13 polig -zehnzeichen-
Und welche Unterlagen hattest du da dabei? Dann könnte man schon auf deine Zulassung referenzieren…
COC (ist in AT elektronisch, und der Zettel nur ein Auszug aus der Datenbank), TÜV Gutachten - bzw alle Papiere von MDC, Zulassungsschein. Und Einbaubestätigung einer Fachwerkstatt (sowohl von der MDC AHK für die Eintragung der Zuglast, wie dann auch für den Umbau auf die Tesla OEM AHK danach). Und Geld - hat 27 € gekostet bei der Landesprüfstelle, und 4 Wochen Wartezeit auf einen Termin - Termin war ca. 30 min oder so.
Danach nochmal den Zulassungsschein bei einer Zulassungsstelle neu ausdrucken lassen, dass die Zuglast dort auch direkt aufscheint und ich nicht den extra Zettel der Landesprüfstelle (nur auf deutsch) bei einer Kontrolle herzeigen und ggf übersetzen lassen muß.
Aber auch damals schon waren die Erfahrungen hier in AT durchwachsen, und unterschiedlich, je nach Bundesland - bei mir gibts eine Zuglast im COC direkt fürs Fahrzeug, und jede AHK mit E-Nummer die für Tesla geht (also insbesondere die OEM) kann ich montieren. Bei anderen gabs Sondereintragung nur für die MDC, aber keine andere AHK…
Aber mit dem Schwinglasttest ist das nun mit der MDC in AT eh vorbei…
Ich hab mich mit dem Thema intensiv beschäftigt. Ich kann mir vorstellen, dass die Verschärfung der Einhaltung der ECE-R55 bzw. Richtlinie 94/20/EG von dem bekannten Foto zu dem Titel „Der Wohnwagen hat die Tesla-Gruppe verlassen“ (einfach mal googeln, wills nicht re-posten) kommt.
Auf den Foto sieht man, dass vom Längsträger der „Flansch/Endstück“ (ich weiß nicht wie mans richtig nennt) runter ist. Wenn ich mich richtig informiert hab, ist der Flansch/Endstück verklebt und nicht verschraubt. Und ich könnte mir vorstellen, dass genau das der wunde Punkt für die Behörden (hier in Österreich) ist und deshalb den Dauerschwingversuch fordern.
Wie gesagt, das ist nur meine Sicht auf die Dinge, keine Garantie auf Richtigkeit!
Aber dass das zeitgleich in allen Landesprüfstellen so ist? Das sieht nach Weisung von weiter oben aus…
War es auch, zwei Prüfstellen haben mir das gesagt dass es eine Weisung gab.
Notfalls kurz einen Wohnsitz in Deutschland anmelden, Fahrzeug ummelde und hier zulassen. AHK eintragen und anschließend wieder alles zurück.
Bringt leider nichts. Bei Importen aus dem Ausland (auch D) wird das Fahrzeug unter den gleichen Richtlinien geprüft. Somit wäre ein Import aus D nicht mehr möglich.
Es führt an dem Dauerschwingtest nichts vorbei…also ich hätt noch keine andere Möglichkeit gefunden.
Gerade wollte ich eine Anhängerkupplung für mein neues M3 bestellen und jetzt steht da ausverkauft. Heute morgen waren die noch verfügbar.
Mist!
Dann versuche es doch über die App als Servicesuftrag.
Da scheint es massiv Probleme zu geben. Ich warte seit Monaten auf Ersatz für meine 2021 verbaute, bei der der Kugelkopf nicht hundertprozentig in die Aufnahme passt.