Bonjour mes chèrs Pamplemusses!
Jetzt möchte eich mich als Betroffener auch mal hier äußern.
Ich habe ein Tesla Model S 60 im Dezember 2016 bestellt, Auslieferung 11 März 2017.
Das Schreiben der Baja habe ich am Samstag bekommen, wie ja viele hier…
Der Vergleich mit den Schumelleien, Betrügereien, Dieselskandalen ist zwar absolut verständlich, bringt aber leider gar nichts. Es hilft uns in der Sache leider nicht weiter, so wahr das auch ist.
Ich habe 20 Jahre lang als Journalist gearbeitet und mit war es immer wichtig Quellen zu bestätigen. Anders ausgedrückt: Kann mir die Quelle ihre Aussage beweisen oder kann ich es über eine zweite und dritte Quelle beweisen/bestätigen. Es stinkt hier nämlich meiner Meinung nach etwas ziemlich gewaltig zum Himmel. Offensichtlich hat ein Mensch bei der Autobild angerufen und sich bitter über Tesla beschwert. Warum er das gemacht hat ist mir schleierhaft zumal er hier im Forum was von Moral verzapft. Was der Springerkonzern mit Moral zu tun hat ist mir völlig schleierhaft. Aber auch das tut nichts zur Sache. Jeder hat das Recht seine Lieblingszeitung anzurufen und sich dort auszukotzen. Das Warum tut also auch nichts zur Sache. Ich nehme mal an, die Redakteure haben Kontakt mit Tesla aufgenommen. Üblicherweise läuft das über die Pressestelle. Von dort kam offensichtlich nichts von Tesla, dass die Vorwürfe entkräftet hat. 1. Chance vertan. Dann erschien der Artikel und jetzt wurde das Baja aufmerksam. Auch da wurde wohl Tesla angesprochen und auch diesmal konnte Tesla der Bafa nichts liefern, was die Vorwürfe entkräften konnte. Vor allem sehe ich keinen Grund, dass Tesla die Vorwürfe nicht entkräftet wenn sie es können. Zweite Chance also auch vertan. Deshalb drängt sich bei mir die Frage auf, ob Tesla es schlicht nicht beweisen kann, weil der Verdacht zutreffend ist. Mit anderen Worten: Kann es sein, dass Tesla tatsächlich kein einziges Fahrzeug als Basismodell ausgeliefert hat? Wie gesagt ich weiß es nicht. Aber ich finde es schlicht nicht logisch, dass Tesla nicht einfach eine Rechnung an das Baja schickt die das Gegenteil belegt. Jetzt wird vielleicht jemand sagen: „Moment: Da gibt es doch jemand im Forum der hat so eins ausgeliefert bekommen!“ Nun, das mag ja sein. Ich glaube das aber erst wenn ich den Kaufvertrag und die Quittung für die Auslieferung gesehen habe (Beleg der Quelle). Ich habe in den zwanzig Jahren meiner journalistischen Tätigkeit einfach zu oft erlebt, dass sich scheinbar plausible Fakten bei näherer Betrachtung in Luft aufgelöst haben.
Es ärgert mich, dass es meines Wissens keinen Ansprechpartner bei Tesla gibt, dem ich einfach mal fragen kann. Fragen wie
Was kostet mich den das Verklagen der Baja? Wird mir das von Tesla ersetzt?
Durch wieviele Instanzen muß ich den klagen?
Brauche ich dazu einen Anwalt? Wer zahlt den?
Das Problem ist nämlich aus meiner Sicht folgendes: Offensichtlich konnte Tesla die Vorwürfe nicht entkräften. Das finde ich seltsam.
