellen Steckdose-Zähler-Installationen mit womöglich 11 oder 22 kW für den Stromanschluss unserer Wohnanlage kritisch, fürchte ich.
Stichwort: alle kommen in der Rush Hour heim und stöpseln fast gleichzeitig zum Laden mit 11 kW an …

Seh ich da Gespenster oder wird das wirklich schnell zum Problem bei 20 oder 30 oder 40 Ladestationen in der TG?

Notfalls müsste dann wohl der Hausanschluss der Wohnanlage verstärkt werden.
Gibt es da noch Alternativen, also sowas wie ein „Gesamtkonzept“ für eine TG (ca. 100 Stellplätze) mit zentralem Lademanagement?

Ich überlege, ob ich auf der EV sowas ins Gespräch bringen soll.
Andererseits will ich natürlich dem Antragsteller keine Steine in den Weg legen, so dass er seine Ladestation nicht rechtzeitig aktiviert bekommt. Ganz im Gegenteil würde ich gerne selbst bald eine „Steckdose“ installieren lassen.
Auch will ich keinesfalls irgendwie dazu anregen, die Leistung der neu installierten Dosen auf weniger als 11 kW zu beschränken (nach dem Motto: wenn jeder nur 2,3 kW ziehen darf, dann geht das auch bei 100 Stellplätzen gut, ohne besondere Maßnahmen).

Bei 20 22kW Ladestationen, die gleichzeitig betrieben werden, würden bereits ein Anschluss mit 640A benötigt. Ich vermute deshalb, ohne weitere Vorbereitungen dürfte das nicht so einfach zu realisieren sein.

Noch eine kleine Warnung von mir: Habe Ende Mai von der Eigentümerversammlung die Installation einer Steckdose (CEE16) oder Wallbox in der Tiefgarage (Baujahr 1999) genehmigt bekommen. Der Elektriker hat sich dann alles angesehen und wollte ein Angebot schreiben. Jetzt der Hammer: Der Abzweig hätte im Sicherungs-/Zählerkasten, natürlich hinter meinem Zähler, passieren sollen. Das geht aber nicht so einfach, weil der Sicherungs-/Zählerkasten im Treppenhaus (Keller) angebracht ist und damit nicht mehr den aktuellen Brandschutzbedingungen entspricht. Deshalb dürfen keine Erweiterungen vorgenommen werden; es besteht nur Bestandsschutz. Möchte ich meine Steckdose in der TG haben, muss entweder der Schrank brandsicher eingemauert oder in einen anderen Kellerraum (mit Brandschutztür) umgezogen werden!

Noch warte ich auf die endgültige Aussage vom Elektriker, ob es nicht doch noch andere Lösungen gibt, aber ich sehe schwarz, zumindest in nächster Zeit einen Anschluss in der TG haben. Selbst wenn ich diese Baumaßnahmen selbst bezahlen würde, so brauche ich sicher wieder die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und die kann ich mir dann im Mai 2016 holen …

Hier meine Überlegungen, die auf den gemachten Erfahrungen mit meiner Installation basieren:

  • Ein Gesamtkonzept ist eine feine Sache und wird mit zunehmender Beliebtheit der Elektromobilität in einer grossen Wohnanlage sicher einmal nötig sein (Lastmanagement, optimale Nutzung von allgemeinem Eigentum etc.)
  • Ab wann aber ein solches Gesamtkonzept wirklich Sinn macht, ist ziemlich unklar und hängt ua auch stark von den Gegebenheiten wie bestehende Strominstallationen, Kaufkraft der Eigentümer, Affinität zum Thema usw. vor Ort ab. Zudem bin ich mir nicht sicher, wer ein solcher Konzept ausarbeiten könnte (Hauselektriker, Versorger, unab. Ingenieurunternehmen?)
  • Die Ausarbeitung eines Konzepts kann nicht vom Antragsteller finanziert werden, sondern von der EG. Damit müsste die EG über die Erstellung abstimmen und ein Budget sprechen. Ob du dafür eine Mehrheit findest? Nachdem das Konzept steht, müsste die EG ja dieses annehmen, also wieder eine Abstimmung. Bei uns hätte das im besten Fall ein Jahr gedauert :open_mouth:
  • Der Pionier sollte nicht wegen dieser fehlenden (und irgendwann sicher notwendigen) Grundlage bestraft werden.

