Abschleppen weil falsch geparkt

Schilder können keine Menschen vor dem Falschparken abhalten. Das kann nur die Angst vor der Strafe, die man dafür erhält. Also muss doch das Abschleppen wahrscheinlich bleiben und sich rum sprechen. Jeder Autofahrer weiß doch, dass in den Städten an allen Ecken und Enden Parkverbote lauern. Da muss er halt genau schauen.

Ich bin gespannt, wann wir die ersten Dummy-Typ2-Anschluesse für Verbrenner sehen…

Direkt Mail an foliatec. Die haben doch auch die gekochten bremsscheibendummies für Trommelbremsen und diese geilen pseudo abschleppösen zum drankleben gemacht.
Mit tabkdeckelauflebern im alu Look kennen die sich auch schon aus [emoji23]

Ja da bin ich bei dir, dennoch finde ich ein Schild auf dem ein großes „P“ mit einem kleinen Schild darunter, auf dem ein Auto mit einer Stromleitung zu sehen ist sehr verwirrend. Sicherlich ist jeder Füherscheininhaber dazu verpflichtet sich jederzeit auf dem laufenden zu halten. Ich würde aber eine eindeutige und vor allem durchgehende Kennzeichnung begrüßen, denn das Abschleppen sensibilisiert zwar, erhöht aber nicht unbedingt die Akzeptanz der E-Mobilität.

Leider ist diese Beschilderung gesetzlich festgelegt. Eine bessere Kennzeichnung für ein Elektrofahrzeug sehe denn wie aus? Die übrigen Schilder sind eindeutig.

Wer die „Strippe“ nicht verstehen will, der wird auch nichts anderes akzeptieren.

:bulb:

Konsequent wäre es, wenn die Abschleppunternehmen die Säulen errichten und betreiben würden. :smiling_imp:

Mit so einer ähnlichen Beschilderung müssen wir hier in Trebbin in der Innenstadt am Marktplatz auch leben. Leider lässt die Straßenverkehrsbehörde in einer eingeschränkten Zone keine weiteren Halte- oder Parkverbote zu. Da muss man über das Parkschild gehen und Hinweisschilder drunter machen. Nicht optimal. Wir versuchen es zur Zeit mit Aufklärung derjenigen, die sich da üblicherweise hinstellen.

Alle in dem Video zu sehenden Fahrzeuge sind ortsfremd, die einheimischen Fahrer werden die Beschilderung inzwischen kennen. In meinen Augen würde ein einfacher Text „Nur für Elektrofahrzeuge“ viel eindringlicher sein.

Also, wenn ich solche Schilder sehe, wird mir schlecht.

Was will ich erreichen (als Stadt)? Annahme: Hier soll NIEMAND parken. Nur Elektrofahrzeuge dürfen laden.

Dann hat dort logischerweise ein Parkverbot zu stehen, ausgenommen Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs (von mir aus auch auf 2h beschränkt, wenn örtlich nötig).

Das obige Schild würde ich wie folgt lesen (als nicht Einheimischer):
Hier darf man Parken (links, wie rechts).
Auch Elektrofahrzeuge (warum auch nicht) - würde ich als Hinweis verstehen, dass hier eine Säule existiert.
Des weiteren ist das Parken auf 2h beschränkt im angegebenen Zeitfenster, sonst unbschränkt.

Naja. Dieser Irrtum könnte sich einschleichen, wenn da unter dem „P“-Schild „Elektrofahrzeuge frei“ stehen würde - das frei könnte sich dann auf eine entfallende Parkticketpflicht beziehen.

„Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten,…“
Die neutrale Verwendung des Symbols schränkt das erlaubte Parken genauso ein wie „Nur für Elektrofahrzeuge“ (vgl. „P“-Schild mit Piktogramm Schwerbehinderte).

Allerdings wäre es vielleicht sinnvoll gewesen, die Parkscheibe und Zeitangabe in einem schwarzen Rahmen zusammenzulengen. Aber das hängt häufig davon ab, ob die Zeitangaben in der jeweiligen Kommune üblicherweise z.B. bei Anwohnerparken separat oder zusammen auf dem Zusatzschild stehen.

Wie diese Schilder zu lesen sind, ist hoffentlich jedem hier klar. Schild 314-30 weist eine Parkfläche aus rechts wie links.
darunter das einschränkende Schild P nur für Elektrofahrzeuge.
Darunter ein einschränkendes Schild für die Höchstparkdauer von 2 Std.
Diese Einschränkung der Parkscheibenpflicht mit Höchstparkdauer gilt werktags 9-20Uhr.

Also es wurden nicht ausschließlich auswertige Fahrzeuge abgeschleppt. VW-Camper in weiß HH- XX xxx,

DriveNow-Fahrzeuge M-DX xxx

PI gehört schon zu Hamburg, auch wenn dies oft als „Provinz-Idiot“ gelesen wird. :wink:

Die Beschilderung ist auch keine Hamburger Lösung.
Diese Beschilderung ist genau so gesetzlich festgelegt.

Sicher kann sich die jeder so zurechtlegen, wie er es gerade hätte, jedoch ändert es die Bedeutung nicht.

Ich ärgere mich als RETTUNGWAGEN-Besatzung auch über Falschparker.

Wenn man sich in eie Feuerwehrzufahrt stellt, ist das Auto auch weg. Besonders für Auswertige sind Schilder in fremder Umgebung besonders sinnvoll.

Da hast du recht, aber mir und anderen Verkehrsteilnehmern wäre erst mal nicht klar

  1. Einschränkung „nur Elektrofahrzeuge“ ODER „max 2 Stunden“ -> auch Verbrenner dürften 2h Parken
  2. Einschränkung „nur Elektrofahrzeuge“ UND „max 2 Stunden“ -> selbst E-Autos müssen den Platz nach 2h räumen

Wenn ich dich richtig verstehe, gelten Einschränkungen additiv - Fall 2): UND
Da wird es noch so manchen verdutzten E-Fahrer geben, der nach 2 1/2 Stunden zurück kommt und sein Auto nicht vorfindet. Oder mit Knöllchen dran.

Soweit Stimme ich mit Dir überein, hier dürfen ausschließlich Elektrofahrzeuge bis zu 2h parken.

Ich dachte bis dato, dass sich Zusatzzeichen lediglich auf Verkehrszeichen beziehen und nicht auf Zusatzzeichen. Es müssen meiner Meinung nach alle Zusatzzeichen zusammen beachtet werden, was hier bedeuten würde, dass die gesamte Beschilderung nur werktags von 9-20h gilt.

Wo ist konkret geregelt, dass sich die zeitliche Einschränkung des Zusatzzeichen 1042-31 ausschließlich auf das Zusatzzeichen 1040-32 bezieht und nicht auf das Verkehrszeichen 314 samt der Zusatzzeichen 1010-66 und 1040-32?

Gruß Mathie

Frag 3 Polizisten dazu, kriegst 3 unterschiedliche Antworten.
Hab ich in einem ähnlichen Fall tatsächlich mal in Frankfurt gemacht. Daher sprech ich aus Erfahrung. :mrgreen:

Das wird häufiger (Bewohnerparken mit Zeitbeschränkung auf separatem Zusatzschild) diskutiert- aber bisher haben die Amtsrichter das wohl immer abgebügelt. „Grundsatz“ ist wohl, dass die Einschränkungen jeweils von oben nach unten gelesen gelten:

"Dem Wesen beschränkender Zeichen folgend - und der allgemein üblichen Leserichtung von oben nach unten und von links nach rechts - ist zunächst das Parkplatzschild als solches zu lesen, sodann dessen Beschränkung auf [Bewohner]. Weiterhin wird - dem Wesen beschränkender Zeichen folgend - durch das jeweils nachfolgende Beschränkungszeichen das vorherige in seiner Wirkung eingeschränkt, hier also mit der Folge, dass die Einschränkung für [Bewohner]parken nur in der Zeit von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr an Werktagen gilt.
"