Die Baja ist eine Behörde. Auch ich als Lehrer bin so etwas wie eine Behörde. Also meine Schule deren Beamter ich bin. Behörden halten sich strikt an gesetzliche Vorgaben. Ein Bekannter von mir hat mal Arbeitslosengeld bezogen. Er durfte nebenher arbeiten, durfte eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten. Einmal hat er eine Stunde zu viel gearbeitet. Das kam dann ein paar Monate später heraus. Daraufhin mußte er sämtliches Arbeitslosengeld ab der zu viel gearbeiteten Stunde zurückzahlen. Begründung: Bei der zu viel geleisteten Stunde erlöste sein Anspruch. Da er danach keinen neuen Antrag gestellt hatte, hatte er auch danach keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur hat vor Gericht übrigens damit Recht bekommen…
Wo habt ihr denn die Unterlagen von Tesla her, ich finde die Vordrucke nirgens. Hab den Bescheid auch bekommen und möchte Wiederspruch mit dem Tesla Vordruck einlegen.
Um welchen Streitwert wird es gehen, wenn es zur Klage kommt, um € 2.000,-- oder um den Wert des Teslas??
Hallo Alexandra,
es kann eigentlich nur um die BAFA - Förderung von 2000 € als Streitwert gehen.
Dennoch: aus meiner Sicht hat keiner von uns hier die Angelegenheit in irgend einer Weise zu verantworten, wer sich allerdings die Abtretungserklärung von Tesla durchsieht, wird feststellen, dass er hier im Gegenzug für eine Unterstützung durch Tesla massiv Verantwortung bis hinein in ein persönliches finanzielles Risiko nehmen soll.
Ganz vorsichtig formuliert: dieser Text ist entweder sehr blauäugig von Tesla verfasst oder beinhaltet eine Menge Chuzpe. Wie erwähnt, habe ich bei Hr. Rudat nachgefragt, sobald ich eine Rückmeldung habe, werde ich das hier öffentlich machen. Dann sehen wir weiter.
Darf Tesla gerne auch an meiner Stelle tun, ich bin sicher, dass man hier interessiert mitliest .
Bis dahin habe ich auf alle Fälle und basierend auf dem Vorschlagsschreiben von Tesla bei der BAFA Einspruch erhoben, das tut ja zunächst noch nicht weh.
Wenn Dir das als Indiz nicht reicht, kannst Du Ferrarihubi sicherlich per PN kontaktieren.
Es ehrt Dich, dass Du deinen Amtseid so ernst nimmst. Leider ist es nicht so, dass Behörden immer nach Recht und Gesetz arbeiten. Ich habe schon mehrere Verfahren vor Verwaltungsgerichten gewonnen. Einmal war der Rechtsverstoß so offensichtlich sichtlich, dass der Richter mit den äugen rollte, als die selbst sichtlich um Fassung bemühte Justitiarin die absurde Rechtsauffassung des Amtes bemühte.
Es ist gute journalistische Praxis alles zu überprüfen und zu hinterfragen, aber hast Du mal überlegt, ob Du als pflichtbewusster Beamter vielleicht einen Bias hast, bei der Einschätzung der Leistung anderer Beamten?
Stop! Ich habe nie gesagt, dass die Behörden keinen Scheiß bauen! Was ich gesagt habe oder gemeint ist, dass sie sich normalerweise strikt an Gesetzestexte halten. SOnst bräuchten wir ja keine Gesetze. Das sie das nicht immer tun liegt daran, dass auch in der Behörde Menschen arbeiten. Aus diesem Grund haben wir ja die Gerichte die die Behörden kontrollieren. Aber immer wenn du mit Behörden zu tun hast argumentieren diese mit Gesetzen.
habe Widerspruch beim BAFA eingereicht, laut Teslaanweisung per mail …
dazu gehört auch eine Forderungsabtretung seitens Tesla.
Von Tesla … „Kunde wird die im Widerspruchsverfahren erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen
ergreifen, die notwendig sind, um seine Rechtsposition in Bezug auf die Förderung zu erhalten.
Sollte das BAFA den Widerspruch des Kunden durch Bescheid zurückweisen, wird der Kunde die
erforderlichen und zumutbaren Rechtsbehelfe, einschließlich einer Klage beim zuständigen
Verwaltungsgericht, einlegen, die notwendig sind, um gegen die Entscheidung des BAFA
vorzugehen.
