BAFA-Förderfähigkeit von Tesla Fahrzeugen

Im Zuwendungsbescheid steht u.a., dass dieser Widerrufen werden kann, wenn Auflagen (auch rückwirkend) nicht erfüllt sind und ggf. ausbezahlte Gelder wieder zurück gefordert werden.

Es bleibt spannend. Ganz schön dämlich von Tesla…

Genau an dem Punkt bin ich auch. Warte seit 5 Wochen auf den Zuwendungsbescheid und würde gerne den Verwendungsnachweis erbringen, allerdings funktioniert das aktuell auf der BAFA-Seite nicht. Hab letzte Woche schon eine Mail hingeschickt und warte seitdem auf eine Antwort. Aber die BAFA hält sich vermutlich aktuell erstmal bedeckt, bis sie näheres wissen.

Wundert es eigentlich niemanden, dass die BAFA so schnell reagiert hat und den Tesla gestrichen hat?

Das sieht für mich geplant und abgesprochen aus.

So dämlich sind die nicht.

Das der Staat aus Steuergeldern „Zuwendungen“ für Autos in dieser Preisklasse zahlen will ist schon bemerkenswert. :mrgreen: Gruss rundum

Exakt das hatte ich auch im Verdacht. Perfekt orchestriert und dann über die Bild gespielt. Da geht es wohl um einen konzentrierten Angriff.

Dumm aber auch, das Tesla hier seine Verkaufsberater nicht ausreichend schult…

Wieso schnell? Die Berichte, dass man telefonisch zur Wahl des Komfortpakets aufgefordert wird, gibt es doch schon ziemlich lange hier im Forum, da hat es mich sowieso gewundert, dass es so lange gedauert hat, bis das von offizieller Seite hinterfragt wird. Dass Autobild die BAFA informiert hat, wird in der Pressemitteilung ja explizit erwähnt:

Ich denke, es ist eher so, dass die AutoBILD ihre Veröffentlichung zeitlich mit dem Erscheinen der neuen BAFA-Liste synchronisiert hat, damit nicht vor ihnen jemand berichten kann, dass Tesla nicht mehr auf der Liste ist.

Nochmal:
Kann mir bitte jemand erklären, inwiefern sich das Zubuchen von Komfortfeatures, auch wenn kostenpflichtig, auf diese Klausel auswirken soll? Da steht explizit „Basismodell“. Ich versteh’s nicht.

Es scheint das Problem zu sein, wenn das Basismodell nur theoretisch bestehen würde.
Aber weil ein Verkäufer vielleicht zu übereifrig war, so ein Drama.

@cer: Genau das hat sich Tesla ja bisher zunutze gemacht. Was sie gemacht haben, war ja soweit ok.
Nur darf man einem Kunden dann einen Kauf des Basismodells, dessen bloße Existenz Voraussetzung ist für die Aufnahme auf die BAFA-Liste, nicht verwehren.

Ich kann mir eigentlich zwei Ausgänge der Geschichte vorstellen:

  1. Tesla sagt, das war nur ein Versehen eines MAs und verkauft dann auch das Basismodell künftig mit abgespeckter/abgeschalteter Ausstattung (ohne die Inhalte des Komfortpakets).
    -> Für mich bleibt das unwahrscheinlich, zu wenig Marge, auch wenn nur wenige auf die Idee kämen, das so zu bestellen.
  2. Tesla bleibt bei der jetzigen Verkaufspolitik, kommt aber nicht mehr auf die Bafa-Liste und muss ggf. für die bereits geleisteten Subventionen geradestehen.
    -> ebenfalls dämlich.

Was heißt verwehren? Entweder das Basismodell ist erhältlich (also Tesla liefert es, wenn man es bestellt) oder nicht. Was der Verkäufer treibt, hat doch mit der Gesetzeslage nicht zu tun. Das ganze Thema ist m.E. wieder fröhliches Schlammwerfen, weiter nix.

Naja, ich schätze, dass ein Basismodell so definiert ist, dass es kaufbar sein muss.
Wenn Tesla nun ein Fahrzeug als Basismodell ausweist, was es so garnicht zu kaufen gibt, dann könnte man das als Betrug im Sinne des §263 StGB werten.

Soll Tesla es in den Fällen, wo jmd das Komfortpaket nicht gekauft hat, als On-Top-Geschenk deklarieren, wenn es bei anderen Autoherstellern satte Rabatte gibt, wird da niemand was gegen sagen können und die paar Einzelfälle werden Tesla nicht arm machen :wink:

Wann ist ein Basismodell ein Basismodell?

Wenn man wie ferrarihubi das Basismodell bestellt, den Preis des Basismodells bezahlt? Ich denke schon.
Ist es relevant ob das gelieferte Basismodell dann zusätzliche Optionen miteingebaut hat? Der AP ist ebenfalls eingebaut wenn man ihn nicht mitgekauft hat.

Stehe ich jetzt auf dem Schlauch? Bis auf einen hier im Forum bekannten Fall wird das Basismodell eben offenbar NICHT zum Bestellpreis geliefert, sondern die Bestellungen seitens Tesla storniert.

Das denke ich auch. Aber das ist nur ganz wenigen gelungen. Bei den meisten anderen wurde nach den Forumsberichten hier die Bestellung storniert, wenn man nicht das Komfortpaket dazunehmen wollte. Das war der Fehler von Tesla.

Es könnte sich um ein §434 III Alt. 1 BGB handeln :-S
Ich kenne aber die Rechtssprechung im Bezug auf PKWs und Falschlieferung nicht, insbesondere, wenn ein nicht gewünschtes Extra verbaut ist.
Von meinem Rechtsempfinden her, wäre es ein Sachmangel, allerdings: Wer sollte sich über mehr beschweren ^.^

Das Problem ist ja, dass man schlecht beweisen kann weshalb eine Bestellung storniert wurde.
Jedoch kann man beweisen, dass ein Basismodell mit Basiskaufpreis geliefert und bezahlt wurde.

Spannend auf jeden Fall wie die Geschichte ausgeht.

Korrekt, ich habe nämlich noch von niemandem gehört, dass ein irrtümlich freigeschalteter AP als Sachmangel gemeldet wurde :slight_smile:
Falls denn so was mal vorgekommen ist.

@ferrarihubi Hast Du einen Förderbescheid bei der BAfA beantragt? Falls ja müsste dort bekannt sein, dass das Basismodell zu einem förderfähigen Preis ausgeliefert wird.

Welche Ausstattung das Basismodell hat ist der BAfA völlig egal, solange man es zu dem Preis tatsächlich kaufen kann.

Wenn Tesla inzwischen aktiv verhindert, dass das Basismodell gekauft wird, man es de facto also gar nicht mehr kaufen kann, dann könnte das nach der Änderung von Teslas Verkaufspolitik ein Problem sein. Das kann aber erst nach der Bestellung von Ferrarihubi geschehen sein, denn er hat das Basismodell ja bekommen, wie wir hier im Forum ja gespannt verfolgt haben.

Gruß Mathie

Kommt darauf an wer mehr zahlt.