Gilt durch die AFIR nicht, das für Roaming maximal der Adhoc-Preis berechnet werden darf?
Schon seltsam.
Hier bei uns in Schwetzingen hat ALDI vor 2 Monaten einen 150kW Lader installiert (als Ersatz für den abgebauten 50kW Gratislader …).
Der ist nun seit 4 Wochen betriebsbereit, aber der Kartenleser sagt nur: Ausser Betrieb …
Vermutlich würde Roaming gehen, aber das ist mir dann doch zu teuer
Bemerkenswert ist vor Allem, daß es ein Fabrikneu installierter Lader ist, der noch keinen einzigen Tag Ad-Hoc laden ermöglicht hat.
Egal wann ich da vorbei komme (da ist auch eine DHL-Paketstation direkt daneben, die ich nutze) - es steht nie einer dran und lädt.
Habe eine Zahlungsaufforderung vom Parkraumbewirter bekommen weil ich Sonntags bei Aldi geladen habe wegen „unberechtigter Abstellung“ meines Autos. Hatte den Fall schonmal jemand? Habe das dem Verein zwar per Webformular gemeldet aber würde gerne wissen ob ich gleich mit Anwalt drohen sollte oder es ruhig angehe.
Denn der Parkplatz ist Sonntags offen, die Ladestation auch zugänglich und ich kann mich nicht erinnern dass da von Mo-Sa die Rede ist.
Ist die einzige Möglichkeit DC am Wochenende zu laden, alle um die 40 Ladesäulen von ENBW sind am Sonntag hinter Schranken unerreichbar und bei Aral und Shell lade ich sicherlich nicht zu diesen Wucherpreisen.
Kommt drauf an, was auf dem Schild an dem Parkplatz steht. Da sollte draufstehen, wann man den Parkplatz betreten darf.
Wenn da draufsteht, dass das Betreten außerhalb der Öffnungszeiten verboten ist, dann darfst Du da auch nicht laden, egal ob die Schranke offen ist oder nicht.
Wenn die Ladestation gefördert wurde muss diese auch 24h/7Tage die Woche erreichbar sein soweit ich weiß.
In dem Fall dürfen dann solche Bußgelder auch nicht ausgehändigt werden, da du legitim zur Ladesäule fährst.
Aber was die Beschilderung vor Ort sagt musst du selbst nachschauen. Evt. ist das eine nicht geförderte Säule die auch nur Wochentags nutzbar sein soll.
Kommt drauf an, wenn sie nicht 24/7 erreichbar ist, dann hat sie eine geringe Förderung erhalten.
An einem Aldi, wo ich mal geladen habe, ich glaube im Süden von München, hing ein fettes Schild, wie man sich verhalten soll, wenn man außerhalb der Öffnungszeiten lädt. Sofort die Rechnung des Ladevorgänge an irgendeine Email Adresse senden, war glaube ich das Vorgehen.
So oder so, sollte man das bei einer 24/7 nutzbaren Säule auch im Nachhinein klären können.
Wenn es die Schilder vor Ort verbieten, hätte man das hoffentlich gemerkt.
Jein, die Parkplätze sind mittlerweile alle nur noch videoüberwacht und da schaut meist auch nur noch der Computer drauf. Und wenn die nicht wollen, dass man lädt, dann schreiben sie genau das nicht drauf.
So z.B. in Echterdingen, in der Nähe des Stuttgarter Flughafens, da ist die Ladesäule sogar am Sonntag deaktiviert.
Auf dem Schild steht zwar 1.5h Ladedauer und keine Beschränkung auf den Wochentag es wird aber auf die ausgehängten Bedingungen vor Ort bei Aldi verwiesen. Naja die schaue ich mir jetzt mal an.