[Biete] Tesla 2020 Model 3 Performance + FSD grau, 34.000km, Interior Schwarz

Tesla 2020 Model 3 Performance inkl. Full Self Driving Paket (alle Optionen, inkl. der Option für zukünftige Hardware-Aufrüstungen von Tesla).

Verkauf von privat
EZ 12/2019
34.000km
Aus 1. Hand & stets gepflegt! Keine weiteren Vorbesitzer.
Ich bin kein Händler. Der Wagen wurde als Geschäftswagen genutzt und ich kann daher eine Rechnung mit MwSt. erstellen. Aber ich biete keine weitere Garantie außer der Tesla Garantie, da ich kein Händler bin.

Akku immer in idealem Ladezustand gehalten - daher sehr guter Zustand. Nur geringer Anteil Schnelladen, viel schonendes 11kw laden.

inkl. Original Tesla schwarzen Performance Felgen in sehr gutem Zustand.

Nur 34.000km aktuell. Auch innen stets gepflegt.

  • getönte Seitenscheiben Rücksitze (inkl. Unterlagen)
  • Türen vorne als Bordsteinleuchten LED mit „T“ Logo
  • Türen hinten als Bordsteinleuchten LED mit „X“ SpaceX Logo

Verkauf wegen Umstieg auf Model Y.

Höchstgeschwindigkeit 261 km/h
0–100 km/h in 3,3 Sekunden

Aufgrund eines fremdverschuldeten Unfallschadens am Auto (in geparktem Zustand wurde die vordere linke Seite beschädigt) wurde die Karosserie hier von Tesla hier komplett mit Neuteilen repariert. Somit ist der Wagen wieder in perfektem Zustand. Alle Unterlagen hierzu liegen selbstverständlich vor.

Die Bilder sind nach der Reparatur mit Neuteilen gemacht und zeigen den aktuellen sehr guten Zustand des Wagens.

Übergabe und Ansicht gerne persönlich in Berlin möglich.

Verkaufspreis: 45.000 Euro
Verkauf von privat


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Net bös gemeint, MwSt ausweisbar und Privatverkauf geht nicht.
Bei einem Gewerbeverkauf muss Impressum rein.

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Hi @AirFrance, da bin ich verwirrt, es ist so: Ich bin KEIN Händler, aber selbstständig tätig. Ich kann die MwSt ausweisen auf einer Rechnung. Aber ich bin eben kein Händler.
Dachte, das wäre dann so alles richtig.

  • habe dennoch Impressum eingefügt, just to be safe *

Auch wenn du kein Händler bist, der Wagen läuft gewerblich, daher ist der Verkauf nur „gewerblich“ möglich, egal ob du Auto- oder Bleistifthändler bist. Willst du den privat verkaufen - dann musst du den aus dem Gewerbe rauslaufen und dann keine MwSt ausweisbar. Sollte ein privater Deutscher das Auto kaufen, kannst du Haftung nicht ausschließen

P.S. wenn es dein Impressum ist, dann würde ich mal ganz ganz schnell rechtliche Beratung einholen. Just2cents. Kann teuer werden.

ISSO…

Und an die Garantie denken! Die kann man bei gewerblichem Verkauf nicht ausschließen. Und wenn Tesla keinen Bock hat geht die Verantwortung aus der mittlerweile einjährigen Beweislastumkehr auf den gewerblichen Verkäufer über.

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Nein, eine Garantie muss niemand geben, ist eine freiwillige Angelegenheit.
Aber Gewährleistung ist in diesem Fall natürlich vom Verkäufer rechtlich verpflichtend.

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Meinst Du die Sachmängelhaftung?

Es geht mir nicht um Spitzfindigkeiten, sondern um die Tatsache, dass der MwSt-ausweis nicht nur Vorteile hat. Für einen Gewerbetreibenden ist das natürlich lecker, weil man die MwSt auch beim Gebrauchten durchreichen kann. An Privat verkauft, hat der MwSt-ausweis aber eben auch Nachteile, die der Verkäufer dann komplett übernimmt. Zwischen Gewerbetreibenden kann man die Sachmängelhaftung dann auch wieder ausschließen. Da ich aus anderen Beiträgen schliessen muss, dass einige „Gewerbetreibende“ nicht einmal wissen, wie bei WKDA eine korrekte Rechnung aussehen muss, sollte man dieses Thema eventuell irgendwo etwas ausführlicher behandeln.

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Update- Verkauf von privat ohne MwSt

@AirFrance habe es als privat Verkauf aktualisiert.
Impressum ist anwaltlich geprüft, aber vielen Dank!

Fahrzeug würde eigentlich ziemlich gut für mich passen, leider gefällt mir die Farbe nicht.
Ich wünsche aber viel Erfolg!

Ich neige dazu den korrekten Begriff zu verwenden:
Gewährleistung §365 BGB

In den Fahrzeugmarkt verschoben.

Bitte was?
Selbstverständlich kann ein Gewerbetreibender ohne Garantie verkaufen. Die Garantie ist ein freiwilliges Herstellerversprechen. Ob diese an Dritte übertragbar ist, sei dahin gestellt.
Einzig die Gewährleistung darf bei einem gewerblichen Verkauf nicht ausgeschlossen werden. Das dann auch zum Thema Beweislastumkehr, diese gilt im Gewährleistungsrecht.

Wie hoch war denn der Schaden?
In einem anderen Thread war immer mal die Rede von einem Totalschaden?
Wurde denn am Akku was beschädigt oder getauscht?