Übertragbarkeit von Reservierungen

Ich bin als Model S owner ja lt. TM bei den Bestellungen priorisiert. Da ich ja nun ein Model S habe brauche ich persönlich kein Model III, aber ich habe einige Freunde die wohl eines ordern werden.
Jetzt meine Frage, wie sind die Erfahrungen bezüglich der Übertragbarkeit von Reservierungen?
Ginge das, dass ich quasi für meinen besten Freund eines reserviere, zunächst auf meinen Namen und das später transferiere?

Ich habe die verbindliche Bestellung des Model S von meiner Firma auf ein Leasing durch die Firma meiner Frau ohne Probleme übertragen können. Ob das aber für Reservierungen des Model 3 übertragbar ist, weiss ich nicht. Laut Reservierungsvertrag mit Tesla sind die Reservierungen nicht ohne Zustimmung von Tesla transferrierbar:

[url]https://www.teslamotors.com/sites/default/files/pdfs/model_3_reservation_agreement.pdf[/url]

Gruß Mathie

Das fände ich auch recht interessant, ob man z.B. die private Reservierung auch in eine Firmenwagenbestellung durch den Arbeitgeber umwandeln kann. (an den 1.000 EUR solls nicht scheitern.) :wink:

Das wird man wohl nur erfahren, wenn man es drauf ankommen lässt.

Naja gut, wenn man eine verbindliche Bestellung übertragen kann ist das ja nicht das Problem. Wenn ich also einem Freund anbiete, meine Reservierung für ihn zu tätigen, ich diese aber erst bei verbindlicher Bestellung übertragen kann ist das ja soweit kein Problem. Will er nimmer, wenn es soweit ist, kann ich ja die Reservierung canceln. Vertrauen in den Freund habe ich da genug.

Was spricht dagegen, dass dein Freund dir dein Model 3 abkauft, unmittelbar bevor du es bezahlst?
Zulassen kann er es dann ja.

Das meine ich ja, wenn er „meine“ Bestellung übernehmen kann ist ja alles in Butter, die einzige zu klärende Frage wäre wie er mir die Anzahlungen für Reservierung und Bestellung zurückzahlt, was nun nicht das Problem ist.
Dann kann er konfigurieren und zahlen wie und was er lustig ist.

Ich habe heute mit dem Store in Stuttgart telefoniert. Die Aussage der Dame war ganz klar, dass man eine Reservierung nicht übertragen kann.
Die Frage ist nun, ob wenn man das M3 gekauft hat, es auf jemand anderen zugelassen werden kann.
Sonst müsste man es auf einen selbst zulassen und es anschließend dann „verkaufen“.

Das muss gehen. Du kaufst schließlich nur das Auto von Tesla. Ob überhaupt und wenn ja auf wen es zugelassen wird, ist Deine Entscheidung als Eigentümer. Die einzige Frage, die unklar ist, ist ob Tesla die Rechnung für den Verkauf auf einen anderen Namen ausstellt, als die Reservierung. Aber selbst das sollte eigentlich „business as usual“ sein. Kommt doch ständig vor, dass irgendeine Rechnungsadresse auf jemand anders lauten muss (na gut, bei mir leider nicht so oft, aber ich habe davon gehört…).

Klar, das muss klappen. Anders herum verlangt Tesla ja auch veränderte Rechnungsadressen für deren Eingangsrechnungen. [emoji16] (Bekanntes, beliebtes Spielchen)

Hmmm, danke für eure Antworten. Auch wenn mich das eben nochmal 1000 Steine gekostet hat…

Eine Runde Ooooh! für Andy! :astonished: :open_mouth: :astonished: :unamused: :laughing:

Jetzt sollen sie mit erstmal die Reservierungsgebühr zurückbuchen, dir sie mir doppelt verbucht haben… :confused:

Habe ich schon gemacht, mit Rückzahlung der Reservierung und voller Zahlung durch die Leasingfirma.

Genau diese Situation wird bei mir auch eintreten. Die Dame im Store Hamburg, bei der ich mein M3 reserviert habe, sah das als alltäglich und somit problemlos an.

Das geht, wie ich mir denke, ganz einfach. Ich hole den Wagen mit Kurzzeitkennzeichen ab und verkaufe den- dann vor der Zulassung. Mach ich aber nicht. Ich bekomme mein Model 3 schließlich als einer der ersten Reservierer in Frankfurt :slight_smile: