BAFA Geschäftsleasing: Fahrzeughalter != Antragsteller

Guten Tag zusammen,

in wenigen Tagen erfolgt die Auslieferung meines M3 SR+ und ich ich befasse mich bereits im Vorfeld mit dem BAFA Antrag, da ich hier bereits gehört habe, dass man für diesen nur einen Versuch hat und sonst die 6.000 EUR futsch sind. :upside_down_face:

Der Leasing-Vertrag läuft über ein Geschäftsleasing über meine GbR. Das Fahrzeug wird jedoch auf mich, als Privatperson zugelassen, da eine Zulassung auf eine GbR nicht möglich ist (keine juristische Person).

Beim BAFA Antrag ist mir bewusst, dass der Antragsteller = Fahrzeughalter sein muss. Hierbei wähle ich entsprechend aus, dass es sich beim Antragsteller um eine Privatperson handelt. Nun habe ich jedoch beim Testweise ausfüllen gesehen, dass eine Fehlermeldung erscheint, wenn ich angebe, dass der Antragsteller eine Privatperson ist, jedoch das gewerbliche Leasing auswähle:

„Der Antrag kann als Privatperson nicht für gewerbliches Leasing gestellt werden.“

Nun bin ich total verwirrt, wie ich hier vorgehen soll. Wenn ich angebe, dass es sich beim Antragsteller um ein ein Unternehmen handelt, dann ist der Antragsteller != Fahrzeughalter. Da der Antragsteller ja das Unternehmen ist und der Fahrzeughalter ich privat. Anders kommt dann aber halt die oben genannte Fehlermeldung. Ich freue mich auf eure antworten.

Edit: nach langer Recherche sehe ich zwei Optionen:

  1. Ich kreuze „Unternehmen“ beim BAFA Antrag an, geben jedoch nur meinen Vor- und Nachnamen an, damit die Daten identisch sind mit dem Namen der Fahrzeugzulassung. Entsprechend wird hier nicht der Name der GbR erwähnt.

KFZ-Zulassung:
Max Mustermann
Musterstr. 5

BAFA Antrag:
Name der Organisation: Max Mustermann
Vorname: Max
Nachname: Mustermann

  1. Ich versuche bei der KFZ-Zulassung einen Vermerk auf die GbR zu machen und gebe entsprechend im BAFA-Antrag ebenfalls die GbR an.

KFZ-Zulassung:
Mustermann und Muserfrau IT GbR
Max Mustermann
Musterstr. 5

BAFA Antrag:
Name der Organisation: Mustermann un Musterfrau IT GbR
Vorname: Max
Nachname: Mustermann

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Kleines Update: Nach langer Recherche bin ich nun über eine „Ausnahme“ verwirrt:

„(…) Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. Die Ausnahme hiervon stellt das Mitarbeiterleasing dar, wobei ein Unternehmen ein Fahrzeug durch gewerbliches Leasing erwirbt und die Zulassung auf einen Mitarbeiter erfolgt. (…)“

Zwar wäre ich in diesem Fall kein Mitarbeiter, sondern Gesellschafter des Unternehmens, finde ich jedoch, dass dies eine zutreffende Ausnahme für meinen Fall wäre.

Entsprechend könnte der Antragsteller das Unternehmen sein und der Fahrzeughalter eine andere Person, also ein „Mitarbeiter“ des Unternehmens (ich).

Problem ist leider, dass ich hierbei überhaupt keine Referenz habe, ob dies funktionieren kann und auf „gut glück“ versuchen ist auch etwas riskant, da es hier ja schon um eine recht große Summe geht.

machst du einen Fehler bei der Bafa und der Antrag wird abgelehnt ist im schlimmsten Fall die Förderung für dieses Fahrzeug für immer Verloren.
In diesem Fall würde ich mich nicht auf Forenmeinungen verlassen sondern jemanden Fragen den man im Zweifel auf Schadenersatz verklagen kann wenn er Mist baut: z.B. dein Steuerberater. Am besten du erteilst Ihm einfach eine Vollmacht zum Ausfüllen des Antrags, den Antrag ausfüllen sollte er nciht zu viel Geld verlangen.

Falls du keinen StB hast, dann halt variante zwei: Du Fragst beim Bafa an - die sind zwar leider gerade gut belastet und sicher nicht glücklich über Extra anfragen - aber wenn es hier halt nicht eindeutig ist, dann sollen die Dir helfen.

