Dringi
31. Oktober 2016 um 15:44
1
Hallo zusammen,
in einem anderen Forum schreibt jemand:
Ein Problem ist auch bei der PW2 u.PW1 , sie wird 60% geladen ausgeliefert und das man die PW nicht länger wie ein Monat Lagern darf, nicht länger als ein Mon. ohne Strom sein darf. usw…
Temperatur einhalten…
Nicht mehr als 3St. Übereinander im Handwerkerlager stehen dürfen.
Nicht schieben , drücken, stoßen, auf die Seite oder Kopf Stellen oder ziehen der PW Kisten usw…
Die Sensoren zeichnen alles auf.
Sonst ist immer die Garantie weg…
und weiter
Na die Lager der Großhändler sind mit PW voll u. die meisten PW1 lagern dort mehr wie drei Übereinander und auch schon länger als ein Mon.+ Lager Temp. = Garantie Probleme wo der Handwerker und Endkunde nichts dafür kann…
Und alles ist durch die Sensoren + 60% geladene PW Dokumentiert…
Ein ahnungsloser Handwerker / Kunde bestellt die beim GH die überlagerten PW, baut diese ein und bei Problemen wird der Speicher ausgelesen, da taucht dann der Ärger auf und jeder redet sich dann raus = der Dumme ist immer der Kunde…
Es ist schwer für den GH und Handwerker an all die Gebote u. Verbote der PW zu halten…
Das Problem bei der PW sind die Haufen Ausschlüsse / Verbote und dazu noch die Vorgaben in den Inst.-Anleitungen u. Garantie… = Garantie weg.
und weiter
Weiss da wer was von? Oder kann man das als „Gelaber“ abtun? Aktuell nach Links zu Quellen zu den Gerichtsverfahren befragt warte ich gerade noch auf Antwort…
Dringi
31. Oktober 2016 um 16:11
2
Nachtrag: Auf meine Frage nach Quellen kam:
Ich tue das Ganze also erstmal als Gelaber ab, zumindest so lange bis ich nichts handfestes höre.
Cupra
1. November 2016 um 10:23
3
Was interessiert mich als Endkunde eigentlich die falsche Lagerung beim Grosshändler? Ich hab doch keinen Garantievertrag mit dem, sondern mit meinem Solaranlagenbauer. Wenn was ist, hat der dafür gerade zu stehen. Oder übersehe ich da was?
Und wenn die Dinger wirklich so heikel sind bzw. das protokollieren so sollte jeder Anlagenbauer in der Lage sein das auszulesen und „defekte“ Geräte zurück gehen lassen…
Meist ist doch Garantie Sache des Herstellers - der Händler haftet doch im Normalfall nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten?
Das doch ganz selten, dass ein Garantievertrag den Händler und nicht den Hersteller als Partei hat ich müsste ganz lange nachdenken, wann das bei mir zuletzt der Fall war, dass Händler mehr als Stellverteter bei einer Garantieabwicklug war und Händler und Hersteller unterschiedliche Parteien.
Dringi
3. November 2016 um 20:52
5
Ich habe gerade diesbezüglich folgende Anfrage an EUSales per Mail geschickt.
Malsch auen was als Antwort zurück kommt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für Ihr Produkt „Powerwall“ bzw. Powerwall 2.0“.
Während meiner Internetrecherche ist es zu einer Diskussion gekommen,
während derer ich auf einige Passagen der Garantiebedingungen von
Tesla aufmerksam gemacht wurde, durch deren Nichteinhaltung die
Garantie durch Tesla potentiell erlöschen könnte.
Konkret geht es um folgende Aussagen:
1.) „Vorsicht: Die Powerwall nicht länger als einen (1) Monat unter
Lagerungsbedingungen lagern und nicht länger als einen (1) vom der
Stromzufuhr trennen, ohne dass die Lagerungsbedingungen von Tesla erfüllt
sind.“
2.) „Warnung: Um die Powerwall und Ihre Komponenten vor
Transportschäden zu schützen, muss sie vorsichtig behandelt werden.
Die Powerwall muss vor Stößen geschützt und darf nicht gezogen,
geschoben oder betreten werden. Die Powerwall darf keinen größeren
Kräften ausgesetzt werden. Zum Schutz vor Beschädigungen sollte die
Powerwall bis zum Einbau in der Verpackung bleiben“.
Hierzu meine Fragen:
1.) Da ich als Endkunde nicht sicherstellen kann, dass die Powerwall
nicht schon länger beim Großhändler und/oder Solarteur lag: Wie kann
ich als Endkunde prüfen, dass die „Lagerbindungen von Tesla“
eingehalten wurden? Was sind die „Lagerbindungen von Tesla“?
2.) Kann ich als Endkunde prüfen, ob die zulässigen Belastungen (laut
Installationsanleitung) der Powerwall bis zur endgültigen Montage bei
meiner Anlage nicht überschritten bzw. eingehalten wurden?
Der Hintergrund dieser Fragen ist, dass lt. Aussagen eines
Mitdiskutanten die Powerwall aufgrund ihrer umfangreichen Sensorik
solche Verstöße gegen die Lager- und Handhabungsbedingungen
aufzeichnet und Tesla dann im Falle eines Defektes die Sensorenwerte
ausließt und bei Verstoß die Garantieleistungen verweigert, obwohl ich
als Endkunde nichts falsch gemacht habe, bzw. ich mir dieser Probleme
nicht bewusst war.
3.) Ist schon bekannt wie diesbezüglich die Garantiebedingungen für
die kürzlich vorgestellte neue Powerwall 2.0 sind?
Über eine Beantwortung dieser Fragen würde ich mich freuen.
Dringi
26. November 2016 um 13:53
6
Leider bisher noch keine Antwort von Seiten Tesla.
Ich habe jetzt ein 2. Mal nachgefragt.
Schade, gute und schnelle bzw. überhaupt Kundenkommunikation gehört auch zu einem guten Unternehmen.
Simeon
26. November 2016 um 15:13
7
Vielleicht kann man deswegen jetzt die Powerwall 2 direkt bei Tesla samt Anzahlung ordern. Oder sie wollen nur den Bedarf abschätzen können.
fabbec
26. November 2016 um 16:13
8
Gute Kommunikation gerade aus Headq. Ist noch nie Teslas Stärke gewesen!
Dafür ist Tesla relativ Kulant
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