Ein Tipp: Besuche doch mal eine juristische Erstsemester-Grundvorlesung, vielleicht gibt es sowas auch an der VHS. Dann verstehst Du Mathies Fragen vielleicht wenigstens ansatzweise.
Wie kommst Du darauf, dass ich Mathies Fragen nicht verstehe ?
Ich persönlich würde nicht darauf vertrauen, dass Erkenntnise aus einem Verfahren nie und niemals Relevanz in einem anderen entfalten können. Das darf jeder hier auch anders sehen. Wir können auch unterschiedlicher Meinung darüber sein, ob überhaupt von einem Erkenntnisgewinn gesprochen werden kann. Und diese unterschiedlichen Meinungen können wir dann hier so stehenlassen.
Ich habe allerdings ein Verständnisproblem, wenn ich bei meinen Versuchen, Mathies Meinung zu eruieren, dann diese Zeilen finde:
„Ich hoffe für alle, die die Fürderung in Anspruch nehmen wollen oder dies schon getan haben, dass Tesla genug Base-Modelle verkauft hat, um die Bedingungen der Förderrichtlinien zu erfüllen.“
Gegen so viel Logik komme ich dann nicht mehr an…
Im Übrigen gefällt mir Mathies Gangart grundsätzlich nicht und da bemühe ich persönlich dann die Erkenntnisse der Psychologie - nicht die der Rechtswissenschaft - um meine Entscheidung contra weitergehende „Diskussion“ zu fällen.
Ich würde meine OT-Ausführungen dazu als ausreichend und abschließend bezeichnen.
Man kann eine Unterlassungserklärung auch abgeben, weil man genervt ist oder schlicht und ergreifend keine Lust hat, sich mit irgendeinem Verein/Troll rumzustreiten. Man kann ja die Übernahme der bisher entstandenen außergerichtlichen Kosten des Auffordernden aus der typischerweise vorformulierten Erklärung rausstreichen. (Motto: „Was stört den Adler in der Höh’ das Gekrächz der Eule.“)
Nicht jeder springt über das Stöckchen, was ihm hingehalten wird. (Mist, selbst d’rauf reingefallen)
Ich wünsche den Käufern, die mit der Förderung kalkuliert haben, dass sie die Förderung auch erhalten. Die Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Basismodell verfügbar ist. Deshalb hoffe ich, dass Tesla die Anforderungen an die. Verfügbarkeit des Basismodells erfüllt hat. Jetzt verständlich?
Schade, erklärt aber vieles, was mich an Deinen Postings wunderte.
Um das ganze Thema mal anders herum anzupacken: wenn Tesla jetzt nach seiner Erklärung bestätigt, dass man das base Model für besagte 69.019 Euro erwerben kann, wäre es doch spannend zu sehen, was echten Bestellern widerfährt.
Wer traut sich ( oder hat sich bereits getraut ) einen base zu bestellen ? Oder gibt es hier schon welche die ihn ( erfolgreich ) bestellt haben ? Das wäre dann wohl der echte Beweis der forderungwurdigkeit aller bisherigen Model s Käufer.
Wir könnten ja dazu einen Eigenen Thread öffnen
Mein Vorschlag : „Model S Base für 69.019 Euro : wer hat bestellt ?“
Dann können die „juristisch/psychologischen Geplänkel“ hier in Ruhe weiterlaufen
Ja, aber wird es jetzt auch eine passende Software geben, oder „schenkt“ man den Kunden weiterhin alles, wenn man mit schwarzem Lack, Stoffsitzen usw… leben kann?
Das hier steht weiterhin in der Standardausstattung:
Also Homelink könnte draußen sein, wie man das mit der Leistungssteigerung im Komfortpaket verstehen soll, ist mir nicht ganz klar, es steht zwar drin, dass die Leistung ohne Komfort-Paket begrenzt ist, aber aber nicht wie weit…
Aber jedenfalls scheint Tesla die Förderung derzeit weiter ermöglichen zu wollen und ich sehen nicht, weshalb sich die BAFA querstellen sollte.
Ein Indiz dafür, wie ausgegoren das Thema bei TESLA de facto ist, dürfte die Antwort des Sales-Personals auf die konkrete Frage in Bezug auf die Leistungsbegrenzung geben.
Die Homepage ist zwar nachlässig aufgesetzt und widersprüchlich, aber auf die Frage, welche Ausstattung fehlt wirst Du vermutlich die Antwort erhalten:
Alles was im Auswahlfeld „Komfortpaket“ aufgeführt ist. Das ist kalkulierbar und wen es nicht stört, kann ja so entscheiden.
Die nebulös gehaltene Leistungsbegrenzung bedarf hingegen einer zeitnahen Präzisierung…
Auf dieser Basis könnte ich keine Entscheidung treffen.
Jetzt ist m.E. aber ein neuer Thread angezeigt, in den die letzten Posts ja dann verschoben werden könnten (?)
Das Basismodell bleibt vermutlich ein spannendes Thema.
„Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Bestellung jederzeit vor dem festgelegten Auslieferungsdatum durch eine Benachrichtigung an Sie zu stornieren, wenn eine fehlerhafte Preisfestlegung erfolgte bzw. wenn Sie bei Ihrem Verhalten gegenüber Tesla Mitarbeitern gegen
Standards und Verfahren von Tesla verstoßen haben.“
Kurze Zwischenfrage: Ist es eigentlich zwingend notwendig, dass auch für ein Base-Model der Umwelt Bonus gewährt werden muss? Denn bei einigen PHEV-Herstellern scheint das ja wohl nicht der Fall zu sein, da das Base dort ein reiner Verbrenner ist?
In der Richtlinie heisst es nur lapidar „Ein Bundesanteil am Umweltbonus kann nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge gewährt werden, wenn deren Netto-Listenpreis des Basismodells maximal 60 000 Euro beträgt“.
Es muss sich also um ein Basismodell des elektrischen Fahrzeugs handeln. Soviel ist klar. Aber was heisst das in der Praxis? Ob das Basismodell eines Elektroautos ein Verbrenner sein kann und der Elektroantrieb dann eine aufpreispflichtige Zusatzausstattung des Basismodells sein darf, ist in meinen Augen Auslegungssache.
Weiss jemand, ob es irgendwo eine Definition gibt, was man unter einem Basismodell versteht oder Rechtsprechung dazu?
Eine Definition gibt es dazu wohl nicht. Allerdings kann mE durch den direkten Bezug „deren“ (oben fett) schon grammatisch ausgeschlossen werden, dass ein Verbrenner das Basismodell bilden kann. Ein Verbrenner ist nun mal kein „elektrisch betriebenes Fahrzeug“.