Dr Google sagt lt Clearingstelle EEG Empfehlung 2014/31 :
Für die Bestimmung der installierten Leistung bei mehreren Anlagen, die innerhalb von 12 Monaten auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe errichtet wurden, ist § 32 Abs. 1 EEG 2014 anzuwenden. Wenn ein Zubau zu einer oder mehrerer Bestandsanlagen erfolgte, die bereits vor dem 1.8.2014 zur Eigenversorgung genutzt wurden, seien in Hinblick auf die 10-kW-Grenze nur die zugebauten Module nach dem 31.7.2014 zu berücksichtigen. Bestandsanlagen, die im Eigenverbrauch genutzt wurden, sind bei der Anlagenzusammenfassung nicht zu berücksichtigen.
Demnach sollte ich doch bis 10KWp zubauen dürfen ohne EEg Umlage. Und das Thema abregeln lässt sich bestimmt auch noch lösen, bzw. wie von Sunseecer geschrieben, sollen sie doch abregeln wenn Sie wollen