Bei falscher Lagerung durch GH Garantie weg?

Hallo zusammen,

in einem anderen Forum schreibt jemand:

und weiter

und weiter

Weiss da wer was von? Oder kann man das als „Gelaber“ abtun? Aktuell nach Links zu Quellen zu den Gerichtsverfahren befragt warte ich gerade noch auf Antwort…

Nachtrag: Auf meine Frage nach Quellen kam:

Ich tue das Ganze also erstmal als Gelaber ab, zumindest so lange bis ich nichts handfestes höre.

Was interessiert mich als Endkunde eigentlich die falsche Lagerung beim Grosshändler? Ich hab doch keinen Garantievertrag mit dem, sondern mit meinem Solaranlagenbauer. Wenn was ist, hat der dafür gerade zu stehen. Oder übersehe ich da was?

Und wenn die Dinger wirklich so heikel sind bzw. das protokollieren so sollte jeder Anlagenbauer in der Lage sein das auszulesen und „defekte“ Geräte zurück gehen lassen…

Meist ist doch Garantie Sache des Herstellers - der Händler haftet doch im Normalfall nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten?

Das doch ganz selten, dass ein Garantievertrag den Händler und nicht den Hersteller als Partei hat ich müsste ganz lange nachdenken, wann das bei mir zuletzt der Fall war, dass Händler mehr als Stellverteter bei einer Garantieabwicklug war und Händler und Hersteller unterschiedliche Parteien.

Ich habe gerade diesbezüglich folgende Anfrage an EUSales per Mail geschickt.
Malsch auen was als Antwort zurück kommt.

Leider bisher noch keine Antwort von Seiten Tesla. :frowning:
Ich habe jetzt ein 2. Mal nachgefragt.
Schade, gute und schnelle bzw. überhaupt Kundenkommunikation gehört auch zu einem guten Unternehmen.

Vielleicht kann man deswegen jetzt die Powerwall 2 direkt bei Tesla samt Anzahlung ordern. Oder sie wollen nur den Bedarf abschätzen können.

Gute Kommunikation gerade aus Headq. Ist noch nie Teslas Stärke gewesen!
Dafür ist Tesla relativ Kulant

Gesendet von iPhone mit Tapatalk