Ladekabel durchs Hausfenster?

Hallo zusammen,

ich parke relativ häufig direkt vor meiner Haustür (Mietwohnung ohne Stellplätze in der Nähe) und könnte theoretisch einfach ein Stromkabel aus dem Fenster zum Auto legen. Wären ca. maximal 2m Luftlinie.
Wäre das überhaupt erlaubt? Und wie könnte man das stolpersicher machen? Eventuell eine Stange ans Autorad klemmen und das Kabel in 2m Höhe zum Fenster spannen?
Hat jemand schon mal was ähnliches probiert?

viele Grüße
Rachid

Einen ähnlichen Gedanken hatte ich als Übergangslösung für mich zuhause auch schon gehabt:
Auto nicht in der Garage, sondern in der Garageneinfahrt direkt vor dem Haus parken und dann ein Verlängerungskabel aus dem Kellerfenster zum Auto legen.
Ladeleistung auf 10A reduzieren, Leitungsroller natürlich voll abrollen.
(Der Strom im Keller läuft über den Zähler meiner Wohnung, von daher wäre es mein Strom und nicht der Gemeinschaftsstrom.)

Wenn da kein Weg durchgeht, hätte ich an sich keine grosse Bedenken. Ein Freund von mir (er ist an meiner Infektion mit dem Tesla-Virus schuld) war mal vor kurzem mit dem MS bei uns zu Besuch, und nach dem Motto Schnarchladen ist besser als gar nicht laden haben wir vom Balkon durch den Garten zu den Besucherparkplätzen ein Verlängerungskabel gelegt und an T13 mit 2kW geladen. Ich hab mir da weniger sorgen um die Stolpergefahr gemacht als um die Dauerbelastung der T13-Steckdose auf dem Balkon. Die Wohnung bei uns und damit die Elektrik sind relativ neu, aber von der Unterverteilung in der Wohnung zum Balkon raus ist natürlich nur der minimal notwenige Kabelquerschnitt installiert. Und der Übergangswiederstand in der Steckdose, naja… Was im Winter auch noch dazu kommt, ist der Wärmeverlust bei gekipptem Fenster. Wegen der Stoplergefahr selbst gäbe es Kabelbrücken, das wäre sicher ne realtiv saubere Lösung.

Hi !

In DE wäre es nicht erlaubt, wenn das Kabel im öffentlichen Raum liegt. Sowie Du also einen öffentlichen Fußweg querst oder gar eine Strasse, würde das nicht mehr gehen. Dabei ist es nicht von Belang, ob die Strasse oder der Weg ggf. Privatbesitz ist, solange er öffentlich zugänglich ist.

Nur in entspr. abgesperrten privaten Besitzlagen wäre das gar kein Problem - aber auch hier mußt Du Deiner Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer nachkommen.

Also schon schwierig das ganze. Wenn etwas passiert, ist man selbstredend zunächst mit in der Haftung. Ein grosses Thema in der E-Mobilität - leider.

Stellt Euch nur vor, jeder Parkplatz müßte min. mit einer Steckdose ausgestattet sein - wo wären Dir da ggf. schon…

:frowning:

Edit sagt: Steckdosen sind unter Last trennbar. Das ist grundsätzlich ein Problem z.B. mit Kindern - auch auf Privatbesitz. Es läge nach dem Stecker-Ziehen ja Spannung an…über solche Dinge muss man eben leider nachdenken…

  • Das ist leider eine öffentliche Straße.
  • Stecker kann nicht gezogen werden, da die Steckdose im Haus liegt und der UMC den Port sperrt.

@past_patrol
Bist du sicher, dass es nicht erlaubt ist? Wenn ja, ist das ja damit gestorben. f.ck

Ja - Du kannst kein Kabel im öffentlichen Raum legen, ohne mal mit dem Ordnungsamt oder Bauamt gesprochen zu haben. Dauerhaft wird das nie durchgehen.

Du hast diesbezüglich aktuell auch keine Rechte auf diesen Flächen - ausser sie ordnungsgemäß zu benutzen oder zu nutzen. Dazu zählt aber leider nicht die Verlegung eines Kabels.