Das ist so korrekt. Jedes Zusatzzeichen bezieht sich immer auf das jeweils darüber liegende Verkehrszeichen.
Somit gilt das Verkehrszeichen 314 („P“) „nur für Elektrofahrzeuge“ und „nur mit Parkscheibe für max. 2 Stunden“ und nur „werktags von 9-20 Uhr“.
Das Parken ist somit nur werktags in der Zeit von 9-20 Uhr und nur für Elektrofahrzeuge und nur mit ausgelegter Parkscheibe und nur für max. 2 Stunden erlaubt.
Umgekehrte Betrachtung: Länger als zwei Stunden oder ohne Parkscheibe oder an Sonn- u. Feiertagen oder werktags zwischen 20 und 9 Uhr oder mit einem Nicht-Elektrofahrzeug ist das Parken nicht erlaubt.

Dazu müsste die Kommune ein kombiniertes Zusatzzeichen anordnen, welches die Parkscheibenpflicht und die zeitliche Einschränkung in einem schwarzen Rahmen zusammenfasst, da die beiden Informationen dann als ein Zusatzzeichen gelten.

Du meinst also, bei dem vergleichbaren Fall, „Bewohnerparken“ mit zeitlicher Einschränkung (z.B. werktags 9-20 Uhr) in separatem Zusatzschild wäre das Parken außerhalb werktags 9-20 Uhr gar nicht zulässig?

Die Einschränkung der Höchstparkdauer mittels Parkscheibe gilt nur werktags 9-20Uhr. Darüber hinaus ist keine Parkscheibe notwendig, da keine Höchstparkdauer gilt. Es bleibt ein Parkplatz nur für Elektrofahrzeuge.

Genau dafür hätte ich gerne eine Begründung.

Für mich bedeutet die Beschilderung Du darfst ein Fahrzeug hier parken, wenn alle drei durch Zusatzzeichen ausgeschilderten Bedingungen erfüllt werden:

  1. reserviert für Elektrofahrzeuge

  2. max. Parkdauer beträgt 2h mit Parkscheibe

  3. die Beschilderung gilt nur werktags zwischen 9 und 20 Uhr

Dies bedeutet solange Bedingung drei erfüllt ist dürfen hier nur Fahrzeuge parken, die auch Bedingungen 1) und 2) erfüllen.

Wenn Bedingung 3) nicht erfüllt ist, hat das Schild 314 samt Zusatzzeichen keine Wirkung, es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln, was innerorts im Normalfall heisst, dass man parken darf.

Gruß Mathie

Ich komme immer wieder zum gleichen Ergebnis.
Ein Ladeplatz (oder auch Tankstelle) ist generell kein Parkplatz. Wer dort ein Parkplatzschild aufstellt, egal mit was all für Zusatztäfelchen macht damit einen Fehler. Es sorgt für Verwirrung und falsches Verständnis für Ladesäulen.
Die einig richtige Beschilderung kann nur ein Parkverbot mit der Ausnahme „während des Ladens“ sein. Dann ist dann wohl jedem klar was gemeint ist. An klassischen Tankstellen für Brennstoffe gibt es diese Beschilderung nicht, weil jeder Autofahrer weiß was das ist.

Darf denn nun in Hamburg ein nicht ladendes Elektroauto an den Ladesäulen parken? Wie Lange?

Wenn man mich in Hamburg, egal mit welchem Auto abschleppen würde wenn ich aus dem Auto bereits 3 blaue P-Schilder sehen kann, würde es einen Widerspruch geben. Ich kann doch nicht ständig einen Verkehrsrechtler auf dem Beifahrersitz mitnehmen. Wer etwas beschildert muss es einfach, klar und deutlich tun. Er kann nicht erwarten dass man nach vielem Rätselraten die gewünschte Bedeutung richtig errät.