16A CEE rot mit Juice Booster Verwendung meldepflichtig?

Nach meinem Verständnis sind 16A CEE-Steckdosen (bis 11kVA) beim Stromversorger nicht meldepflichtig, auch wenn daran zeitweise ein Juice Booster (ohne Wandhalterung) betrieben wird.
Nach §19 NAV sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge meldepflichtig, für mich ist ein Juice-Booster keine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge (Wallbox) und auch nicht förderfähig. Erst wenn der Juice Booster mit der optionalen Wandhalterung verwendet wird, gilt er als Ladeeinrichtung. Oder wie seht ihr das?

Auszug auf §19 NAV:

  1. Anlage und Verbrauchsgeräte sind vom Anschlussnehmer oder -nutzer so zu betreiben, dass Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer und störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter ausgeschlossen sind.

(2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen. Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln.

(3) Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Anschlussnehmer oder -nutzer dem Netzbetreiber Mitteilung zu machen. Der Anschlussnehmer oder -nutzer hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine schädlichen Rückwirkungen in das Elektrizitätsversorgungsnetz möglich sind. Der Anschluss von Eigenanlagen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Dieser kann den Anschluss von der Einhaltung der von ihm nach § 20 festzulegenden Maßnahmen zum Schutz vor Rückspannungen abhängig machen.

Ja, ist Auslegungssache. Die CEE Steckdose ist nicht Meldepflichtig und der Juice Booster kein fest angeschlossener Verbraucher, auch mit Wandhalterung nicht.

Aber wo ist das Problem dies zu melden?

Andersrum gefragt ? Wem fällt das auf ?

Ich melde meinen Holzspalter ja auch nicht an wenn ich den einschalte :slight_smile: Der braucht btw. auch mehr als 11 kW

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Ja, aber nicht Dauerlast. Darum geht es ja eigentlich.

Ich hab mir 2 CEE Dosen in die Garage gebaut für 2 Elektroautos und ich werde genau niemand hier informieren, ja keine schlafenden Hunde wecken (Nach X Bauanträgen schmerzlich gelernt) Einfach machen und wenns einen stört wird sich schon einer melden.

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Definiere Dauerlast. Mit 11kW ist dein Auto nach spätestens 8 Stunden von 0 auf 100% voll. 8 Stunden ist ein Arbeitstag. Kreissäge nutzt man auch beruflich :wink: Und man lädt ja nich jeden Tag von 0 auf 100% 8 Stunden lang…
Wenn mir ein Netzanschluss steht, der 11kW verkraftet, dann will ich es nutzen so wie ich es möchte.

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Sind halt zwei unterschiedliche Verbraucher die sich nicht vergleichen lassen.

Und es verbietet dir ja niemand es so zu benutzen. Die Meldepflicht ist ja eher zwecks Netzausbau und besseren Planung zu verstehen.

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Ich habe es gewagt vor einem Jahr bei den Energieheinis hier anzufragen (da Bauantrag für neue Garage gerade lief) wie das denn so ist mit den Wallboxen. Wollte gleich 2 22kW Wallboxen aufhängen. Die haben mich dann erstmal mit Anträgen und blabla bombardiert und darf nur ein zertifizierter Elektriker und wasweisich noch alles. Dabei wollte ich nur eine Vorab Info was denn möglich ist auch bezgl. Verstärkung Hausanschluss usw. Wollte mir keiner Auskunft geben ohne gleich einen Elektriker zu haben der die Anfragen stellt. Nach dem Theater hab ich dann beschlossen dass ich die Dinger selbst einbau (ich hab mal Elektriker gelernt) und damit ist die Sache dann gegessen. Mein Haus ist auf der Straße mit 100A abgesichert und ich hab hier 63A, das reicht mir für alles und ich gehe davon aus dass ich die 63A auch nutzen kann. (Wozu hab ich die denn sonst ?) Wenns dann wo dunkel wird dürfen sich andere drum kümmern.

Dann lass Dich nicht erwischen. 22KW Wallbox sind genehmigungspflichtig. Auf dem Formular muss ein zugelassener Elektriker unterschreiben.

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Ich weiß schon…

Aber die Sache ist damit nicht gegessen. Nur weil dein Auto 200 fahren kann, darfst du es nicht immer. :wink:

Auf Anfrage bei unserem Netzbetreiber (Syna) wurde mir mitgeteilt, dass auch mobile Ladeeinrichtung an CEE16 als Ladeeinrichtung angesehen werden. Darüber hinaus muss man sogar bei Mehrfamilienhäuser die sogenannte Leistungserhöhung bezahlen muss, obwohl dann vor Ort gar nichts umgebaut wird. Pro kW Leistung sind das so 46€ wenn ich mich recht erinnere.

Und nur darum geht es. Noch ein bissl Geld abfassen, um den Wasserkopf zu füttern.
Netzausbau…in 100 Jahren wird deshalb das Netz nicht ausgebaut.

Über 90% der Hausanschlüsse verkraften locker eine 11kW Ladung. Und bis alle gleichzeitig mal 4h mit 11kW laden, da fließt aber noch viel Wasser den/die gewünschten Fluss einsetzen runter.

CEE16 Dose anbauen und JB2 reinstecken, Feierabend.

Das sehe ich auch nach dem Motto, „Lieber einmal fest entschuldigt, als sieben Mal umsonst gefragt.“!

Bei zwei selbstinstallierten 22kW Boxen sieht das natürlich schon anders aus. :smiley:

Aber auch hier dürfte der Betroffene alt genug sein.

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