AVAS im BAFA-Antrag für Model 3

Nein, das ist die Lautstärke im Stand. „Not applicable“, weil das Model 3 im Stand keine Geräusche macht (jedenfalls keine Motorgeräusche) - selbst mit AVAS nicht.

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Verstehe. Danke für die Erklärung.

Ich wollte es aber sicherheitshalber sowiso nicht beim Bafa-Antrag angeben.

Ich habe gestern via Chat nochmal den aktuellen Stand bezgl. AVAS und BAFA nachgefragt. Man sagte mir, dass Tesla die Rechnung auf AVAS nicht ändern wird. Die können nicht mit 100% Sicherheit sagen, ob alle Model3 mit AVAS ausgeliefert werden. Nach zahlreichen weiteren Detailsfragen meinerseits kamen nur widersprüchliche Aussagen. Angeblich würde die BAFA Tesla kontaktieren und wenn es so weit wäre würden sie das bestätigen. Man selbst erhält keinen AVAS Nachweis in den Papieren. Am Ende hat der selbst den Chat von sich aus beendet. Ich finde das ganz schön beschämend, dass man hierzu keine ordentliche transparente Aussage treffen kann. Da ich mit der BAFA Erfahrung habe, ist man selbst als Antragsteller immer in der Bringschuld alles nachzuweisen, was man gefördert haben will. Ich ziehe meine Schlüsse, dass Tesla hier wieder einen Bockmist bezüglich der BAFA geschossen hat. Ich denke, dass man mit viel Hin-und Her mit Tesla bei der Abholung des Fahrzeugs sicherlich irgendwas als AVAS Nachweis erhalten wird, aber das ist nicht gesichert. Mein Fazit: Die 100 Euro sind den Stress nicht wert. Ich verlasse mich bestimmt nicht auf mündliche Aussagen , solange nix offiziell seitens Tesla schriftlich an BAFA bestätigt wird. Evtl. gibts jemanden hier mit mehr Details, der was dazu sagen kann.

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Hallo zusammen, ich habe soeben den BAFA-Antrag gestellt und AVAS angekreuzt, nachdem mir der Tesla Customer Service per Mail bestätigt hat, dass das Fahrzeug mit meiner VIN AVAS hat. War ganz überrascht - hatte ich nicht erwartet, dass die sprachfähig sind, nachdem ich die Beiträge hier gelesen habe!

Mein Fahrzeug hat nach Email Bestätigung auch AVAS, genau wie der Leihwagen den ich aktuel von Tesla habe (Zulassung am 6.5.) - hier auch deutlich zu hören - allerdings nur bei der Rückwärtsfahrt.
Laut einem Kontakt im KBA erfüllen die Fahrzeuge aktuell noch nicht die EU Vorschriften, daher kann das BAFA die Anträge aktuell nicht bewilligen.

Beim BAFA soll man doch nur die Rechnung hochladen.

Edit: Wenn man AVAS „Ja“ ankreuzt, wird man wohl nach einem Beleg gefragt. Siehe hier: AVAS und BAFA Antrag - #10 von pitnight

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In dem Antrag liest es sich so, dass in dem Fall aber nur die 100,- nicht bewilligt werden - und der restliche Antrag bestehen beleibt (also nicht der gesamte Antrag abgelehnt wird).

Hat jemand hier Erfahrungen?

Das werden wir denke ich erst in den nächsten Wochen sehen, wie das BAFA damit umgeht.

Also die 100€ Prämie für AVAS waren ja nun auch nirgendwo beworben und „offiziell“ braucht der Wagen AVAS nicht und ebenso hat er es „offiziell“ nicht. Das er es nun doch hat, kann im Prinzip ja egal sein. Soweit alles normal…

Das sehe ich aus EU-Regulatorischer Sicht allerdings im Falle AVAS anders. Hier muss man doch Differenzieren. Hier reden wir ja nicht von der neuerdings fehlenden Beifahrer Lordosenstütze, die unter der Gattung Sonderausstattung läuft, sondern es handelt sich hier um ein Sicherheitsrelevantes Feature, was zum 01.07 Verpflichtend sein wird und auch in den Zulassungspapieren stehen muss. Wenn ein Fahrzeug damit ausgeliefert wird, dann muss es auch dokumentiert werden.

