Aus was ist ein X denn gemacht?

Servus miteinander…

habe da mal eine Frage,
Ich fuhr vorher einen Porsche Cayenne S, der sehr gut beinander war, aber auch der Rostete nach 15 Jahren und 300.000km

jetzt bin ich seit ein paar Wochen umgestiegen auf einem MX100D
meine Frage nun, Rostet der Tesla X? und wo sind die stellen

ja meine Fahrzeuge sind immer draussen, das ganze Jahr
die sehen nie unsere Garage, denn da sind Skisachen, Werkzeuge, Rodeln, Reifen, ua dinge

vielen Dank

Nee, rosten tut der eher nicht; so weit ich weiß ist die Karosse aus ner Aluminium-Magnesium-Legierung? Ich habe nur an den Türschlössern und der Frunk-Verriegelung Rostspuren. Dadurch hakt der Frunk manchmal; ich gebe aber zu, daß ich den zusätzlichen Platz vorne selten nutze…

aha, schon mal was, so kann ich mal schauen fett da ran zu machen, oder was anderes überlegen

Kleiner Hinweis: Garagen (auch private) dürfen nicht zweckentfremdet werden.
Da hat es schon Verfahren gegeben.
So etwas erläuterst du öffentlich besser nicht so präzise! :wink:
VG Dirk

Quelle: Hausbautipps24

Nach dem Bauordnungsrecht sind Garagen ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Ferner heißt es: „Notwendige Stellplätze und Garagen dürfen nicht zweckentfremdet werden.“ Wer also etwa seine Hobbywerkstatt dort einrichtet oder seinen Rasenmäher und selbst Fahrräder aufbewahrt, handelt rechtswidrig, denn es dürfen nur Kraftfahrzeuge abgestellt werden.

Garagen dienen einzig der Unterbringung eines Fahrzeugs sowie seines Zubehörs, um die Entlastung des öffentlichen Straßenraums zu gewährleisten. Deshalb darf grundsätzlich auch nur ein fahrbereites aber nicht ein stillgelegtes oder saisonal genutztes Fahrzeug in der Garage aufbewahrt werden. Andere Gegenstände gehören erst recht nicht in eine Garage – so will es das Gesetz. Wer diese Bauvorschriften für Garagen missachtet, kann Probleme mit den Behörden bekommen, bis hin zu einem hohen Bußgeld von 500 EURO.

Der TE wohnt in Österreich. Gilt das auch dort? Schweiz auch?

Ich denke/hoffe, daß Du insofern einem Irrtum unterliegst, als sich das wohl auf „notwendige“ (d.h. beim Bau zwingend zu schaffende) Stellplätze/Garagen bezieht.
Alles andere wäre leicht irrsinnig, aber ich kann es in der Tat nicht ausschließen :wink:

Ich glaube das hier in österreich anders funktioniert, Die Garagen hier beziehen sich nicht als Autoabstellplatz wie bei den Deutschen, mein Eigentum hier kann ich selbst bestimmen was und wer in meine Garage kann und darf, schlussendlich gehört die Pude ja mir… wir haben hintern Haus 4 Parkplätze wobei nicht mal grenzstriche sind und somit haben auch die Freunde von meinen Kindern quer oder lönks platz, …
mein Porsche damals stand immer draussen, winter wie sommer, mein Mercedes ML vorher stand auch immer aufn Rasen der ja mir gehört, damit meine Frau dahinter Parken konnte,

Die Garage ist umfunktioniert als eigendlicher Werkraum für so allerlei sachen,… und da bin ich hier nicht der einzige, Manche haben 2 oder 3 Garagen in gleichen Haus, manche haben Garage und gleich im gleichen Tor auch noch die werkseite…
Alles machbar hier in österreich, und da brauche ich nicht einmal eine Genehmigung von der Gemeinde… denn das gehört alles mir, was ich hier dann mit meinen Sachen Anstelle ist meine eigene Sache

wenn ich so zum Nachbar rübergucke, der hat schrottautos neben dem Haus liegen, Jahrelang… der andere hat zwar ein Carport aber nutzt den nie… die andere Nachbarin fährt bis vor die Haustüre , hat aber Garage und Autoabstellplätzchen…

sowie mein TeslaX jetzt, der bekommt nie eine Garage zu gesicht, obwohl hier gleich 3 sind die anders genutzt werden…

Das mit Österreich hatte ich übersehen, aber ich denke grundsätzlich ticken deutsche und österreichische Behörden nicht grundsätzlich verschieden.
Auf die Schnelle habe ich nichts eindeutiges gefunden, ausser das es 2008 eine Änderung gegeben hat!
Das „Wiener Garagengesetz 2008“ hat die alte Verordnung ersetzt.
Grundsätzlich ist es in AT Ländersache.

Was dort noch stand: Fahrräder dürfen dort eingestellt werden. Feuer, offenes Licht ist verboten, ebenso dürfen nur Kleinstmengen an Betriebsstoffen gelagert werden, die zum Betrieb von Kfz benötigt werden.
Ausführlicheres fand ich leider nicht.

VG

[url]RIS - 20000052[/url] - Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 28.03.2023