E - Kennzeichen + Grüne Plakette

Ich bitte alle Teslafahrer in Deutschland, bei der Bundesregierung die Ausnahmegenehmigung ohne Plakette zu erwirken, wenn das Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen als Elektrofahrzeug für die Ordnungshüter erkennbar ist.

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Ein Problem könnten PHEVs sein. Die schrauben ihr E-Kennzeichen ja nicht ab, wenn sie mal ohne aufgeladen zu haben in der Umweltzone unterwegs sind. :wink:

Es gibt keine PHEVs ohne (Anrecht auf) grüne Plakette!?

Ja, das wird wirklich erst zum Problem, wenn man so etwas wie die weiße Plakette (nur für lokal abgasfreie Fahrzeuge) einführt oder die Regeln für die Grüne verschärft, worauf ich mal hoffen will. Solange alle PHEVs die Grüne haben ist es tatsächlich egal, da sollte man durchaus erstmal auf die grüne Plakette verzichten dürfen, wenn man das E am Nummernschild hat. :slight_smile:

Ich habe bei der Zulassung (30.9.15) keine grüne Plakette bekommen, weil nicht nötig bei E-Kennzeichen!

Hast Du das irgendwo schriftlich gesehen. Zulassungsstellen erzählen auch manchmal sehr unterschiedliche Dinge, ich sage nur Ergänzung des E bei bestehendem Kennzeichen und Vorlage des Briefs…

Aus den mir bekannten Gesetzestexten geht nicht hervor, dass die Plakettenpflicht für E-Kennzeichen aufgehoben ist. Es könnte natürlich irgendeinen Erlass, Rundschreiben oder so geben, wo geregelt ist, dass das Fehlen einer Plakette bei E-Kennzeichen nicht geahndet wird.

Gruß Mathie

Hatten wir doch alles schon, zumindest Stand Anfang Oktober gab es eine solche Regelung wohl nicht.

Habe ich natürlich nicht schriftlich. Mein Wagen wurde über TESLA zugelassen. Aber ich muss mich auf die Zulassungsstelle verlassen. Das sind Beamte oder beamtenähnliche Wesen, die nur nach Dienstanweisung arbeiten (in der Dressur haben diese die eigene kognitive Kreativität erfolgreich abgelegt u.v.a. mehr!), so dass man also nicht mit persönlichen Auslegungsversuchen irritiert wird.

Ich mache mir da wenig Gedanken oder Angst zu, sondern ich lasse es darauf ankommen, falls sich irgendein Hilfssheriff berufen fühlen sollte, durch ein Bußgeld wegen angeblich fehlender grüner Plakette die Welt retten zu wollen!

Schön wär’s! Bei der Umstellung auf E-Kennzeichen kommt es drauf an, bei wem Du landest, ob die Vorlage des Briefs gefordert wird oder nicht. Schön blöd bei Leasingfahrzeugen…

Aber auch sonst erlebt man, wenn man oft mit Behörden zutun hat die seltsamsten Dinge. Bei Bauamt in Berlin-Mitte hat mir mal ein Mitarbeiter, nachdem ich ihm den Gesetzestext vorgelegt habe wörtlich und im Brustton der Überzeugeg gesagt: „Wenn das so im Gesetz steht, ist das Gesetz falsch und muss geändert werden!“

Der kleine Sachbearbeiter in der Behörde fühlt sich leider auch des Öfteren als kleiner König, der sein Reich in absolutistischer Selbsherrlichkeit regiert.

Gruß Mathie

Kleine Story am Rande… Das Maschinchen der Strafzettelschreiber(innen) kann offenbar kein Kennzeichen mit „E“ hinten aufnehmen. Ein „H“ geht aber für „E“ lässt sich wohl nicht eintippen :slight_smile:. Mal sehen wie lange noch.

Sonnige Grüße
Ralf

Bei der Beantragung des E-Kennzeichens erhielt ich auch keine grüne Umweltplakette mehr.
Auf meine Rückfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle München erhielt ich am 2.11.15 schriftlich die Antwort, dass bei Anbringung eines E-Kennzeichens keine Umweltplakette erforderlich ist.

veganer mit E-kennzeichen könnten doch mal die grüne plakette dranlassen. so hätte sie wenigstens noch eine inoffizielle bedeutung! :mrgreen:

Zur Sicherheit für Opfer des staatlichen OWiG-Wahns wäre es gut, wenn du das Schriftstück hier mal eingescannt zur weiteren Verwendung einstellen könntest.

Gerne…

Damit wäre das für den Landkreis München geklärt. Uhm, wie viele Landkreise haben wir in D?

Danke, das ist zumindest mal eine Aussage von amtlicher Stelle! Wennauch leider ohne Nennung der Grundlage.

Gruß Mathie

Das ist von amtlicher Stelle und hat somit bindende Wirkung, soweit es nicht offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt. Tut es m.E. nicht!
Bindende Wirkung natürlich nicht bei den Göttern der Amtsgerichte, aber spätestens über Gehbörsrüge und Beschwerdeverfahren beim Landgericht.

Danke auch nochmal an lutoge!

Das Schreiben könnte man sich ja statt Plakette ins Auto legen :laughing:

Die Kennzeichenpflicht ist im Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt.
Unter “Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht …“ steht bis heute nichts von E-Fahrzeugen.
Solange dies so ist werde ich die Plaktette dran lassen, hab keine Lust 80 Euro zu zahlen!