UMC & Schuko. Du kannst doch am Adapter der UMC - wo das Schuko-Stromkabel reingesteckt wird, den Stecker während des Ladevorgangs ziehen, oder ? Da wird nix gesperrt meine ich, weil das Gegenstück doch gar keine Sperrmöglichkeit hat. Liege ich da falsch ? Wenn der Adapter freiliegt, dann kann man ziehen - meine ich. Also nicht die Quelle und nicht den Typ2 Stecker, aber das Adapterstück Leitungsseitig. Ist ja bei CEE16 auch so - ich kann beim Laden an der roten Dose ziehen - unter Last !

Ich habe eine allgemeine Aussage getroffen. In DE gilt nicht selten die Einzelfall-Regelung.

Wenn Du es für Deinen Fall ganz genau wissen willst, dann frag’ doch mal bei Deinem Ordnungsamt und beim Vermieter nach, ob das ginge und wenn ja, unter welchen Umständen.

Bezieh’ Dich doch mal auf das Thema E-Auto & Mietwohnung. Wäre ja mal interessant, was da rauskommt.

Ganz schlecht ist es immer, zu glauben, was korrekt ist und es nicht zu wissen. Das schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe. Die Regeln im öffentlichen Verkehrsraum sind recht klar. Wenn Du dort etwas stellst oder verlegst, dann mußt Du dafür eine Genehmigung haben.

Erkundige Dich einfach bei den zuständigen Stellen…

Diese Diskussion und diesen Weg müssen sicher noch viele gehen, wenn es darum geht, das Thema hier voranzubringen. Ich ahne aber das Ergebnis Deiner Anfrage schon…

hmm…und was ist, wenn ich eine Ladesäule hinstelle? :slight_smile:
Von mir aus so eine thenewmotion Ladesäule wo jeder per Abrechnung laden kann?

Ich würde mal abklären, was denn so eine Strafe kosten würde. Das erleichtert die Entscheidung sicher sehr.

Ich verstehe, dass es verboten ist, eine Leitung über einen öffentlichen Weg zu legen, da dies eine Stolpergefahr darstellt.
Wohne ich in einem Mehrfamilienhaus, dann sollte ich die Leitung ebenfalls nicht quer über den Weg von der Straße zur Haustür legen, da dies ebenfalls eine Stolpergefahr für die Nachbarn und deren Besucher darstellt.
Wohne ich alleine in dem Haus, dann bestünde die Stolpergefahr nur für Familienangehörige und unsere Besucher.

Aber:
Wenn ich die Leitung aus dem Kellerfenster meines Kellerraumes rauslege, direkt an der Hauswand entlangführe und mein Auto direkt an der Hauswand parke, um es dort an der Leitung zu laden, besteht meiner Meinung nach für niemanden eine Stolpergefahr, da sich niemand freiwillig zwischen Haus und Auto durchquetscht, wenn auf der anderen Seite vom Auto massig Platz ist.
Die Leitung würde keinen Weg kreuzen und das Auto steht ebenfalls auf dem Grundstück.

Würde ich jedoch vom Kellerfenster die Leitung zu meiner Garage führen (die nicht direkt am Haus, sondern in 5 Meter Abstand frei steht), dann würde die Leitung quer über den Zugang zum Garten laufen, was wiederum eine Stolpergefahr für die Nachbarn darstellen könnte.
An dieser Stelle wäre es dann (in meiner Situation) sinnvoller, wenn ich die Leitung aus meinem Wohnzimmerfenster (1. OG, direkt zur Garage zeigend) freitragend zur Dachkante meiner Garage verlegen würde, und von dort am Fallrohr runter in die Garage verlege.

Da in meiner kleinen Wohnung (54m², 2 Zi. KDB, Baujahr 1970) fast alle Steckdosen an einer einzigen 16A-Sicherung hängen (außer Keller, Spülmaschine, Waschmaschine und Herd), hätte ich keinen Strom mehr für meine Wohnung, von daher wäre in meinem Fall die „Keller-Lösung“ sinnvoller, da ich dort bedenkenlos mit 10A laden könnte.
(Da ich nicht vom Fach bin und das Haus von 1970 ist, traue ich mich nicht, die Kellersteckdose mit 13A zu belasten.)