Moin Ascena!

Ich stehe im moment vor dem selben Problem. Hast du es gelöst? Wenn ja dann wie?

Danke im Vorraus :slight_smile:

@Laith es freut mich sehr, dass ich dir möglicherweise die Kopfschmerzen und die verzweifelte Suche ersparen kann. Mein BAFA-Antrag wurde nämlich ohne Probleme genehmigt. :heart_eyes:

Bei der Option „Handelt es sich beim Antragsteller/in um den Fahrzeughalter“ habe ich „Nein“ angekreuzt. Denn der Antragsteller war die Firma, aber der Halter war ich als Privatperson. Das wurde so ohne Probleme genehmigt!

Bei Fragen, melde dich gerne bei mir.

Oh super, das Freut mich für dich und danke für die schnelle Antwort. :slight_smile:

Welche von deinen zwei Möglichkeiten hast du denn von oben genutzt?

Ich stehe vor dem Problem:
Firma ist GbR
Adresse der Firma ist zugleich ist meine Privatadresse
Fahrzeug ist auf meinen Namen zugelassen, aber auf Firmenadresse welche ja zugleich meine Privatadresse ist :slight_smile:.

Ich wähle oben Unternehmen aus und bei Name der Firma meinen Namen oder Firmennamen?

Moin ihr beiden @Ascena @Laith , seid ihr schon schlauer geworden?
Wir haben ein ähnliches Problem und zwar:

  1. Ist es möglich, dass ein gekaufter Firmenwagen, der im Betriebsvermögen aufgenommen werden soll, auf mich (AN) als Halter zugelassen wird und somit auch mein Ortskürzel auf dem Verkehrszeichen steht und dennoch alles andere vom Arbeitgeber bezahlt wird, sprich Versicherung, Benzin und so weiter und für ihn auch keine Probleme bei der Abschreibung/Steuer etc. entstehen?

  2. Oder kann man z.B. auch mehrere Halter eintragen? Oder ist Halter =/ Besitzer und daher ist es eigentlich eh egal?

  3. Eine weitere Frage ist, ob es da sonst auch Probleme mit der BAFA geben könnte und der Wagen zwingend auf die Firma zugelassen werden muss.

Auch dieser Satz hier sorgt ein bissl für Verwirrung:
„(…) Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. Die Ausnahme hiervon stellt das Mitarbeiterleasing dar, wobei ein Unternehmen ein Fahrzeug durch gewerbliches Leasing erwirbt und die Zulassung auf einen Mitarbeiter erfolgt. (…)“
…wobei ein Unternehmen ein Fahrzeug durch gewerbliches Leasing erwirbt. Wir leasen ihn ja nicht. Die Firma hat ihn gekauft und ich kriege ihn dann als Mitarbeiterleasing überlassen.

Wenn der Wagen auf dich zugelassen werden soll, müsstest du auch den Antrag stellen.

Die Überweisung kann auf das Konto der Firma erfolgen.
Dann wäre nur noch zu klären, wie die Buchhaltung das buchen kann.

Hmm, sieht auf dem Screenshot oben anders aus. Und da die Rechnung auch auf die Firma läuft, müsste die Firma auch den Antrag stellen.
Dann kann man dort auswählen (s.o. Screenshot) ob es sich beim Antragsteller auch um den Fahrzeughalter handelt. Hier würde man nein anklicken und dann meine Kontaktdaten angeben. So müsste es ablaufen. Nur was mich abschreckt ist die Passage „(…) Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. Die Ausnahme hiervon stellt das Mitarbeiterleasing dar, wobei ein Unternehmen ein Fahrzeug durch gewerbliches Leasing erwirbt und die Zulassung auf einen Mitarbeiter erfolgt. (…)“
Wir haben das Fahrzeug ja gekauft und nicht geleast. Eigentlich sollte das aber ja keinen Unterschied machen für die Bafa, vielleicht ist die Formulierung auch einfach nicht eindeutig gewählt worden.

Auf der BAFA Website steht:

antragsberechtigt ist derjenige, auf den das Fahrzeug erstmalig zugelassen wird, nicht der Erwerber (sofern diese sich unterscheiden).

Der jenige der im Fahrzeugbrief steht, muss den Antrag stellen.
Wer in der Rechnung steht ist nicht relevant.

