In den USA könnte ich mir das durchaus vorstellen wenn es darum gehen wird, die 7500$ Steuernachlass zu bekommen oder eben nicht mehr. Da wird der ein oder andere gerne mal einen Teil der bis zu 7500$, die ihm entgehen würden, in eine frühere Reservierung investieren.
Der User Teslanomics bei YT macht darübr bald ein Video, er will noch einen Anwalt befragen.
Aber Achtung, die Aussagen dürften dann nur für die USA zutreffen.
So wird es leider sein.
Wenn Tesla einen „Handel“ mit Reservierungen verhindern wollte, könnten sie aber auch die SC Nutzung für diese Fahrzeuge untersagen. Dann wären die ebay Preise nicht mehr meßbar.
Die SC Nutzung können sie kaum untersagen. Was sie aber machen könnten, sofern es ein Frei-Kontingent, z.B. 400Kw im Jahr, gibt, dass dieses nicht übertragbar ist. IMHO der einzige Hebel, den Tesla hier ansetzen kann.
Technisch kann Tesla eine solche Nutzung natürlich untersagen, das Auto meldet sich vorher mit seiner Seriennummer bei Tesla an und dann erst schaltet der Computer die Ladung frei. Wie das juristisch aussieht, ist eine andere Sache. Sie könnten in die Kaufverträge entsprechende Klauseln reinschreiben.
Ich denke mal, man wird bei Verkauf eines Model 3 vor einer bestimmten Frist Tesla darüber informieren müssen und bei guter Erklärung wird es dann kein Problem sein. Ich denke, in 2 bis 3 Monaten wird das erste Model 3 auf dem freien Markt auftauchen, ob es dann zum Kauf kommt, wird spannend…
Tesla braucht sich nur bei der Bestellung von bevorzugten Reservierern (Mitarbeitern, MS/MX Besitzern, …) unterschreiben lassen dass das Auto nicht innerhalb von 6 Monaten zu einem höheren Preis als dem Kaufpreis, oder an Familienfremde verkauft werden darf.
Wenn Du das nicht unterschreiben willst dann musst Du Dich halt in die normale Schlange einreihen.
Oder die zum Wagen hinterlegten Zahlungsoptionen im „mytesla“ Konto dürfen 12 Monate nicht geändert werden. Der Besteller zahlt 1 Jahr lang Supercharging und die Blockiergebühren
Im Ernst: Bei der Ende 2018 erreichten Produktionsrate macht eine frühe Reservierung nur wenige Wochen Unterschied aus. Und wir werden inzwischen Teslas angekündigte Fabrik-Neubauten in Europa diskutieren.
Das wird m. E. so nicht funktionieren, jedenfalls nicht ggü. Verbrauchern im Sinne des BGB und erst recht nicht (wie du implizierst) in AGB.
Die „personengebundene“ Reservierung ist aber rechtlich wohl in Ordnung - ich frage mich aber gerade, warum die Zulassung auf eine andere Person als den (vermeintlichen) Käufer nicht möglich sein sollte, d.h. Kauf usw. über Reservierer, Zulassung dann aber auf den (echten) Käufer.
[quote="FrankfurterBub"ich frage mich aber gerade, warum die Zulassung auf eine andere Person als den (vermeintlichen) Käufer nicht möglich sein sollte, d.h. Kauf usw. über Reservierer, Zulassung dann aber auf den (echten) Käufer.[/quote]
Eben, das wird auf jeden Fall gehen.
Die Frage ist nur, welche Hürden sich Tesla dabei überlegt. Das Goodie für die Schlangensteher vom 31. März 2016 ist ja immernoch offen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass zumindest dieses dann verfällt.