Basler Versicherung: Kündigungen/Prämienerhöhung

Mit dem Betrag von wolfistesla für 2017 hätte ich mich auch angefreundet - allerdings sind es bei mir 1248,01 und es bleibt dabei, in den AGB steht 30 Tage und die sind einseitig durch die Gesllschaft/Vermittlergemeinschaft nicht eingehalten worden.

Bin gespannt und würde es auch wie die Gallier machen… :slight_smile:

Mein Ziel ist es, mein MS im nächsten Jahr zum gleichen Kurs zu versichern wie bisher. Denn die Beitragserhöhung wurde zu spät kommuniziert.
Wenn dann im nächsten Jahr eine Beitragserhöhung (fristgerecht) angekündigt wird, kann ich mich immer noch in Ruhe nach anderen Angeboten umsehen und ggf. wechseln.

Genau so! Wenn es im November eine Ankündigung gegeben hätte mit „alt-gegen-neu“ und einer Begründung, so wie es jede Versicherung macht, die ich bisher hatte und da ging es um ganz andere Jahresummen (ich meine einen Bruchteil von dem, über was wir hier sprechen) dann hätte ich mich auf dem Markt umsehen können und dann entscheiden. So bin ich damit absolut nicht einverstanden. Was machen? Andere Versicherung suchen, selbst wenn die teurer wäre, nur um zu zeigen dass ich als Kunde nicht alles mitmache oder Tesla verkaufen.
Übrigens, telefonisch bekomme ich von der Basler keine Auskunft oder Rückruf, das Thema Tesla liegt jetzt bei einem speziellen Mitarbeiter (der natürlich so speziell ist, dass man nicht einfach mit ihm telefonieren kann!).

Also das mit Vertrag erstellen hat bei mir jetzt 3 1/2 Monate gedauert, haben jetzt erst eingezogen. Sonderkündigungrecht hat man immer, also wenn das so kommt, wechsle ich und werde gegeb. den Beitrag zurückfordern, einen Titel werde die mit dem Vorgehen nicht bekommen, habe für das eine sehr gute betriebliche Rechtsschutzversicherung…

Aber ich warte erst einmal ab, was da kommt…

Dito.

Was regt ihr euch so auf? Wir haben in der Firma für unseren Tesla einen Vertrag mit der Basler, dieser Vertrag ist von beiden Seiten zu erfüllen. Beide Seiten haben das Recht den, den Vertrag ohne Begründung jährlich bis zum 30.11. des Vorjahres zu kündigen. Darüber hinaus hat die Basler das Recht unter bestimmten Bedingungen den Tarif anzupassen, ohne zu kündigen. die Tarifanpassung muss bis zum 31.11. des Vorjahres bekanntgegeben werden und zwar in der vertraglichen Form. Weder das eine noch das andere ist passiert, also sind beide Seiten auch für das Jahr 2017 an den Vertrag so wie er 2016 bestand gebunden.

Wenn die Basler jetzt aus welchen Gründen auch immer eine falsche Rechnung ausstellt, dann widerspreche ich dieser und sorge dafür, dass die Basler den vertragsgemäßen Betrag erhält und die Versicherung läuft unverändert weiter. Ich gehe davon aus, dass die Basler den Fehler in der Rechnung korrigieren wird.

Gruß Mathie

Hi !

Ich sehe das auch so. Von mir aus sollen sie mir in 2017 kündigen. Aktuell muss aber alles so bleiben, wie es ist. Rechtlich ist mir nur unklar, wer hier wen hätte informieren müssen. Sicher bin ich mir aber darin, dass in jedem Fall ich als Endverbraucher hätte bis zum 30.11. informiert sein müssen, was ich aber nicht war - also sollte alles so bleiben - Punkt !

In 2017 würfeln wir neu !

Ich hatte mich im November auf eine neue Versicherungssuche eingestellt - nix kam - also fertig !

Eine Mafia.
Komplett unserös, sorry.

VHV verlangt knapp € 900,- und ist eine der großen.
EMover/Itzehoher auch komplett unkompliziert und vor allem standardisiert mit immer dem gleichen Ansprechpartner, der bei Nichterreichbarkeit innerhalb 15 min zurückruft.
IMHO ist Basler/DGVO zu klein.Sie können Tesla Schadensfälle nicht über die Masse abfedern.

Weg damit, wechseln.So ein Geschäftsgebaren muß man sich doch nicht antun.