Wie gesagt, das Antragsformular sagt und zeigt etwas anderes:

Wenn es ein Geschäftsleasing ist, dann wird es bei der Bafa auch auf die GbR gemeldet, mit dem Halter als Ansprechpartner. Ich hatte das gleiche Problem, hatte sehr gezittert, weil der private Name im Fahrzeugschein stand. Meine Steuerberaterin meinte aber ich solle mir keine Sorgen machen, eine GbR kann man gar nicht eintragen. Um ganz sicher zu gehen, dass die Bafa kapiert, dass ich zur GbR gehöre, habe ich ihnen den GbR Vertrag zusätzlich geschickt.

Wurde alles ohne Probleme genehmigt.

Hier ist die Firma allerdings eine GmbH. Ändert das etwas? Ich bin wie gesagt nur Mitarbeiter. Der Name der Firma ist auch komplett frei erfunden und hat nichts mit meinem Privatnamen zu tun

Hmm, ich denke schon, weil die müsstest du eintragen lassen können, oder? Bezog mich auf GbR weil der Threadersteller von GbR sprach.

Die Firma ist ja im Handelsregister etc eingetragen. Aber laut Screenshot vom Formular müsste es ohne Probleme klappen. Nur das Beiblatt ist etwas komisch, weil die dort nur vom Leasingerwerb sprechen und nicht vom Kauf des Wagens.
Habe jetzt mal die Bafa angeschrieben und hoffe das ich zeitnah eine Antwort erhalte. Mal schauen…

Hi zusammen,

sorry für die Funkstille. Leider kann ich dir beim Beispiel der GmbH keine zuverlässige Aussage geben.

Beim Leasing gibt es ja explizit die Ausnahme. Bei einem Kauf habe ich noch nie etwas über eine Ausnahme gelesen. Am Ende ist es aber einfach nur wichtig, dass der Antragsteller auch die Person ist, die auf dem Fahrzeugschein steht. Wer das Fahrzeug gekauft hat, ist egal. Du bist der Halter, also musst du auch den Antrag stellen. Ich hoffe, dass sie dir eine zuverlässige Aussage geben können - zu meinem Anliegen gabs leider eine Antwort, die mir nicht besonders weitergeholfenhat, also habe ich es einfach beaantragt. :smiley:

Alles gut, aber in meinem Screenshot steht doch explizit drin, dass der Antragsteller NICHT der Halter sein muss, solang der Halter im Unternehmen, dass den Antrag stellt, arbeitet und dort den Wagen als Firmenwagen erhält.
Im Screenshot über dem blau markierten Bereich wird ja extra gefragt: Ob der Halter gleich Antragsteller ist. Da muss man einfach auf nein klicken und schon wird erklärt, wann das der Fall sein darf

Das ist meine ich für die Fälle gedacht, wenn ein Unternehmen ein Auto auf einen Mitarbeiter anmeldet.

Genau das ist ja auch hier der Fall.
Unternehmen kauft das Fahrzeug anstatt es zu leasen und meldet mich (den Mitarbeiter) als Halter an.

In dem Screenshot steht was von Mitarbeiterleasing.
Wenn es dann einen Leasingvertrag, zwischen dir und der Firma gibt, kann das durchaus passen.
Wenn Ihr das Risiko eingehen wollt und den Antrag auf den Namen der Firma stellen wollt, ist das eure Entscheidung.

Ob und unter welchen Bedingungen diese Ausnahme greift, ist nirgends beschrieben und ob das beim Kauf des Fahrzeugs durch die Firma auch passt, wenn es keinen Leasingvertrag gibt, ist auch nicht klar.

Ich finde es nicht korrekt, es hier als eindeutig darzustellen, da es nicht eindeutig ist.

Wenn andere das lesen, verlassen die sich eventuell darauf und gehen das gleiche Risiko ein, ohne es zu wissen.

Eindeutig ist der Satz auf der BAFA Website, dass der Antragsteller der Halter sein muss, also derjenige der im Brief steht.
Damit besteht KEIN Risiko, dass die Föderung abgelehnt wird.

Bisher wurde auch kein Grund genannt, warum der Antrag nicht im Namen des Halters gestellt werden sollte.

Welchen Vorteil bringt es, den Antrag im Namen der Firma zu stellen?