Hallo,
habe zum Spaß meinen nochmal Konfiguriert nun kommt Bestellgebühr 100 € ?
Ist das neu ?
Ich habe noch 1000 € angezahlt
Gruß Heizi
Hallo,
habe zum Spaß meinen nochmal Konfiguriert nun kommt Bestellgebühr 100 € ?
Ist das neu ?
Ich habe noch 1000 € angezahlt
Gruß Heizi
Das ist mindestens seit der Möglichkeit den Cybertruck vorzubestellen so.
Ich hab noch 2000€ angezahlt
Das ist gefühlt seit Montag so.
Letzte Woche waren es noch 1000,-
Das diese „Gebühr“ aber nun nicht mehr zurückerstattet wird, bei Stornierung, ist aber schon neu, oder ?
Soweit ich weiß ist durch das Fernabsatzgesetzt keine Bestellgebühr möglich, die nicht zurückerstattet wird bei Rücktritt.
Das ist so pauschal nicht korrekt. Übrigens gibt es das Fernabsatzgesetz schon seit 2002 nicht mehr. Die Regelungen finden sich seit Januar 2002 im BGB.
Etwas irreführend, das Ganze. Mal ist von Anzahlung die Rede, mal von nicht erstattbarer „Gebühr“.
Manchmal fragt man sich schon, ob Tesla der Wettbewerbszentrale vielleicht schon der Einfachheit halber Einzugsermächtigung erteilt hat…
Ist eigentlich das 7-tätige Recht zur Rückgabe auch entsorgt worden?
Wie ist es denn dann korrekt ? Ich dachte, nur wenn es sich um einen individuell angefertigten Artikel/ Dienstleistung handelt, kann der Rücktritt verweigert werden bzw. Anzahlung einbehalten werden, nicht aber bei Standartware mit wenig Konfigurationsmöglichkeiten wie das Model 3.
Ist alles nicht so einfach. Es kommt u.a. auch darauf an, ob der Käufer Verbraucher ist oder falls er (auch) Unternehmer ist, ob er für sein Unternehmen bestellt und falls nicht, wer das wie beweisen muß und und und…
Wie könnten ja den Fall des Privatläufers anschauen.
Ich hatte mal ein Model S auch über die Homepage von Tesla gekauft - mitgeschickt wurde ein Vertrag, der offensichtlich für den Verkauf in der Filiale bestimmt war - manchmal schon etwas merkwürdiger Umgang von Tesla in rechtlichen Belangen…
Die 100 EUR sind als Anzahlung zu sehen (Zug-um-Zug-Geschäft). Kommt das Geschäft nicht zustande, muss sie zurückgezahlt werden, jedoch abzüglich entstandener Aufwände auf Seiten von Tesla. Das Prüfen der Bestellung durch einen Mitarbeiter, ggf. Anruf beim Kunden, um Fragen zu klären etc. kann schon auf gut 100 EUR kommen.
Angesichts der großzügigen Rückgaberegelungen von Tesla sehe ich da aber kein Streitpotential.
Die 100 EUR sind als Anzahlung zu sehen (Zug-um-Zug-Geschäft). Kommt das Geschäft nicht zustande, muss sie zurückgezahlt werden,…-
Angesichts der großzügigen Rückgaberegelungen von Tesla sehe ich da aber kein Streitpotential.
Von den großzügigen Rückgaberegelungen von Tesla finde ich aktuell auf deren Homepage nichts mehr. Du?
. jedoch abzüglich entstandener Aufwände auf Seiten von Tesla
Bist Du Dir da sicher ? Normalerweise ist das nicht der Fall. Eine nicht erstattbare Bearbeitungsgebühr für den Händler wäre mir neu.
Früher waren es ja mal 2000 Euro, die wurde im übrigen bei mir damals anstandslos zurückgezahlt.
Ich bin auch für eine gewisse Großzügigkeit - erwartet das aber auch dann von beiden Seiten - das ist aber ein anderes Thema und soll an geeigneter Stelle diskutiert werden
Von den großzügigen Rückgaberegelungen von Tesla finde ich aktuell auf deren Homepage nichts mehr. Du?
Siehe Screenshot.
@geko ok, danke.
Steht doch klar dort: volle Rückerstattung.
Steht doch klar dort: volle Rückerstattung.
Ja. Also verstehe ich das jetzt richtig:
Stornierung vor Auslieferung - die 100€ sind weg.
Rückgabe innerhalb 7 Tagen nach Auslieferung - alles wird erstattet, inkl. der 100€.
Davon, dass die 100 EUR weg sind, lese ich bei Tesla gar nichts.