Mir ist gerade das Herz etwas in die Hose gerutscht.
Ich habe unser Model Y gekauft und meine Frau hat das gut Stück auf sich zugelassen.
Wir wollten jetzt die Bafa-Prämie beantragen.
Sehe ich das in den Förderrichtlinien richtig, dass ab 01.09.2023 Käufer und Halter identisch sein müssen?
Ich war der Käufer des Fahrzeuges, weil ich die Kreditkarte habe. und meine Frau hat die SF-Klassen und hatte die Zeit, daher hat sie das Auto zugelassen.
Aktuell sollte das ja noch kein Problem sein, oder?
Ist es ab 01.09.2023 tatsächlich so, dass wir dann keinen Anspruch auf die BAFA-Prämie hätten? Das kann ja irgendwie auch nicht sein… Oder habe ich hier einen Denkfehler…
Die Frage ist halt, wer sich bei Tesla zum Kauf registriert hat, auf den lautet dann auch die Rechnung. Wenn das seine Frau war und er hat es bezahlt mit seiner KK, ok, ansonsten wenn er auf der Rechnung steht, dann könnte es ein Problem geben, wenn das Auto auf sie zugelassen ist.
Laut den Schilderungen von @Duke_of_Tesla , ist er Käufer des Fahrzeugs = er steht auf der Rechnung. Sonst ergäbe der Thread ja auch keinen Sinn
Mein Hinweis und gleichzeit auch Tipp:
Käufer kann doch ungleich Kreditkarteninhaber sein.
D.h. seine Frau kann Käuferin sein und auf der Rechnung stehen, die (An)Zahlung kann trotzdem über seine Kreditkarte laufen.
(Genau so haben es meine Frau und ich auch gemacht- also meine Frau als Käuferin mit meiner Kreditkarte )
Ich habe gerade den gleichen Fall gehabt: Identisch müssen Halter und Antragsteller sein, der Käufer ist unerheblich, bei Leasing ist der Käufer ja auch die Leasinggesellschaft und der Halter wäre der Antragsteller:
Sofern sich die Erwerberin bzw. der Erwerber von der eingetragenen Halterin/dem eingetragenen Halter unterscheidet, so ist der Antrag immer von der als Halterin bzw. als Halter eingetragenen Person zu stellen. Leasinggeber sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie das Fahrzeug zur Eigennutzung erwerben. Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden.
Edit: Ab 1.09. müssen die Antragsteller Privatpersonen sein und wenn das Auto schon zugelassen wurde, ist das, was am 1.09.23 gültig ist für Euch doch sowieso unerheblich, da das Datum der Antragsstellung wichtig für die geltenden Regeln ist?