Stichwort ist wohl „Sondernutzung“ und „Kabelbrücken“.
Hier in Frankfurt am Main gibt es Gebührenverzeichnis: frankfurt.de/sixcms/media.p … 3%9Fen.pdf
Heute ist keiner mehr erreichbar. Ich werde mein Glück probieren.
Die Kosten sehen überschaubar aus: 50€ /Jahr für 100m

Wer weiß, vielleicht muss ich auch gar nichts machen. Da das keine dauerhafte Installation ist.
Schließlich brauche ich zum Autostaubsaugen auch keine Genehmigung, wenn das Kabel eine Stunde stolperfrei über dem Gehweg liegt.

Hi !

Du kannst nicht so einfach eine Ladesäule im öffentlichen Raum hinstellen. Woher soll z.B. das Stromkabel kommen ? Aus einer privaten Liegenschaft ? Man kann das natürlich machen. Such’ Dir einen Partner und stell’ einen Bauantrag. Du weißt, wo der landet…ich meine damit Bauamt etc.pp. - nicht die Tonne !

Es ist kein Problem eine Ladesäule im öffentlichen Raum zu installieren - es ist nur aufwendig als Einzelperson und dann darfst Du sie ganz sicher nicht exklusiv nutzen.

Zur Strafe:

Die Strafe beinhaltet dann ganz sicher das Entfernen des Kabels - mindestens. Ist also nur ein kurzer Effekt.

Naja, wenn er Glück hat, fühlt sich keine Behörde dafür zuständig, und die Ladesäule bleibt während Jahren bestehen. :wink:

Mmm…

Das Problem beginnt ja schon beim Fundament dafür und dem Graben für das Kabel. In einem Mietverhältnis gibt es immer irgendeinen Blockwart, der das gern kundtun wird.

Da bleibt nichts unerkannt. Ich würde das auch nicht machen, da der Betrieb durchaus mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden sein kann.

Ggf. mal mit dem Vermieter reden. Eventuell hat der ja Böcke was zu machen ? Probefahrt mit Model S. Eine Ladestation im Mietverhältnis erhöht die Attraktivität des Angebots !

:wink:

Ich habe mir jetzt meine Lademöglichkeit geschaffen, wie ich sie auf der vorherigen Seite vorgeschlagen hatte:
Leitungsroller (so einer, der nur eine Buchse am Ende der Leitung hat) im Kellerraum, Leitung durch das Fenster, durch das Beet (direkt an der Hauswand entlang), um die Ecke an der Hauswand weiter und am Fallrohr so befestigt, dass die Buchse nach unten zeigt.
Den Rest der Leitung in langen Buchten an der Hauswand entlang ausgelegt, damit der Leitungsroller voll abgerollt ist.
Nachbarin gefragt, ob ich in der Hofeinfahrt unter ihrem Wohnzimmerfenster parken darf, um mein Auto aufzuladen.
Sie musste nur lachen: „Na klar, dein Auto macht ja kein Krach oder Gestank.“
Also das Auto mit der Beifahrerseite ganz dicht an die Hauswand (so dass man da nicht mehr zwischen Auto und Haus entlanggehen kann)
Jetzt könnte sogar noch ein Auto an meinem vorbei, aber da die Einfahrt nur zu meiner Garage führt, wird da keiner entlangfahren wollen, ausser, wenn der Nachbar seinen Einkauf aus seinem Auto ausräumen möchte.

Ladeleistung auf 10A eingestellt, somit habe ich bis morgen früh locker 26 kWh nachgeladen, für den Weg zur Arbeit und zurück benötige ich jedoch nur 8-9%.
Morgen früh, bevor ich zur Arbeit fahre, mache ich einfach die Sicherung für den Keller raus, dann kann ich die Leitung theoretisch hängen lassen, da sie stromlos ist.
Abrechnung erfolgt über meinen eigenen Stromzähler, da die Kellerräume den Wohnungen fest zugeordnet und an die jeweiligen Zähler angeschlossen sind.

