Hallo,
ich habe Erstzulassung 10.09.2021. Währe die Mindesthaltedauer von 6 Monaten dann schon exakt am 10.03.22 erreicht? Oder kann ich erst ab 11.03.22 verkaufen?
Danke für einen korrekten Tipp ;-))
Grüße
Hendrik
Hallo,
ich habe Erstzulassung 10.09.2021. Währe die Mindesthaltedauer von 6 Monaten dann schon exakt am 10.03.22 erreicht? Oder kann ich erst ab 11.03.22 verkaufen?
Danke für einen korrekten Tipp ;-))
Grüße
Hendrik
Eine immer wiederkehrende Frage…abmelden (und darum geht es) darfst Du frühestens am 11.03.
ich bedanke mich für die schnelle Info…
Als ob es auf den einen Tag an kommt …
Ohhh… leg dich nicht mit dem Staat an wenn es um Fristen geht.
Da ist ein Strafbefehl schneller in der Post als Du gucken kannst.
Mein Post bezog sich nicht auf die Entscheidung vom Staat, sondern ging an den Threadersteller
Dann behalt ich das Auto eben einen Tag länger, wo ist das Problem …
Ach so, ja das stimmt natürlich
es geht ums Geld, umso früher kann man den nächsten kaufen !!!1111
Ernsthaft? Wegen einem Tag?
Das sind dann wahrscheinlich auch die, die beim Lidl ständig Strom schnorren müssen, weil, es geht ja ums Geld