ich bin neu im Tesla-Game und bekomme nächste Woche mein Model 3. Ich habe einen Tesla Wall Connector Gen 3, der nur noch angeschlossen werden muss. Dazu sollte unser Hausanschluss von 13 kW auf 24 kW erhöht werden. Auf eine Anfrage bei Westnetz kam folgende Antwort:
Ich habe gestern die Rückmeldung seitens Westnetz bekommen, dass eine Leistungserhöhung nur mit Anbindung an das DQM möglich ist. Hintergrund ist die Erfassung der Lasten und Erzeugung damit die Steuerung der Energieflüsse im Quartier.
Meines Wissens nach nicht, denn bis 11kW sind nur anzeigepflichtig (die müssen das nur zur Kenntnis nehmen) und erst ab 11kW sind genehmigungspflichtig (braucht also deren Zustimmung).
Wenn du nicht also gerade am Ende der Straße eines kleinen Dorfes wohnen solltest (und evtl da die Leistung nicht mehr erbracht werden könnte), dann sollte das ohne weiteres klar gehen.
Wenn es das Netz nicht hergibt dann kannst du nichts machen.
Was mich aber wundert das Westnetz von 13,05kw derzeit ausgehen und die 11kw einfach dazu addieren. Ich denke nicht das du im Alltag die 13kw brauchst.
11kw CEE Steckdose installieren lassen, hört sich nicht mehr so schlimm an wie eine Wallbox und dann einfach auf 5-7kw begrenzen. Da sollte doch passen.
Wenn ich das richtig lese ist nicht die Wallbox das Problem sondern die Erhöhung auf 24kW.
Wenn der Netzbetreiber die nicht dauerhaft zur Verfügung stellen kann verlangen die Netzbetreiber „Steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ (wird eh kommen).
Die Steuerung wird mittels Rundsteuerempfänger durch den Netzbetreiber durchgeführt. Die Installation des Rundsteuerempfängers (Tarifschaltgerät) erfolgt durch den Netzbetreiber, er verbleibt im unterhaltspflichtigen Eigentum des Netzbetreibers. Der Anschluss ist unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, aktuell die VDE-AR-N 4100 (TAR), die jedem eingetragene Installateur vorliegen, wie auch den Technischen Anschlussbedingungen (TAB), vom Anschlussnehmer installationsseitig im Zählerschrank vorzubereiten
Dann klappt das auch mit der TWB.
Das WestNetz girdX macht ist zwar schön aber nicht zwingend erforderlich.
<…>Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; <…>
Im Gesetzt steht somit klipp und klar, dass nur bei über 12KW der Energieversorger widersprechen kann!
Nebenbei: Auch der „tolle“ Tipp eine CEEE Dose zu installieren und daran die Ladeeinrichtung zu betreiben, entbindet nicht von der Meldung! (das gilt auch, wenn man die Ladeeinrichtung unterwegs betreibt, was natürlich unpraktikable ist. Das Gesetz müsste hier geschärft werden).
Das mag ja alles sein, aber vermutlich hat Westnetz einen guten Grund.
Grundsätzlich ist eine Leistungserhöhung bei denen nämlich absolut einfach und ruck zuck erledigt.
Vielleicht gibt es einfach technische Gründe die uns hier nicht bekannt sind.
Wer weiß von uns schon wo das Haus steht, wie es angebunden ist und ob die Leitungen in der Straße nicht am Limit sind?
Der Vorschlag, die Wallbox auf 5-7kW zu begrenzen hört sich für mich nach der einfachsten Lösung an, wenn Westnetz sich weigert die Gesamtleistung zu erhöhen.
Die stören sich wohl besonders an der fehlenden DQM Anbindung, für die bräuchte eine Wallbox einen LAN Anschluss. WLAN scheint für Westnetz noch Neuland zu sein.
Grundsätzlich handelt es sich hier um ein Neubaugebiet mit ca. 70 neuen Häusern und einem eigenen Blockkraftwerk für Strom und Nahwärme. Vielleicht liegt darin die Schwierigkeit für Westnetz.
Ironischerweise wurde das Gesamtpaket rund um die Hausanschlüsse letztes Jahr beim Kauf als besonders geeignet für E-Mobilität beworben.
Ich würde bei Westnetz nachfragen welche Wallbox die haben möchten.
Und den TWC in dem fall wieder zurückschicken bzw. verkaufen, denke das BHKW,
kann das nicht liefern. TBF 13KW Hausanschluss is schon recht wenig, imho.
Ich denke, dass es nicht primär um die Wallbox geht (eine 11 kW Wallbox ist ja NICHT genehmigungspflichtig) sondern um die Erhöhung der Hausanschlussleistung.
Ich denke, mit etwas Planung der Ladung des Autos und Reduzierung im Auto (oder in der Wallbox selbst!) auf 10 - 12 A sollte es auch ohne Erhöhung der Hausanschlussleistung gehen.
Ich würde da auch nochmal das Gespräch mit dem Netzbetreiber suchen. 11kW müssen angezeigt werden, bin mir nicht sicher in wie fern es tatsächlich eine Widerspruchsmöglichkeit für den Netzbetreiber gibt.
Desweiteren gilt ebenfalls: Falls der Netzbetreiber widerspricht muss er ebenfalls darlegen was er wie zu gedenken tut um diesen Umstand zu beseitigen. Nur zu sagen ‚geht nicht‘ ist nicht genug, es muss eine Perspektive geben.
Hat Westnetz doch gemacht.
Die wollen eine Steuerbare Wallbox mit dem oben genannten Protokoll. Damit kann dann die Netzstabilität sichergestellt werden. Die sagen ja nicht „geht nicht“, sondern „geht nur wenn“…
Aber ohne Frage würde ich mich auch nochmal mit denen auseinandersetzen und das hinterfragen.
Interessant wäre IMHO auch, wie der Hausanschluss abgesichert ist. Nicht das durch das BHK da schon eine technische Grenze existiert.
Zumal im relvanten Satz 2 ja auch nur die Zustimmung ab 12kVA gefordert ist: Die Box auf 11kW reduzieren und dies durch den installierenden Elektriker bestätigen lassen, melden und gut ists.
(2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen. Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln.
Was mich noch wundert, hier wird von der Beantragung einer Leistungserhöhung gesprochen. Das kenne ich persönlich eigentlich nur im Zusammenhang mit dem Austausch der Zählervorsicherung, also z.b. von 35A auf 50A oder so. Das bekomme ich aber nicht mit den Angaben hier (13,05kW auf 24,05kW) in Einklang.
Ich bin irritiert. Die Gen 3 Wallbox ist doch förderbar. War es nicht so das eine Bedingung für eine förderbare Wallbox ist das sich vom Netzbetreiber geschaltet werden kann? Also müsste die Gen 3 Wallbox das doch können.