1% Versteuerung Dienstwagen

Das macht die 1%-Regelung interessanter :wink:

In meinem Fall und nach Meinung des Steuerberaters sehe ich das auch so.

Ob ich mir wie beim Arzt noch eine zweite oder dritte Meinung einholen soll??

Ich bin ja seit Jahrzehnten selbstständig - aber eben kein Steuerfachmann :frowning: - So wie ich es verstehe, ist die 1% Regelung ideal bei einem günstigen Neukauf (Bruttolistenpreis) und hohen Folgekosten. Da wäre das beste Geschäft ein Dacia: Neupreis unter 9000 €. Und nur davon wird 1% pro Monat versteuert. Alle Kosten incl. Anschaffung gehen dann über den Betrieb, allerdings muss bei Verkauf des Autos auch der Erlös als Einnahme versteuert werden (im Betrieb). Deshalb war für mich der Tesla immer das Negativbeispiel für die 1% Regelung: Hoher Bruttolistenpreis, kaum Folgekosten, d. h. im Klartext, dass man dem Betrieb das Auto privat finanziert :frowning:

Oder elektronisches Fahrtenbuch. Wie gesagt schaut es euch an und sucht hier im Forum.

Gibt es die Regelung den Wagen zwingend ins Geschäftsvermögen zu überführen wenn man ihn mehr als 50% geschäftlich nutzt, nicht mehr?

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Doch .

50%: Betriebsvermögen
<10%: Privatvermögen
Dazwischen kann man es sich aussuchen