Basler Versicherung: Kündigungen/Prämienerhöhung

Nö sicher nicht. Habe gerade Beitrag dahingehend geändert :smiley:

Nein, ich bin seit März 2015 bei der Basler, bis September 2016 mit meinem P85D, dann Fahrzeugwechsel. Beitrag unverändert.

Grüße SuCseeker

Fremont.

Bitte. Freemont ist ein Modell von Fiat.

Richtig.Sorry.

youtube.com/watch?v=Pp9nmsuhz0U

So.
Und nun klärt sich der Rest auch noch:

Bernd Schmitz, der wohl ganz zufällig vor einer halben Stunde das Vergleichsdokument zugunsten von EMover ins Netz gestellt hat ist wiederum Partner von
schmitz-horn.de/service/impressum/

Und die wiederum kreieren Emover.
schmitz-horn.de/sonderkonzepte/#1#c2390
Man sollte besser Arbeiten, wenn man versucht Diskussionen zu seinen Gunsten zu beeinflussen.

Übel.

Ich hoffe nur, das hier nicht versucht wird neue Fristen zu schaffen, wenn der VN sich darauf verlässt und in den nächsten Tagen keinen Wiederspruch gegen die an ihn ergangene Rechnung einlegt.

In meinem Rechtsverständniss ist es unerheblich, wer den Vertrag vermittelt hat.
Der Vertrag wurde mit der Basler ausgehandelt. Soweit ist die DGVO dann auch am Verkauf / Vermittlung der einzelnen Verträge beteiligt gewesen und hat, was üblich ist, dann auch eine Provision kassiert.
Die Verträge im einzelnen sind dann für meine Begriffe aber mit jedem einzelnen Versicherungsnehmer gemacht worden.
Ansonsten hätten wir keine Schreiben direkt von der Basler erhalten. Sie wissen also, wer im einzelnen der VN ist.
Somit müsste die Basler, egal was jetzt behauptet wird, alle Erhöhungen / Kündigungen direkt mit dem VN kommunizieren.
Laut Versicherungsbedingungen eben bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres.

Ich schließe daraus, das die Zeit verstrichen ist, der Beitrag für nächstes Jahr unverändert bleiben muss und eine Erhöhung frühestens in 2018 greifen kann. Fristversäumnis.

Rechnung ist raus, wer keinen Wiederspruch einlegt hat die Erhöhung am Hals.

Wie gesagt … mein Rechtsverständnis

So, gerade der zweite Rückruf der Basler: Man zieht sich auf die Rolle der DGVO zurück und sagt, man könne mir keine anderen Bedingungen anbieten. Habe noch nicht mit der DGVO gesprochen, kontaktiere jetzt erstmal meine RS-Versicherung.

[url]http://mychal-massie.com/premium/wp-content/uploads/2014/01/shoots-self-in-foot.jpg[/url]

Volker wirkt heute irgendwie gereizt… War Herr Marschmeyer eigentlich schonmal in Freemont? :wink:

[Sorry für OT]…

:arrow_right: Berlin?!

Eine Rechnung über einen falschen Betrag begründet doch keine Vertragsänderung, auch wenn kein Widerspruch erfolgt. Anders könnte es vielleicht aussehen, wenn man den falschen Rechnungsbetrag vorbehaltlos bezahlt. Dann könnte das vielleicht als konkludente Zustimmung zu einer Vertragsänderung gewertet werden. Bin aber ebenfalls kein Jurist, also auch meine Äußerung bitte mit Vorsicht genießen.

Trotzdem ist es sicherlich sinnvoll, der Rechnung zu widersprechen und darauf hinzuweisen, dass der Vertrag zu den alten Bedingungen fortbesteht. Volker.Berlin hat dazu einen in meinen Augen sinnvollen Brief hier im Thread eingestellt.

Bin echt mal gespannt, ob die Basler und die DGVO das auf die Reihe bekommen, ohne als völlig unzuverlässiger Haufen dazustehen. Von uns hat die DGVO jedenfalls keine Vertretungsvollmacht und kann diese der Basler somit auch nicht vorgelegt haben. Damit kann die Basler sich uns gegenüber auch nicht darauf zurückziehen, dass sie der DGVO gegenüber die Preiserhöhung rechtzeitig angekündigt hat.

Gibt es hier irgendjemanden, der die DGVO bevollmächtigt hat, Erklärungen des Versicherers für den Versicherungsnehmer entgegen zu nehmen?

Gruß Mathie

Ja, sorry. Bin eigentlich gut drauf, aber meine Zungenspitze brauchte gerade mal ne Pause vom Draufbeißen. Eine gewisse Toleranz gegenüber Tippfehlern ist in einem Forum natürlich unerlässlich, aber bei Eigennamen bin ich empfindlich, egal ob Orte oder Personen.

Offen gestanden, ich habe keine Ahnung, was ich vor drei Jahren unterschrieben habe. Möglich wär’s.

Du hast sicherlich Recht, aber wenn das Forum Spielball von Profitstreben wird, sollte man sich nicht mit Spitzfindigkeiten aufhalten.
„Xpel Gate“, nun die Versicherungen, der Sauberkeitsfimmel bei Inhalten sollte im Eigeninteresse sein.

Dann würde ich die Basler doch mal bitten, die Vollmacht der DGVO vorzulegen, mit der Du die DGVO zum Empfang von Erklärungen des Versichichers bevollmächtigt hast.

Außerdem würde ich der DGVO eine schriftliche Zusammenfassung des Telefongesprächs schicken, sonst behaupten die noch, wenn es doch zum Rechtsstreit kommen sollte (was ich immer noch für unwahrscheinlich halte), dass ihr am Telefon was ganz anderes besprochen habt. Das dies ggf. vor Gericht nützlich sein kann, weiss ich aus Erfahrung.

Mein laienhafter Vorschlag für den Brief wäre ungefähr folgender:

"Sehr geehrte® [konkreter Name des Gesprächspartners]

vielen Dank für Ihren freundlichen Anruf vom 16.12.2016. Der guten Ordnung halber möchte ich den Inhalt des Gesprächs wie folgt zusammenfassen:

Darüber hinaus möchte ich Sie bitten, mir zu erläutern, auf Basis welcher Dokumente Sie zu dem Schluss kommen, die DGVO sei vom mir bevollmächtigt Erklärungen von Ihnen für mich anzunehmen. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Dokumente in Kopie zu.

Abschließend möchte ich noch einmal festhalten, dass der Versicherungsvertrag für mein Fahrzeug XX-YY123E auch für 2017 unverändert fortbesteht und dass ich sie auffordere alle Erklärungen bezüglich dieses Vertrags direkt mir gegenüber bzw. gegenüber einem von mir ggf. noch zu bevollmächtigenden Anwalt abzugeben, nicht jedoch ggü. der DGVO."

Wenn jemand hier noch jemand mit mehr Fachwissen etwas korrigieren möchte, dann immer gerne! Ich poste nur als Laie, der beruflich in einer Branche unterwegs ist, in der man öfters mit Juristen zu tun hat.

Bin mal gespannt, ob die Basler sich traut den Mist, den sie Dir offensichtlich am Telefon erzählt hat, auch denjenigen, die schriftlich der Rechnung widersprochen haben, in Papierform zukommen zu lassen. Falls wir in der Firma was von der Basler oder der DGVO hören, poste ich hier eine Info!

Gruß Mathie

Habe heute auch die Rechnung über 1238 EUR bekommen.
EZ am 29.12.2015 und keinen Schaden in diesem Jahr.
Werde wie Volker.Berlin auch widersprechen.

Ich habe gestern eine Rechnung über 1.248,- bekommen und werde ebenfalls widersprechen!
Bin am 01.01.2016 zu Baseler/DGVO gewechselt, nachdem in 2015 die Gothaer so was ähnliches abgezogen hatte (wollten von 850,- auf 1.230,- erhöhen - allerdings fristgerecht schon im November).
Ich hatte bei der Baseler keinen Schaden und verstehe witzigerweise die 10,- Differenz nicht ganz (bei den meisten wohl Erhöhung auf 1.238,- und bei mir auf 1.248,-) und zum anderen nervt es wenn ich nun jedes Jahr diesen Ärger habe, weil die Versicherung keinen Bock mehr hat (Trotz der Gnadenfrist für 2017, welche mir der Widerspruch bringen wird).

P.S. MS 85 (ohne „D“)

Werde definitiv auch widersprechen! Und ob ich die Versicherung wechsel, weiß ich noch nicht.
Mir geht es nicht mal um die 300 Euro, sondern einfach um die Art und Weise der Kommunikation.

Ihr könnt euch einfach nicht vorstellen, wie angepi…t ich deswegen bin. Und das vor Weihnachten. :imp:

Hab für beide Teslas auch die rund 1250 Euro bekommen. Einen Maklervertrag mit der Befugnis, für mich Mitteilungen entgegen zu nehmen, habe ich meines Erachtens mit der DGVO nicht geschlossen. Ich fand dazu jedenfalls weder in den versandten eMails noch auf der Festplatte im Ordner der Versicherung etwas, auch wenn mir die seltsamen ersten beiden Paragraphen irgendwie bekannt vorkommen.

Zwar find ich 300 Euro mehr pro Vertrag mehr jetzt auch nicht so toll. Aber erstens ist die VK dann immer noch günstiger als die TK für unseren Uralt-Audi und zweitens hab ich dieses Jahr soviel Schaden verursacht, dass ich da die nächsten 40 Jahre 300 Euro mehr zahlen kann und sie machen immer noch keinen Gewinn mit mir. Ich denke daher, dass ich jetzt kein großes Aufhebens machen und die 300 Euro schlucken werde. Wenn nicht dieses Jahr, dann käme die Erhöhung spätestens im nächsten und die 600 Euro sind dann mein Beitrag zur Regulierung meines Schadens und zur Stressminimierung. Auf den Papierkrieg hab ich keine Lust.

Die Itzehoer versichert übrigens schon lange Elektroautos zu sehr günstigen Konditionen - nur Tesla war bis vor kurzem außen oft vor, da man bei 100.000 Euro netto eine Kappung einzog. Was teurer war, wurde nicht versichert. Die Tarife wurden bei Itzehoer aber auch schon mehrfach erheblich nach oben angepasst. Die VK ist aber auch immer noch günstiger als - tada - die TK für unseren Uralt-Audi. :slight_smile:

Übrigens gabs von Basler die Reparaturfreigabe über 23.000 Euro für meinen Tesla binnen weniger Stunden. Da war auch die Werkstatt positiv überrascht. Es ist also nicht alles so chaotisch wie bei der Vertragsabteilung.

Das ist doch sowas von Latte. Die können nicht einseitig jetzt mal so die Fristen ändern. Maßgeblich sind die Bedingungen. Demnach hätten sie bis Ende November eine Erhöhung ankündigen müssen. Haben sie nicht, haben sies verdaddelt für das neue Beitragsjahr.
Da gibt’s nix mit einer neuen Frist.