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Ich sehe da bei „zum 01.07.“ schon den Knackpunkt. Ab da wird auf tesla.com sicher auch mit 6100€ Prämie geworben.

Zum 01.07 ist es für alle verpflichtend und somit nicht mehr für 100€ BAFA-Förderfähig.

Ich habe auch bei der BAFA mal differenzierter nachgefragt und bekam heute folgende Antwort:

Von: ELEKTROMOBILITAET <[email protected]>
Datum: 7. Juni 2021 um 11:34:48 MESZ
An:
Betreff:

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 förderfähig. Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein. Ein AVAS ist förderfähig, wenn zum Zeitpunkt der Fahrzeughomologation ein solches System nicht verpflichtend in das Fahrzeug eingebaut werden musste und zudem im Sinne der Richtlinie EU-Typengenehmigt ist.

Bei der Zulassung ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend und damit nicht mehr förderfähig.

Bei Fahrzeugen des Hersteller Tesla wird AVAS nicht genehmigt, da es in keinem Fall förderfähig ist.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

O. Berndt
Referat 624 - Umweltbonus – Elektromobilität

Die von mir fett hinterlegte Aussage lässt mich aber mit mehr Fragen zurück, als ich eigentlich hatte. - Den kausalen Schluss verstehe ich nicht so ganz…

Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt nix!
… und ich würde vorsorglich auch kein „Ja“ im BAFA-Antrag bei AVAS setzen.

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Danke für die Info :+1:

Wahrscheinlich ist ihnen das Geräusch beim vorwärts Fahren zu leise :face_with_raised_eyebrow:

… ja, vlt. auch keine EU-Typengenehmigung, da nur rückwärtsfahrend deutlich wahrnehmbar und/oder auch, weil der Soundgenerator kein Geräusch erzeugt, was sich im zulässigen/akzeptierten Rahmen hier in Europa oder Deutschland bewegt…

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Das würde ich doch mal insofern in Zweifel ziehen, weshalb es nicht förderfähig sein soll.
Die Antwort ist jedenfalls an Frechheit kaum nicht zu überbieten. Sagt man doch (etwas verklauliert) auf die implizite Frage „warum ist das nicht förderfähig“ als Antwort „Weil es nicht förderfähig ist“.

Die Antwort ist schon ein bisschen schräg und m.E. argumentativ wirr.
Scheint so, als sei der BAFA-Kollege auf Tesla im Allgemeinen nicht gut zu sprechen…

Ärgerlich. Vor allen wenn man bedenkt, dass die doch wenn avas vorgeschrieben wird es auch lauter machen müssen fürs vorwärts fahren

Wenn die BAFA schreibt, dass es im Falle von Tesla keine AVAS-Förderung gibt, dann hat das wohl mit der fehlenden EU-Typengenehmigung zu tun. Da kein AVAS in meinen aktuellen COC-Papier aufgeführt ist, bedeutet das technisch, das was wir vom Werk eingebaut bekommen haben noch ohne EU-Zulassung ist. Anders kann man es sonst nicht erklären. Es ist somit kein homologiertes AVAS, Schöne Sch… Da Tesla uns das auch nicht schriftlich in irgendeiner Weise bestätigen will, ist das Ding aktuell für die Tonne. Ich kann mir vorstellen, dass das mit Sicherheit in der nächsten Softwareversion für AVAS mit EU Homologation ausgerollt wird, so dass es auch so funktionieren soll wie vorgesehen. Das könnte interessant werden.

Avas von Tesla (dokumentiert) abstöpseln lassen und dem Antrag bei der Bafa hinzufügen, quasi als Beleg. Hat das schonmal jmnd. probiert?

… und jetzt bitte nicht hauen! :innocent: