Hier meine damalige Anfrage an die Vermieterschaft als Bsp.
"Sehr geehrte xx
In rubrizierter Angelegenheit komme ich zurück auf unsere Korrespondenz vom _______ bezüglich „bauliche“ Veränderungen (Starkstromanschluss 400V/16A; 11 kW) für eine Lademöglichkeit meines Elektroautos beim Einstellplatz Nr. xx und die damals in Aussicht gestellte Bewilligung seitens der Verwaltung.
Nach nunmehr mehrmonatigem Betrieb des Fahrzeuges und den gemachten Erfahrungen (Laden über die „langsame“ Haushaltsteckdose) habe ich mich entschieden, einen Starkstromanschluss zu realisieren.
Die praktikabelste, effizienteste und sicherste Variante eines solchen Anschlusses wäre die Installation einer Wandladestation mit fest angeschlossenem Typ2-Ladekabel (2.5 m) unmittelbar beim Einstellplatz Nr. xx (vgl. Foto mit geplantem Anschluss).
Die Installation kann nach Augenschein durch den Elektriker wie folgt realisiert werden:
¨ Befestigung der Wandladestation (Grösse 38x16x19 cm; HxBxT) mittels zwei Dübelschrauben an der Garagen(beton)wand beim Einstellplatz Nr. 34 (ca. 1.20 m ab Boden);
¨ Stromzuleitung über den Verteilerkasten im Kellergeschoss der Mietwohnung mittels Aufputz-Leitung entlang der Garagenwand (ca. 12 m) mit zusätzlichem Ein-/Aus-Drehschalter bei der Ladestation. Die Zuleitung vom Kellergeschoss zur Garagenwand kann ohne Mauerdurchbruch verlegt werden (bestehende Armierungsöffnung in der Betonwand).
Die Installation würde fachgerecht durch die Firma xx, welche für eine solche Installation zertifiziert ist, erfolgen (unter Einhaltung sämtlicher Normen inkl. Erstellung Sicherheitsnachweis SINA und Anmeldung beim EW).
Die Installationskosten so wie auch die Stromkosten gehen auf Rechnung der Mieterschaft. Die Wandladestation (inkl. dazugehöriger Bestandteile) verbleibt auch im Eigentum der Mieterschaft. Im Falle eines Rückbaus (z.B. bei Mietende) liesse sich die gesamte Installation (Zuleitung, Wandladestation) problemlos wieder entfernen.
Ich bitte Sie, die geplante Installation zu prüfen und stelle hiermit ein Gesuch um Bewilligung der obumschriebenen Installation.
Selbstverständlich würde ich Sie nach erfolgter Installation mit einer Kopie der Rechnungen bedienen, sodass die Arbeiten für Ihre Akten hinterlegt ist.
Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen"