Installation von Ladestation als Mieter/Wohnungseigentümer

Hallo,
ich bin gerade über einen interessanten Gesetzesentwurf gestolpert. Demnach soll es zukünftig, ab Verabschiedung des Gesetzes, für Mieter und Wohnungseigentümer ohne Abstimmung der Wohnungseigentümer, möglich sein, eine Lademöglichkeit in Eigenregie für EV’s installieren zu lassen.
Ich kämpfe seit 1,5 Jahren um die Erlaubnis, an meinem Carport so einen Platz installieren zu lassen, das könnte bald ein Ende haben! :laughing:
dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810256.pdf
bundesrat.de/SharedDocs/TO/963/to-node.html

Ich sag nur weitere 4 Jahre GroKo…

Sag hier bitte Bescheid wenn das Gesetz durch ist, dann werde ich tätig werden.

Mir hat der Gesetzesentwurf alleine schon geholfen:

Ich habe ihn als Eigentümer in einer WEG erfolgreich eingesetzt, um Bedenken zu „schweizer Käse“ in der Tiefgarage, wenn jeder eine Ladestation haben will, zu entkräftigen.

Mein Vorschlag beinhaltete einen Plan für einen geregelten, kostengeteilten Ausbau gemeinsam genutzter Ladeinfrastruktur (Kabel, Lastmanagement, etc.), sobald mehrere Stellplätze einen Ladeanschluss benötigen. Das ganze über eine Art Interessengemeinschaft Elektroauto innerhalb der WEG, die alleine die Kosten für den Ausbau trägt – wer keine Ladestation will, zahlt nichts, wer später einsteigt, muss sich in die bereits gebaute Infrastruktur einkaufen.

Mein Argument war, dass wenn die WEG auf diesen „drohenden“ Rechtsanspruch aus dem Gesetzesentwurf wartet, jeder macht was er will und der schweizer Käse garantiert ist. Als mündige Bürger müssten wir aber nicht darauf warten, einzelnen Eigentümern eine Ladestation zu gewären, gerade weil das technische Tatsachen schafft, die später das Risiko von schweizer Käse reduzieren.

IANAL und YMMV, aber bei mir hat’s funktioniert :slight_smile:

Es geht auch ohne „Gesetz“!
Die Tiefgarage ist direkt ans Wohnhaus angebaut.
Ich habe mit meinem Vermieter gesprochen und meinen Bedarf an einer Lademöglichkeit in der Tiefgarage angemeldet. Da braucht es nicht zwingend „Gemeinschaftsanlagen“.
Der Elektriker hat einen entsprechenden Stecker in meinem Garagenabteil montiert und an meinen Wohnungszähler angeschlossen. Passt und über Powerline habe ich sogar WLAN in der Garage. :smiley:
Bei der Installation wurde der spätere Ausbau für weiter E-Anschlüsse vorgesehen.
Eine Gewinn für beide Seiten. Gruss rundum

Ich kenne die Situation in CH/AT nicht, aber Mehrfamilienhäusern in DE sind üblicherweise unterteilt in Sondereigentum (einzelne Wohnungen, Kellerabteil, Stellplatz, Gärten) und Gemeinschaftseigentum (Grünflächen, Treppenhäuser, Kellerräume für Strom, Heizung, Fahrräder, etc.).

In vielen Fällen wird ein Stromanschluss am Stellplatz eine Kabelführung durch Gemeinschaftseigentum benötigen. In meinem Fall: Kabelführung durch Kellerflur, Fahrradraum und drei Wanddurchbrüche.

Dazu braucht man dann die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft, bei dem sich eine durchdachte Argumentation auszahlt. Die Gesetzeslage in DE ist sehr dünn bis reaktionär was Ladestationen angeht. Am Ende hat es bei mir auch ohne Gesetz funktioniert, m.E. sogar in einer nachhaltigeren Ausführung als es mir das zukünftige Gesetz gestatten würde.

In AT benötigt man 100% Zustimmung.

Bei uns wurde aber in einem unserer Liegenschaften bei Plus 50% von 3 WE gebaut. Die Duldung durch den Rest hat gut funktioniert.

Anschluss an Wohnungszähler. Kostenpunkt je ca. 5k Euro da große Garage. 11 kW Typ 2 Ladestationen, versperrbar.

Bald folgt das 2. WE-Haus.

Wenn ich WE wäre würde ich auch bei unter 50% Zustimmung installieren. :wink:

In DE streitet man sich gerne noch mit der Hausverwaltung, anderen Eigentümern, ggf bis vors Gericht ob 100% Zustimmung (Allstimmigkeit) oder lediglich einfache/qualifizierte Mehrheit nötig ist (so wie bei Massnahmen zur Anpassung an den Stand der Technik). Hier würde ich o.g. Gesetz durchaus begrüssen, um Rechtssicherheit zur Abstimmungsmodalität zu schaffen.

Bei mir lief es am Ende mit Zustimmung aller anwesenden WE (deutlich mehr als qualifizierte Mehrheit) und ruhigem Verstreichen der Widerspruchsfrist sehr gut. Aus logistischen Gründen hing die Ladestation nach mündlicher Absprache mit den meisten Eigentümern schon einen Monat vor der WEV in der TG, was sicherlich auch geholfen hat, etwaige Brand- und Stromversorgungs-Ängste zu beruhigen.

Rechtlich gesehen braucht man die Zustimmung, wenn man mit den Leuten redet geht das sicherlich auch mit Duldung. Wenn der Nachbar natürlich gerne die eigene WEG mit dem Anwalt heimsucht, sollte man vorsichtig sein.

Also bei mir geht es inzwischen auch weiter, nachdem das letztes Jahr auf der Eigentümerversammlung eine ziemliche Ernüchterung war.
Jetzt ist auf der Agenda, dass ein detailliertes Ladekonzept von einem Elektromobilitätsberater erstellt werden soll. Kostenpunkt 4760€ (davon zahlt die Stadt München wohl 80%).
Ich befürchte hierbei eher schlimmes. Hat da jemand Erfahrung damit? Wie sieht so eine detaillierte Projektierung aus? Nachdem das ja nicht gerade günstig ist, muss das ja schon mehr als ein Angebot für eine Installation sein. Und ich befürchte, dass da entsprechend hohe Kosten pro Ladestelle rauskommen werden…
Kennt jemand die Firma GP-Elektro? Die soll das bei uns machen. Oder vielleicht jemanden in München der so eine Projektierung macht?

Was befürchtest du denn? Ich kenne die Firma, der GF hat die gleiche Weiterbildung zum Berater Elektromobilität absolviert wie ich.
Zum Preis sage ich nichts, ist bei 80% Förderung ja auch nicht so entscheidend.
Kannst mich gerne auch per PN in der Sache kontaktieren.

Ich befürchte das die Lösung perfekt und daher aufwändig wird. Bei einer Tiefgarage mit knapp 100 Stellplätzen kann man sich da schon spielen. Tatsächlicher Bedarf momentan ist nur mein Fahrzeug und Interesse an einem E-Fahrzeug hat ein weiterer Eigentümer.
Aber vielleicht sehe ich das zu negativ. Für mich wäre eine Lösung, die den momentanen Bedarf deckt schon mal günstiger als die Beratung an sich. Das dies keine endgültige ist und wohl auch nicht zukunftsfähig ist mir klar… aber mir reicht auch eine temporäre. Auch, wenn dann in 5 Jahren was anderes gemacht wird.

Ich kann verstehen, dass es momentan nur um dein Fahrzeug geht, das kann sich aber schnell ändern. Und im Interesse einer langfristig sinnvollen Lösung würde ich zumindest Skalierungsszenarien durchspielen und analysieren, auch wenn jetzt erstmal nur sehr wenige Ladepunkte erforderlich sind.
Eine Lösung bei der jeder Eigentümer aufs neue eine Einzelgenehmigung braucht hielte ich für nicht sinnvoll, insofern hilft eine solche Analyse vielleicht auch dabei, die Zustimmung anderer Eigentümer zu erhalten.
Und bei 80% Förderung (gibt es nur in der Stadt München) liegen die Kosten doch unter 1000€, dafür installierst du im Sondereigentum definitiv keinen Ladepunkt (es sei denn dir reicht eine Schukodose).
Oliver

Prinzipiell habe ich da auch nichts dagegen. Mir persönlich würde eine Schukodose (bzw. was leistungsäquivalentes daheim ausreichen). Aber ich finde das eine Leitung heute für 2-3 Mieter ohne großen Aufwand installiert ja keine gemanagte Ladelösung in Zukunft, wenn sie dann wirklich benötigt wird ausschließt. Andersrum schließt eine solche große Lösung aus, dass ich in naher Zukunft eine Lademöglichkeit bekomme. Das ist was mich stört.

Habe dazu eine interessante Idee von der EWS gehört:

Wenn in einer Wohnanlage im Gemeinschaftseigentum die Heizung erneuert werden muss, sind sowieso größere Umbauten notwendig. Meist läuft es in Baden-Württemberg auf ein BHKW raus, weil ein Landesgesetz die Nutzung von EE/KWK dabei vorschreibt.

Damit ist die Hausgemeinschaft sowieso mit einem gemeinsamen Projekt im Boot. Wenn man dann noch ein paar Leitungen/Leerrohre für Ladeplätze vorschlägt, kann das meistens mit geringem Mehraufwand aufgenommen werden.

„Ladekonzept“ hört sich teuer an, besonders wenn nur einer eine Ladestation will. Wir haben’s so gehalten: beim ersten E-Auto noch brav gefragt und durchgewunken bekommen, beim zweiten einfach gemacht. Wir hätten es aber bei einer Ablehnung drauf ankommen lassen.

Jemand in diesem Zusammenhang schon den folgenen Spiegel-Artikel gesehen?

Justizministerium fordert Anspruch auf private Ladesäulen für E-Autos

Vielleicht wird ja aus dem Gesetzentwurf dann ein Gesetz, wenn der VW ID.3 für Endkunden verfügbar ist - rein zufällig.

Nee, ganz bestimmt nicht. Anscheinend ist Dir nicht bewußt wer da „arbeitet“!