Mein Vorschlag (aus 300 km Entfernung :wink: ): An der Versammlung den Antrag unterstützen. Nach dem Abstimmung ad-hoc das Thema Gesamtkonzept aufbringen und ein paar „Mitstreiter“ suchen, die die ersten Abklärungen dazu machen können. Den Antragsteller kann man ja vorab bitten, mit seinen Erfahrungen aus der Installation an diesen Vorabklärungen mitzuwirken.

Hilft das etwas?

Ich würde auf keinen Fall ein noch nicht akutes Problem zur Barriere für die Anschlüsse machen die problemlos sind. Wenn der erste 22kW haben möchte und nicht bekommen kann ist es Zeit. Evtl. könnt ihr ja vereinbaren das in dem Fall die Kosten für eine Erweiterung des Hausanschlusses auf die Nutzer von 22kW Anschlüssen (oder 11kW) umgelegt werden. Wenn es so viele werden das es akut wird dann ist der Divisor ja auch groß.

Keine Möglichkeit einen Antrag zwischen den EG-Versammulungen mit Zirkularbeschluss zu erwirken? Was sagt euer Reglement dazu? In der Schweiz musst du 100% der Stimmen haben, wenn es im Regl. nicht anders aufgeführt ist. Da musste ich durch, denn sonst hätte ich bis Februar 16 warten müssen… und mein MS kommt im August :wink:

Ein paar Anmerkungen von mir:

  • Die Idee eines Miteigentümers, als Reaktion auf meinen einzelnen Antrag ein Gesamtkonzept vorzuschlagen, hat die Fertigstellung meiner Lademöglichkeit um ca. 18 Monate verzögert.
  • Ich muss zugeben, dass die Installation als ganzes dadurch erheblich gewonnen hat. Sie hat mich aber auch erheblich mehr Geld gekostet, als das bei einer Einzelinstallation der Fall gewesen wäre, und wenn sich nicht in absehbarer Zeit noch mindestens drei weitere Nutzer finden, bleibe ich auf diesen Kosten sitzen.
  • Im Moment bin ich auf absehbare Zeit der einzige, der auch nur entfernt an dem Thema interessiert ist. (Anm.: Daher lade ich selbstverständlich zurzeit auch mit 22 kW, obwohl das „Gesamtkonzept“ nur 11 kW pro Ladeplatz vorsieht. Ich kann meine Wallb-e aber ggf. dauerhaft auf 11 kW drosseln, sollte das erforderlich werden.)
  • Entscheidend für ein Gesamtkonzept ist die Skalierbarkeit: Der wesentliche Teil der Kosten darf erst entstehen, wenn weitere Nutzer aufspringen, sonst ist es für den ersten Nutzer allein nicht zu stemmen, und für eine gemeinschaftliche Finanzierung sicher auch kein Konsens zu finden.
  • In meinem Fall wurde die Ausarbeitung des Konzepts von einem sehr begeisterungsfähigen Elektrikermeister vorgestreckt. Wäre das nicht der Fall gewesen, wären die Kosten für die Ausarbeitung selbstverständlich zu meinen Lasten gegangen, wie auch die gesamte Installation. Jedes Zögern meinerseits im Hinblick auf die Übernahme der Kosten hätte das Projekt auf der Stelle scheitern lassen.

Das ist ja großer Mist. Nicht-separierte Zählerkästen im UG eines Treppenhauses dürften öfter installiert worden sein. Bei einer Wohnanlage mit exakt dieser Bausituation in Heidelberg hatte ich vor 15 Jahren ein Kabel (einphasig) zum TG-Stellplatz verlegen lassen. Jetzt kann man ja auch keine Dach-PV-Anlage mehr anschließen.