Änderung des Kaufpreises nach Bestellung

Moin. Ich plane ein Model Y zu kaufen. Meine Ausgangsfrage: Müssen Besteller Preissteigerungen nach der Bestellung akzeptieren, wenn Sie ihre Bestellung auch nach einer Preiserhöhung erhalten wollen oder stellt die Bestellung einen Kaufvertrag dar, bei dem der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung dann natürlich Bestand hat?

Erste Ableitung meiner Frage: Wie ist es bei Preissenkungen nach der Bestellung/vor Auslieferung?

Und die dritte Dimension: Wie verhält es sich, wenn ich die Auslieferung eines bestellten Fahrzeugs bei VIN-Zuteilung um ein Quartal nach hinten verschiebe (zum Beispiel, weil ich auf ein Feature warte, dass zum ursprünglichen Liefertermin entgegen der Erwartung doch noch nicht dabei ist)? Hat der ursprüngliche Preis auch nach so einer Verschiebung meinerseits Bestand oder gilt das als Stornierung des alten und Abschluss eines neuen Kaufvertrags?

Danke im Voraus für eure Antworten!

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Bist vor Preissteigerungen gesichert, auch wenn du ins nächste Quartal verschiebst :wink:

Preissenkung bekommste, aber selbst wenn nicht, dann bestellst halt einfach zum günstigeren Preis.

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Das kann man so aber auch nicht verallgemeinern, wenn sich was grundlegendes am Auto ändert, kann man aus dem einen oder anderen Grund gezwungen sein auf eine neue Konfiguration zu wechseln, da es die alte so nicht mehr gibt und/oder sie nicht förderfähig ist.

Wer zb vorbestellt hatte, musste auf die neue teurere Variante aktualisieren, da sonst kein Bafa.

Meistens klappt das wohl, aber eine Garantie gibt es nicht.

Blick in die AGBs von Tesla (Fahrzeugbestellvertrag AGB)

*Veränderungen und Bezahlung. *
Da Ihr Fahrzeug entweder gemäß Ihrer Bestellung hergestellt wird oder bereits hergestellt wurde, ist eine Berücksichtigung von Änderungen an Ihrer Fahrzeugkonfiguration nur schwer bzw. gar nicht möglich. Wir werden versuchen, Ihrem Anliegen zu entsprechen, behalten uns aber vor, Ihnen etwaige zwischenzeitliche Preiserhöhungen, die sämtliche seit Ihrem Bestelldatum vorgenommenen Preisanpassungen berücksichtigen , aufzuerlegen.

Ob Tesla diese Bestimmung dann im konkreten Fall in Anspruch nimmt…

Üblicherweise steht so etwas in der Art drin, dass der Preis angepasst werden darf

Dann dürfte er aber eine (kostenlose) Storno-Option haben. Ansonsten könnte Tesla ja die Autos für 6.000€ anbieten und nach dem Kauf „schwupps“ kosten sie 60.000€. Das geht ja nicht… :wink:

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Das wird Tesla kaum vor Gericht durchbringen. In Österreich gibt es mittlerweile sogar ein Gerichtsurteil (wenn ich mich richtig erinnere, sogar schon vom OGH) das bei BTO Macbooks verneint, dass es sich um maßgefertigte Produkte handelt. Insofern wird sich da Tesla auch mit der Argumentation schwertun, wenn lediglich Aussenfarbe, Innenraumfarbe und Felgengröße „individuell“ konfiguriert werden können - noch dazu, wo Tesla ja de facto auch Fahrzeuge ohne konkreter Bestellung verschifft, da diese aufgrund der geringen Individualisierungstiefe ohnehin verkauft werden können.

Sollte die Antwort jetzt auf die Preiserhöhung bezogen sein?
Wenn ja dann hat es doch gar nichts damit zu tun was für eine Bestellung getätigt wurde

Was meinst Du? Bei dem Auszug aus den AGB ging es doch nicht um die Stornierung, sondern das Tesla das Recht hat, Änderungen in der Serie auch auf die Bestellung anzuwenden und ggf. Preiserhöhungen weitergeben darf. Ist aber alles entspannt, da wir ja immer ein Widerrufsrecht haben…:laughing:

Bzgl. deiner Anmerkung mit den MBP BTO hast du Recht - ist in D auch so🤓

So richtig traue ich dem Frieden bei Preisanpassungen nicht. Wenn ich jetzt bestelle - Model Y 2021 - so steht es dann auch in der Bestellbestätigung und dann z.B. auf März 2022 (Q1) schieben lasse, dann werden ja zu dem Zeitpunkt sicherlich Model Y 2022 ausgeliefert. Ich aktiviere meine Bestellung also zu 03/2022 und bekomme ein Model Y 2022 zum Preis eines Model Y 2021 (weil gem. Kaufvertrag) geliefert? Die Hoffnung stirbt zuletzt.

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Nach meiner Kenntnis: Alle Helden, die ewig schieben mit Erwartungen zu neuem Akku etc. werden im Zweifel zahlen müssen. Ihr vereinbart keinen Festpreis mit Tesla, was eine der Voraussetzungen wäre. Also dürfte Preisweiterreichung legitim sein. Wenn ihr Sicherheit wollt, beauftragt halt Anwalt. Ich frage mich auch, mit welchem Selbstverständnis manche Leute unterwegs sind. Wenn ihr schon einen Kaufvertrag schieben könnt, freut Euch. Dann akzeptiert aber auch, dass der Hersteller Preiserhöhungen weitergibt. Versucht mal, bei anderen Herstellern sowas.

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Vor allem wenn die Subventionen wirklich 1.1.2022 wegfallen

Ich würde so gerne bestellen. Aber ohne 7-Sitzer läuft nix :sweat:

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Alles ist möglich. Das habe ich in einem anderen Beitrag schon ausführlich beschrieben.
Zusatz: In meinem aktuellen Fahrzeugbestellvertrag steht immer noch das Datum 12.06.2020, obwohl das laut TESLA ja keine Bestellung war, sondern nur eine Reservierung, die jetzt umgewandelt wurde!

Preiserhöhung nach Rechnungsstellung und Rechnungsbezahlung.
Wir sollen in einer Woche ein Model Y geliefert bekommen und haben Ende der letzten Woche den nach Abzug der Anzahlung offenen Rechnungsbetrag an Tesla überwiesen. Danach erschienen im Tesla-Account eine neue Rechnung und die Aufforderung zur Nachzahlung von 2.975,00 EUR. Nach Reklamation, dass der Umweltbonus fehlt (entspricht genau Bruttonachzahlungsbetrag 2.975 EUR), kam eine neue Rechnung mit Abzug des Umweltbonus (2.500 netto) und einem neuen Fehlbetrag von 1.495,00 EUR. Wieder reklamiert und die Antwort erhalten: „Seien Sie doch froh, dann sind sie ja jetzt besser dran, denn der Umweltbonus ist mehr als die Rechnungserhöhung“. Wie kann man sich gegen diese Willkür wehren? Hat jemand damit Erfahrung?

Wie ist das nun ausgegangen?

Ich bin so ein Fall. Bestellt im November 2021, zweimal Auslieferung verschoben, geliefert im Juni.

Tesla hat den Preis gehalten, obwohl zwischenzeitlich 2022er Modell mit besserer Batterie.