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Schön das du eine Lösung gefunden hast. Aus meiner Sicht ist ebenfalls nur das entscheidende, das keine direkte Gefahr für unbeteiligte im öffentlichen Raum entsteht. Und selbst an einer öffentlichen ladesäule liegen x Meter Kabel beim laden rum, teilweise auch per schuko…

Richtig!
Wenn ich an einer öffentlichen Ladesäule lade, dann ist die Stolpergefahr um ein vielfaches höher, als bei meiner jetzigen Lösung zuhause.
Und öffentliche Ladesäulen befinden sich naturgemäß im öffentlichen Verkehrsraum.
Bei der (aktuell dauerdefekten) CHAdeMO-Station der RWE am Rheinlanddamm in Dortmund steht die Ladestation auf dem Bürgersteig, das Fahrzeug am Straßenrand davor.
Lädt dort jemand sein Auto, so geht das Ladekabel zwangsläufig quer über den Bürgersteig, so dass sogar akute Stolpergefahr für Fußgänger besteht, da das Kabel nicht komplett über den Boden verläuft, sondern durchhängt wie ein Schlauch an der Zapfsäule.

An einer Typ2-Säule schiebe ich auch immer mein „Original-Tesla-7m-Mennekes-Kabel“ soweit wie möglich unter das Fahrzeug, um möglichst wenig Kabel als potentielle Stolperfalle herumliegen zu lassen.
Darüber hinaus achte ich nach Möglichkeit darauf, dass das Ladekabel möglichst drallfrei verläuft, damit sich keine gefährlichen Schlaufen bilden, in denen man hängen bleiben oder darüber stolpern könnte.

@rachid: Wenn Du fragst bzw. einen Antrag stellst, dann werden Dir womöglich Steine in den Weg gelegt. Vielleicht solltest Du es erstmal so versuchen und wenn Du von der Stadt angesprochen wirst, dann berufst Du Dich auf § 4 Abs. 2 Nr. 8, wonach ja die Lagerung von Gegenständen der Ver- und Entsorgung erlaubnisfrei ist, sofern es über 24 Std. nicht hinausgeht. Da wird ein Ladekabel/-gerät gelagert was der Stromversorgung des Model S dient und Du lädtst nicht über 24 Stunden …

Nur über 24 Stunden käme dann wohl das Gebührenverzeichnis zum Tragen …

Naja, nicht so richtig überzeugend, ich weiss, aber so als Ausrede brauchbar.

Aber sorge für eine gute Absicherung der Stolperfalle, also eine gute Kabelbrücke o.ä.

Anstelle einer teuren Kabelbrücke könnte doch sicher auch eine entsprechend große Gummi-Matte die gleiche Sicherheit bieten.
Länge: so lang wie der zu kreuzende Weg ist.
Breite: 50 cm sollte meiner Meinung nach völlig ausreichen.
Höhe: 5-10 mm sollten meiner Meinung nach völlig ausreichen.

Und noch ein Tipp, wie man die Elektroinstallation beurteilt:

Beim Einstecken auf die Leerlaufspannung achten, bevor das Ladegerät den Ladestrom hochfährt, z.B. 230V

Wenn geladen wird, fällt die Spannung ab, z.B. auf 225V

Bei einem Ladestrom von 10A bleiben dann also 5V * 10A = 50 Watt Leistung irgendwo hängen (hoffentlich nicht an der Schuko-Dose).

Das ist als erster Indikator immer ganz hilfreich, um eine unbekannte Elektroinstallation zu beurteilen.

Hi Rachid,

ich würde folgendes probieren.

  • Einbau dose durch diese ersetzen ( blau - einphasig 16 A) , vielleicht hast du Glück und es liegt hinter der Dose 5*1,5 dann könntest du eine rote CEE( 11kW) dranschrauben.
  • Alternativ könnte man auch frech sein, und eine abschließare CEE nach außen legen. Vielleicht bekommt es niemand mit :sunglasses:
  • Verlängerungskabel CEE entweder 5*2,5 oder 3*2,5 für die Verlängerung
  • CEE blau auf CEE Rot Adapter für den UMC
  • und noch das als Stolperschutz drüber

Ja ich weiß, Partisanen-Methoden. Aber was will man in Frankfurt anders machen? Es ist einfach zu frustrierend! Seit mehr als zwei Jahren bewegt sich in dieser Stadt nichts, bezüglich E-mobilität.