Wie von mir schon geschrieben, die DGVO spielt hier keine Rolle. Sie ist nur der Verkäufer der Versicherung und nicht der Vertragspartner.
Vertragspartner ist die Basler. Ob die schon im November mit der DGVO irgendwas besabbelt haben ist völlig Wurscht.
Es kann rechtlich nichts anderes rauskommen, als das die Beträge für 2017 gleich wie 2016 bleiben. Was ab 2018 passiert werden wir im November sehen, wenn Sie die Frist nicht wieder verpennen.
Mir ist das relativ egal wenn die Schreiben sollten, das die Erhöhung rechtens ist.
Wie fast jeder bin ich Rechtsschutzversichert, auch mit Vetragsrechtschutz, falls das hier überhaupt eine Rolle spielt.

Ich sehe die Sache ganz entspannt :slight_smile:

Hallo,

bei mir auch heute eine Rechnung von der Basler mit der saftigen Erhöhung.

Ich meine wenn bis 1 Monat vor Ablauf keine Beitragänderung bekannt gegeben wurde
läuft der alte Beitrag weiter. Automatische Verlängerung heißt das und das gilt für alle
Vertragsbestandteile. Was nicht automatisch weiterlaufen soll muß gekündigt werden,
das wäre dann eine Änderungskündigung.

Sonst kann ich als Kunde von meinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch machen.
14 Tage vor Fälligkeit ist für beiden Seiten zu spät, für korrekte Beitragserhöhung und Kündigungsrecht.
Bei Formverstößen kann auch eine Nichtgkeit bestehen. (der Änderung, oder dem Änderungswunsch
einer Partei)

Wenn das nicht zufriedenstellend gelöst wird, ist das ein riesengroßer Imageschaden für
die Beteiligten. Die Branche der Versicherer leidet sowieso immer mehr unter Vertrauensverlust.

Ich war glücklich bisher an dem von Tesla vorgeschlagenen Angebot partizipieren zu können.
mich nervte seit Jahren diese orientalische Basar-Mentalität der Versicherungbranche.

Ich werde mal nur den alten Betrag bereitstellen.

Übrigens auf meiner Rechnung steht als Datum " Im Dezember", sowas geht bei einer Rechnung garnicht.
Eine Forderung muß eine Form beinhalten und das heißt z.B. konkretes Datum und konkretes Fälligkeitsdatum.
Das macht keinen seriösen Eindruck

Habe ich gerade online durchrechnen lassen (VK1000/TK150/SB26): 1825,07€

Wie kommst du auf 900€?

On the edge.
Das geht meiner Meinung nach nicht mehr lange.
Da Tesla sich mit den entsprechenden Partnerschaften quasi selbst versichert, kann es durchaus sein, daß hier seitens Tesla keine Channel Marketing oder Partnerschaften mehr angegangen wurden.
Oder Basler sieht keine Rendite mehr.
Oder aber die seriösen Herren von der DGVO wollen bei der Premium Zielgruppe mehr Rahm abschöpfen.
In jedem Fall kündigungswürdig.

Ich habe nun auch einen Rechnung über 1.238,- EUR erhalten. Der Widerspruch geht heute noch raus.

Das ist bei mir genau so. Immerhin geben sie damit schonmal zu, dass sie zu spät ist…

Kam mir auch seltsam vor, aber da Versicherungsleistungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind, weiss ich tatsächlich nicht, wo ich nachschauen soll, ob ein taggenaues Rechnungsdatum notwendig ist. Kenne nur die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine Rechnung und da heisst es dass das Rechnungsdatum angegeben werden muss. Beim Leistungsdatum reicht übrigens auch für die USt eine Monatsangabe (§ 31 Abs. 4 UStDV).

Wo steht denn, was eine Versicherungsrechnung für Angaben enthalten muss? Bei Rechnungen die USt enthalten, weiss ich, dass ich die Zahlung zurückhalten darf, wenn die Rechnung nicht den umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen genügt, aber das gilt für eine Versicherungsrechnung ja gerade nicht.

Gruß Mathie

Kann man die Überschrift ändern?

„Kündigung bzw. satte Beitragserhöhung für Verträge der Basler die über die DGVO abgeschlossen wurden und Geschäftsgebahren der DGVO“

Damit die Internet Suchdienste auch das finden, was was für mögliche Neukunden wichtig ist.

Hattet ihr alle gemeldete schäden?

Ich nicht.

Nein. Ein Mini-Haftpflicht-Schaden, den ich sofort zurückgekauft habe. Bei der Kasko gar nichts.

Nein, und erst seit Ende Juni den Tesla.
Ich bekam auch das Schreiben mit 1238€

Sorry, aber so geht das nicht. Für so ein Geschäftsgebaren würde es in meiner Firma einen Einlauf geben…

Werde auch widersprechen und das SEPA Mandat ebenfalls entziehen. Ich überweise dann selbst den alten Betrag.

Ich hatte auch keinen Schaden.