Verstößt der Kunde gegen die Verpflichtung aus dieser Ziffer 11.5, ist der Kunde gegenüber Tesla
zur Erstattung der gemäß Ziffer II.2 erhaltenen Zahlung verpflichtet. Die
Erstattungsverpflichtung besteht nicht, soweit der Kunde die Pflicht erletzung nicht zu vertreten
hat.“
Ich habe aber keine Lust zu klagen, da ich nicht rechtschutzversichert bin.
Was schlagt ihr vor?
(Habe Forderungsabtretung aus obigem G. noch nicht an Tesla geschickt, nur Widerspruch an BAFA)
Sollte man meinen, aber ich habe von einem Sachbearbeiter in einer Behörde mal wörtlich folgendes gehört (nachdem ich ihm den Gesetzestext zitiert hatte): „Wenn das so im Gesetz steht, ist das Gesetz falsch und muss geändert werden!“
Hallo TES60,
lies mal einige Seiten vorab. Die Abtretungserklärung hat zunächst nichts mit dem Einspruch bei der BAFA zu tun, sondern vielmehr mit der an verschiedenen Stellen öffentlich gemachten Zusage von Tesla, dass die Kunden nicht für die Kosten für den Wegfall der Prämie gerade stehen müssen.
Daher ist Dein Einspruch das eine, die Abtretungserklärung von Tesla das andere. Hierzu haben sich auf den letzen vielleicht 3 Seiten einige Personen (unter anderem ich …) geäussert. Du wirst, wie wir alle auch, abwarten müssen, wie Tesla sich äussert. Niemand hier wird als Person für Tesla das Risiko auf sich nehmen, in Prozesskosten hineingezogen zu werden - aber genau das beinhaltet die aktuelle Formulierung des Abtretungsschreibens von Tesla.
Also abwarten, wie sich Tesla / Hr. Rudat äussert, er ist mir als sehr umgängliche und zügig reagierende Person bei Tesla vertraut, vielleicht ist hier einem Rechtsanwalt biem Formulieren etwas „hineingerutscht“, über dessen Tragweite man sich im Hause Tesla zunächst nicht bewusst war.
Nein, die Autobild hat anonym einen Probekauf gemacht bzw. versucht und wurde dann nach der online Bestellung kontaktiert und ihnen wurde auch gesagt, dass man das so das nicht bestellen kann.
Hallo StefanSarzio,
in meinem Anschreiben heißt es, dass die Rückzahlung bis zum 31.08.2018 erfolgen muss, sonst werden Strafzinsen in Höhe von 6% p.a. erhoben. Die Einspruchsfrist würde ich mit 2 Wochen abschätzen, habe das aber aktuell nicht genauer im Kopf. Hast Du niemanden daheim, der Deine Post aus dem Briefkasten holt und der für Dich mal nachsehen kann?
Davon abgesehen sollte jedem (auch der BAFA) klar sein, dass Fristen innerhalb der Urlaubszeit nicht so ohne weiteres einhaltbar sind. Wenn es also bei Dir nicht gerade noch 3 Wochen dauert, bis Du wieder aus dem Urlaub zurückkommst, sollte sich mit einem ergänzenden Schreiben auch das klären lassen.
Ob der Widerspruch bei der BAFA für einen Zahlungsaufschub sorgen wird, kann Dir aktuell niemand sagen - ich persönlich bezweifle das.
Grüße
Ich meine es ist etwas anders bezüglich der Verzinsung : sofern ich es richtig verstanden steht in dem Bescheid dass die Verzinsung bereits mit dem Tag des Zuflusses ( bei mir Juni 2017) beginnt und man seitens des BAFA auf Geltendmachung dieser Zinsen verzichtet sofern die Rücküberweisung bis 30.8.18 erfolgt. So habe ich es in Erinnerung …
Hallo Pfalz - Markus,
jupp, die Laufzeit für die die Verzinsungsforderung gilt, hatte ich nicht erwähnt. Man wird „tonmäßig“ sowieso wie ein Schwerverbrecher behandelt, liest man sich den Text so durch … ob das ein der Situation angemessenes Vorgehen des Amts ist, darf doch ebenfalls heftiglich bezweifelt werden .
Gruß