AVAS und BAFA Antrag

Ja. Man wird nicht direkt vom System nach diesem Beleg gefragt, aber vom wohl vom BAFA. Das ist der Post den ich meinte:

Super, danke Dir für die Info.

Dann bekomme ich das Schreiben hoffentlich auch.
Damit werde ich dann zu Tesla gehen und mir eine Unterschrift mit Stempel darauf erbitten.

Dann geht das Schreiben per Fax direkt an das Bafa zurück.

Grüße

Edit: bzw. Nehme ich in dieser Sache die Abschlussrechnung direkt zur Übergabe mit und bitte Tesla um Stempel und Unterschrift

Ich denke es wird schwer sein jemanden zu finden der im Namen von Tesla zeichnungsberechtigt ist - zumindest bei der Auslieferung. Bitte mal berichten. Zudem habe ich etwas Zweifel ob das aktuelle Geräusch ein AVAS ist.

Ein AVAS ist förderfähig, wenn […] es zudem im Sinne der Richtlinie EG- typgenehmigt ist.

Bleibt für mich spannend was ab 1.7 passiert. Also ob das jetzt das AVAS ist oder ob was anderes ist.

Danke für Deine schnelle Reaktion

und

Wir werden sehen,

Gruß

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Ist das Aussage seitens Tesla genug?

Der freundliche Herr aus dem Chat hat mir gesagt er werde diesbetreffs meinen Kundenbetreuer bitten mich zu kontaktieren.

Grüße

Ja und?
Für ein bereits serienmäßiges AVAS kann keine Förderung beantragt werden. Dazu hätte es Dir eine Fachwerkstatt einbauen müssen.

Das erscheint mir logisch. Der Witz ist aber gerade, dass die BAFA Webseite (und sogar der Wortlaut im Formular) das anders erscheinen lassen:

Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein.
Screenshot 2021-06-16 at 15.56.46

Siehe unter „Häufige Fragen“ hier: BAFA - Einzelantrag stellen - Einzelantrag stellen

Das ist m.E. rechtlich gesehen eine klare Aussage. Dem Threadersteller geht es darum diese Frage zu belichten.

Das Bafa hat nach meinem aktuellem Kenntnisstand keine Freigabe für das M3 diesbezüglich.

Was am Ende des Tages für die Antragsteller derzeit eine Grauzone schafft.

Ja, der Text will irgendwie nicht so richtig mit der Realität zusammenpassen. Der ID.3 z.B. hat auch AVAS bereits ab Werk verbaut, keine Förderung!
Aber vielleicht schafft es ja noch tatsächlich jemand mit dem AVAS beim Model 3 sich das fördern zu lassen.

Was ich viel doofer finde: Es ist im Grunde gar nicht möglich in dieser Situation das BAFA Antragsformular wahrheitsgemäß auszufüllen. Dort steht die Frage ob das Fahrzeug über ein AVAS verfügt. Diese Frage müsste man dann mit Ja beantworten. Tut es ja. Danach ist man aber gezwungen zu bestätigen, dass das von einer Wertstatt eingebaut wurde (wenn ich mich recht erinnere).

Ja… wenn man Ja ankreuzt, kommt noch irgendein Hinweistext… sehr unglücklich das Ganze!

Bekomme meinen am 5.8. (China Modell).

Muss ich jetzt die Häkchen setzen? :mag_right:
Nicht das der Antrag abgelehnt wird… :unamused:

Der wird wegen AVAS ja oder nein nicht abgelehnt.

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Dann lieber auf „Nein“ setzten, wegen dem Nachweis oder?

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Wir haben es bei einem anderen Fahrzeug auf Ja gesetzt… weil streng genommen hat es ja AVAS. Förderung von 6000 EUR wurde bewilligt. Es kam nur ein Hinweis wegen des AVAS, dass es bereits ab Werk verbaut ist und deshalb nicht weiter förderfähig sei.

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Ich bin immer davon ausgegangen das avas Pflicht und Grundlage für die Förderung ist.
Beim M3 ist das Geräusch beim Rückwärtsfahren ja da nur vorwärts sagt er ja kein Ton oder ich hatte bei der Probefahrt was auf den Ohren 🤷🏼
Aber gut, wenn es Wurst ist was man angibt und es die Förderung der 6000€ nicht beeinflusst werfe ich einfach ne Münze :smiley:
Mal davon abgesehen sollte die Abfrage ja/nein ja eh nicht mehr kommen da es ja laut „Text“ verpflichtend und nicht mehr förderfähig ist.

Doch, man kann sein Fahrzeug ja im ersten Halbjahr zugelassen haben und nun die Förderung beantragen.

Aber allgemein ist zu sagen, dass dieses Thema wirklich hoch und runter diskutiert wurde. Für das Model 3 gibt es keine 100 EUR extra, weil AVAS ab Werk verbaut. Förderfähig sind nur nachgerüstete Einbauten. Und nun ist eh Schluss, da AVAS Pflicht. Somit kann der Thread langsam zu.

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Was aber nach meinem Empfinden trozdem nicht klar hervor geht, ob man nun die Hacken setzen muss oder nicht…
Die Logik sagt ja…

Nee, wenn man weiß, dass Einbauten ab Werk nicht gefördert werden, dann sagt auch die letzte Logik Nein.

Die Förderrichtlinien sagen aber genau das Gegenteil. Nämlich dass AVAS gefördert wird, wenn es nachträglich durch eine Fachwerkstatt oder serienmäßig ab Werk verbaut ist (zuminest vor dem 1.7.).
Damit wäre der Fall bei @maulwurf meiner Meinung nach ein Fall für einen Widerspruch, da in der Ablehnungsbegründung schon der Grund für die Förderfähigkeit drin steckt…